Bei der Gewährung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen an Beamte und Tarifbeschäftigte wird übergangsweise die Beschaffung dienstlich anerkannter Kraftfahrzeuge (analog der Bayerischen Vorschussrichtlinie alter Fassung) - bis zur Umsetzung der Ergebnisse des Projekts Fuhrparkmanagements - als Bewilligungsgrund anerkannt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Stadtrat hat am 25.06.1980 beschlossen, die Vorschussrichtlinien mit den allgemeinen Vollzugshinweisen des Freistaates Bayern in der jeweils gültigen Fassung mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bereich der Stadtverwaltung Erlangen anzuwenden.
Mit der Änderung der Bayerischen Richtlinie für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Bayerische Vorschussrichtlinie – BayVR) mit Wirkung zum 1. August 2015 ist der bisherige Bewilligungsgrund „Beschaffen eines neuen oder neuwertigen eigenen Kraftfahrzeugs, das nach der Verordnung über anerkannte Kraftfahrzeuge als im dienstlichen Interesse gehalten anerkannt ist oder wird“ (§ 3 Abs. 2 Nr. 9 i.V.m. § 3 Abs. 4 BayVR a.F.) weggefallen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das laufende Projekt
„Fuhrparkmanagement“, das die dienstliche Nutzung von Kraftfahrzeugen neu
regeln soll ist noch nicht abgeschlossen. Alternativen zur Nutzung des eigenen,
privaten Kfz für dienstliche Veranlassungen werden im Rahmen dieses Projekts untersucht.
Die Versagung des bisherigen Bewilligungsgrundes für Vorschüsse wird zum
jetzigen Zeitpunkt zu Beeinträchtigung des Dienstbetriebes führen.
Bislang wurden bei ca. ¼ der Vorschussanträge (im Jahr 2015: 17 und im Jahr 2014: 19 Anträge) das Beschaffen eines dienstlich anerkannten Kraftfahrzeugs als Grund genannt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Erweiterung der Bewilligungsgründe für Gehaltsvorschüsse wird nach Abschluss des Projekts „Fuhrparkmanagement“ erneut überprüft.
4. Ressourcen
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden