Betreff
Fraktionsantrag Nr. 139/2015 der Grüne-Liste-Stadtratsfraktion: Kein Einsatz des krebsverdächtigen Herbizidwirkstoffs Glyphosat in Erlangen
Vorlage
31/077/2015/2
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Wirkstoff Glyphosat wird bei der Stadt Erlangen nicht mehr eingesetzt. Bisher wurde der Wirkstoff Glyphosat nur an einem Industriegleis am Hafen eingesetzt. Dort soll zukünftig eine umweltgerechtere Entfernung erfolgen.

 

Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Erlangen zur Pflege öffentlicher Flächen erfüllen, werden darauf hingewiesen, dass auf einen Einsatz von Glyphosat zu verzichten ist.

 

Die Schaffung eines Planungs- und Pflegekonzeptes für kommunale Grün- und Verkehrsflächen wird aufgrund der bestehenden Praxis nicht für notwendig erachtet.

 

Das Liegenschaftsamt wird beim Neuabschluss von Pachtverträgen zur landwirtschaftlichen Nutzung städtischer Grundstücke eine Regelung aufnehmen, wonach die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, künftig verboten ist.

 

Der Fraktionsantrag der Grüne-Liste-Stadtratsfraktion Nr. 139/2015 vom 22.09.2015 ist bearbeitet; die Anfragen aus den UVPA-Sitzungen vom 10.11.2015 und 01.12.2015 sind im Sachbericht berücksichtigt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Grundsätzliches:

 

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen wurde um eine grundlegende Stellungnahme zum Einsatz des krebsverdächtigen Herbizidwirkstoffes Glyphosat gebeten. Folgendes wurde mitgeteilt:

 

Toxikologische / gesundheitliche Einschätzung zu Glyphosat:

 

In dem Schreiben der GL begründet diese ihren Antrag mit der Einstufung der IARC von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ (2A). Diese Einschätzung hat zu kontroversen Diskussionen geführt, da ungefähr zeitgleich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung von Glyphosat mehr als 1000 Studien, Dokumente und Veröffentlichungen umfassend geprüft und ausgewertet hat. Nach derzeitigem Kenntnisstand kommt das BfR „nach Prüfung und Bewertung sämtlicher vom IARC aufgeführter Studien weiterhin zu dem Schluss, dass bei sach- und bestimmungsgemäßer Anwendung in der Landwirtschaft nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis keine gesundheitliche Gefährdung durch Glyphosat zu erwarten ist“.

 

Siehe hierzu auch:

http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2015/25/mehr_sachlichkeit_in_der_diskussion_um_die_eu_wirkstoffpruefung_von_glyphosat_gefordert-195267.html

 

Weiterhin wird in der zitierten Mitteilung des BfR darauf hingewiesen, dass das “EU-Genehmigungsverfahren zum Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat derzeit auf wissenschaftlicher Seite noch nicht abgeschlossen ist“. Zusätzlich erschien kürzlich ein Review von Greim et al., der auf Basis der vorliegenden Tierversuchsstudien zur Einschätzung “the clear and consistent conclusions are that glyphosate is of low toxicological concern, and no concerns exist with respect to glyphosate use and cancer in humans” kommt (Greim et al., 2015). Es ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall nur der Wirkstoff Glyphosat bewertet wurde und nicht glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel. Diese können nach der oben zitierten Mitteilung des BfR neben dem Wirkstoff auch toxische Beistoffe enthalten.

Aufgrund dieser kontroversen Diskussionen kommt das LGL zu der Einschätzung, dass für eine endgültige Risikobewertung von Glyphosat der Abschluss des wissenschaftlichen Genehmigungsverfahrens abzuwarten ist.

 

 

Bayerischer Bauernverband:

 

Der Bayerische Bauernverband hat in einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister am 04.12.2015 die Aussage getroffen, dass ein generelles Verbot eines Glyphosat-Einsatzes skeptisch gesehen wird.

 

 

Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen hat die nachgenannten städt. Dienststellen ebenfalls um Stellungnahmen gebeten. Folgende Aussagen wurden hierzu getroffen:

 

 

Abt Stadtgrün:

 

Im Bereich der Abteilung Stadtgrün besteht seit Jahren die klare Vorgabe, dass  grundsätzlich aus ökologischer Sicht und im Interesse unserer Mitarbeiter/innen keine Herbizide und Insektizide einsetzt werden. Diese Vorgehensweise wurde durch die Sachgebiete aktuell noch einmal bestätigt. In der Straßenreinigung werden „Unkräuter“ ausschließlich mechanisch/maschinell entfernt (Metall-Kehrbesen, Motorsensen mit entsprechenden Fadenköpfen). Herbizide oder Pestizide kommen auch hier nicht zum Einsatz.

 

 

Liegenschaftsamt:

 

Nachdem die Pflege der städtischen Flächen entweder über andere städtische Dienststellen (z.B. EB 77) oder private Pächter/Mieter erfolgt, ist das Liegenschaftsamt, wenn überhaupt, nur mittelbar betroffen.

Betroffen könnte das Amt allenfalls über die landwirtschaftlichen Pachtverträge sein, bei denen aber die Bewirtschaftung durch Pächter erfolgt. Hier bringt die Stadt selber nichts aus.

Grundsätzlich gibt es für Pächter landwirtschaftlicher Flächen in unseren Pachtverträgen Regelungen über die Einhaltung der Pflanzenschutzmittel- Anwendeverordnung und zur Düngemittel, Gülle-und Jaucheausbringung. Diese ergeben sich u.a. aus der Klärschlammverordnung. 

Ein Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden ist in diesen Verträgen explizit nicht enthalten.

Ob Pflanzenschutzmittel den Wirkstoff Glyphosat enthalten und ob dieser Stoff grundsätzlich im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erlaubt ist - oder verwendet wird -, ist bei Amt 23 nicht bekannt und müsste ggf. durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet werden.
Das Liegenschaftsamt wird beim Neuabschluss von Pachtverträgen zur landwirtschaftlichen Nutzung städtischer Grundstücke folgende Regelung aufnehmen: „Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, ist verboten.“ Es wird davon ausgegangen, dass diese Vereinbarung den Abschluss von Pachtverträgen nicht behindert oder beeinträchtigt (was gegenwärtig nicht näher beurteilt werden kann). Sollte eine derartige Regelung wider Erwarten auf breiten Widerstand der Landwirtschaft stoßen bzw. zur Nichtanerkennung von Pachtverträgen führen, würde die Thematik vom Liegenschaftsamt nochmals aufgegriffen werden.

 

 

Gebäudemanagement::

 

Das Gebäudemanagement hat am 15.10.2015 die Hausverwalterversammlung nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und glyphosathaltigen Herbiziden seit 2013 an den betreuten Objekten abgefragt. Hierzu erfolgte die Rückmeldung, dass seit dieser Zeit kein Einsatz der abgefragten Mittel erfolgt ist.

 

 

 

Ordnungsamt:

 

Amt 32 ist nach aktueller Kenntnis nicht betroffen. Ein Zusammenhang könnte bei der Bekämpfung giftiger / allergieauslösender Pflanzen bestehen, wie z. B. von Ambrosia oder der Herkulesstaude, für die die Ordnungsverwaltung zuständig ist. Bei den Bekämpfungsmaßnahmen werden keine Herbizide eingesetzt. Die Beseitigung erfolgt vielmehr durch Ausreißen. Dies wird von EB 77 auf öffentlichem/städtischem Grund oder von den privaten Grundstückseigentümern vorgenommen.

 

 

Tiefbauamt:

 

Seitens Amt 66 werden seit 2010 die Pflanzenschutzmittel Katana bzw. Chikara in Tankmischung mit Glyfos für den Bereich der städtischen Gleisanlage zwischen dem Bhf Frauenaurach und der Müllumladestation Hafen gegen vorhandenen Aufwuchs verwendet. Die Aufwandmenge ist dabei auf maximal 0,2 kg/ha Katana bzw. Chikara und 10,0 l/ha Glyfos pro Jahr begrenzt. Der Bereich der Gleisanlage umfasst dabei ca. 1 ha. Die Ausführung erfolgt  durch eine nachweislich sachkundige Firma im Auftragsverhältnis auf der Grundlage eines seitens des zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ansbach  mit Auflagen erlassenen Bescheides. Der Bescheid  wurde auf Antrag erstmals in 2010 erlassen  und 2013 bis Ende 2015 verlängert.

Eine händische Aufwuchsbekämpfung erfordert zukünftig den Einsatz eines Facharbeiters mit ca. 320 Arbeitsstunden. Hierdurch entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 20.000 Euro.

 

 

Zusammenfassung:

Die durchgeführten Erhebungen zeigen, dass die beteiligten städt. Dienststellen auf den Einsatz von Glyphosat nahezu vollständig verzichten bzw. bei öffentlichen Aufträgen auf die Notwendigkeit des  Verzichts hingewiesen wird.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Künftige Änderung von Pachtverträgen; temporärer Einsatz eines Facharbeiters für die Gleisanlage am Hafen.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aufgrund der bestehenden Praxis im Bereich der Stadtverwaltung sind darüber hinaus keine Prozessoptimierungen opportun oder veranlasst.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

jährlich 20.000 €

bei Sachkonto: von Amt 66

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1 Protokollvermerk aus der Sitzung des UVPA vom 01.12.2015
Anlage 2  GL-Fraktionsantrag Nr. 139/2015 vom 22.09.2015