Betreff
Naherholung u. Naturschutz im Wald stärken sowie Antrag auf Ergänzung der Naturschutzgebietsverordnung Brucker Lache; Antrag der SPD-Fraktion v. 23.09.2014 (Nr. 134/2014) u. gem. Antrag der Grünen-Liste u. der SPD-Fraktion v. 03.03.2015 (Nr. 35/2015)
Vorlage
31/092/2015
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 die Verwal-tungsvorlage zu den im Betreff genannten Fraktionsanträgen beschlossen und dem Vorschlag von Herrn Stadtrat Dr. Richter zugestimmt, eine Änderung der Naturschutzgebietsverordnung für die „Brucker Lache“ (Antrag Nr. 35/2015) weiterzuverfolgen (s. hierzu Protokollvermerk in der Anlage).

 

Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom 27.10.2015 die Regierung von Mittelfranken (wel-che zuständig für die Änderung der Schutzgebietsverordnung ist) ersucht, das Verbot der Wald-bewirtschaftung in der Zeit vom 01.03. und 30.09. eines Jahres zu verfügen und die Schutzge-bietsverordnung um den Passus „Das Einbringen nichtheimischer und standortfremder Baumarten ist nicht zulässig“ zu ergänzen.

 

Die Höhere Naturschutzbehörde hat mit Schreiben vom 23.11.2015 mitgeteilt, dass die Waldbe-wirtschaftung nach dem Prinzip einer naturnahen Forstwirtschaft durch den Forstbetrieb Nürnberg wahrgenommen wird und die Wälder demzufolge unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange auf ganzer Fläche bewirtschaftet werden. Die Regierung von Mittelfranken hält insofern die in der Naturschutzgebietsverordnung bestehenden Regelungen für völlig ausreichend und sieht keinen Handlungsbedarf für eine Verordnungsänderung im Sinne der naturschutzrechtlichen Vor-gaben.


Anlagen:       

Anlage 1_Protokollvermerk aus der Sitzung des UVPA vom 01.12.2015

Anlage 2_Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 23.11.2015
(auf die nochmalige Beifügung der im Betreff genannten Fraktionsanträge wurde verzichtet)