Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt": Programmanmeldung für das Jahr 2016
Vorlage
610.3/027/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfs (Stand September 2015). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

"Erlangen - Südost" wird von der Stadt Erlangen als ein Gebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf eingestuft, da dort sowohl städtebauliche und bauliche Mängel als auch verschiedene soziodemographische Probleme erkennbar sind. Das Gebiet wurde auf Antrag der Stadt in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen. Das Förderprogramm bietet aufgrund des integrativen Ansatzes zahlreiche Fördermöglichkeiten, die zu einer Aufwertung und Stabilisierung des Gebietes mit besonderem Entwicklungsbedarf beitragen können.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Als Grundlage für alle zukünftigen Projekte und Maßnahmen ist die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) erforderlich, welches auch die Voraussetzung für die Bezuschussung von Bund und Land ist.

 

Für das Programmjahr 2016 ist vorgesehen, dieses Entwicklungskonzept (durch ein externes Planungsbüro) zu erarbeiten; es soll Ende 2016 abgeschlossen sein.

 

Für die nachfolgenden Programmjahre könnten dann weitere Vorbereitende Maßnahmen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit), die Neugestaltung von Straßen oder Plätzen (= Ordnungsmaßnahmen) sowie Baumaßnahmen geplant werden, in Abhängigkeit von den im Entwicklungskonzept erarbeiteten und vom Stadtrat beschlossenen Zielen.

Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2016 zum Haushalt werden der Regierung mitgeteilt.

Bei den angemeldeten Summen handelt es sich um die förderfähigen Kosten, d.h. Kosten, die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG, GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 %, der Städtebauförderungsanteil von Bund und Land beträgt gemeinsam 60 %.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" können die erhobenen Problemlagen sektorübergreifend bearbeitet und entsprechende Maßnahmen gebündelt werden. Entscheidend ist hierbei insbesondere der integrative Ansatz und eine Betreuung der Projekte durch Quartiersmanagement vor Ort.

 

Erläuternde Informationen zum Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" vom Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: siehe Anlage 3.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Bedarfsanmeldung 2016

                        Anlage 2: Untersuchungsgebiet "Erlangen - Südost"

                        Anlage 3: Informationen zum Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt"