Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren,
Programmanmeldung für das Jahr 2016
Vorlage
610.3/026/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zen-tren 2016 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (August 2015). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Maßnahmen in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ und „Nördliche Altstadt“ wurden von 2004 bis 2011 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, „Soziale Stadt“ gefördert. Im Jahr 2011 erfolgte die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, „Aktive Zentren“.

Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.

Rückblick auf die Fördersituation im Programmjahr 2015:

Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Aktive Zentren“ im Jahr 2015 bisher Mittel in Höhe von ca. 809 T€ bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 1.348 T€ (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt.

 

Die Bewilligungsbescheide 2015 verteilten sich auf die nachfolgenden Maßnahmen:

Programm „Aktive Zentren“

     Statisches Gutachten nördliche Stadtmauer (Zuschusshöhe Bund/Land: 7T€)

     Vorbereitende Maßnahmen wie Bürgerworkshop Theaterplatz, Tag der Städtebauförderung, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmodell Innenstadt (Zuschusshöhe Bund/Land: 12T€)

     Projektmanagement Fachbereich Aktive Zentren (Zuschusshöhe Bund/Land: 69 T€)

     Öffentlich privater Projektfonds (Zuschusshöhe Bund/Land: 11 T€)

     Umgestaltung der Wasserturmstraße (Zuschusshöhe Bund/Land: 125 T€)

     Baumaßnahme Jugendtreff Innenstadt mit Fahrradwerkstatt und Gartenbühne (Zuschusshöhe Bund/Land: 456 T€)

     Modernisierungsgutachten Palais Egloffstein (Zuschusshöhe Bund/Land: 50 T€)

     Kommunales Fassadenprogramm der Stadt Erlangen (Zuschusshöhe Bund/Land: 79 T€)

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Jahresanmeldung 2016

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2016 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.

Für die Programmjahre 2016 bis 2019 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 12.800 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG; GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (5.120 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (7.680 T€).

Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2016 zum Haushalt, werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet.

Die im Jahr 2011 aktualisierte Prioritätenliste zeigt die geplanten Ordnungsmaßnahmen für die folgenden Jahre (vgl. Anlage 3).

 

Hinweis:

 

Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Reg. v. Mfr. eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten.

Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden (vgl. z. B. Generalsanierung des Kulturzentrums E-Werk).

Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.

3.   Prozesse und Strukturen


(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhandenn


Anlagen:        Anlage 1:Bedarfsmitteilung

                        Anlage 2: Geltungsbereich

                        Anlage 3: Auszug aus der Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum