Betreff
Protokollvermerk aus der 9. Sitzung des BWA vom 20.10.2015;
hier: Straßenschadensbeseitigung Drausnickstraße
Vorlage
66/099/2015
Aktenzeichen
VI/667
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient. Die Anfrage von Hr. StR Greisinger gilt somit als bearbeitet.


Mit Protokollvermerk der 9. Sitzung des BWA vom 20.10.2015 erkundigt sich Hr. StR Greisinger nach dem Zeitpunkt einer Straßenschadensbeseitigung der Drausnickstraße ab der Kreuzung Markuskirche in stadteinwärtiger Richtung.

Grundsätzlich ist hierzu mitzuteilen, dass die Drausnickstraße auf Grund ihres Nutzungsalters seit geraumer Zeit nicht mehr den Ansprüchen aus den Verkehrsbelastungen genügt. Daraus resultierende Fahrbahnschäden wie auch diejenigen aus zahlreichen Infrastrukturmaßnahmen wurden bis dato mittels kleinflächigen und punktuellen Schadensbeseitigungen begegnet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Eine umfassende Sanierung wurde in der Vergangenheit aus finanziellen Gründen, wie auch insbesondere hinsichtlich einer bereits vorhandenen Planung zur Neuordnung des Verkehrs im genannten Bereich nicht weiter verfolgt. Da diese Maßnahme im MIP weiterhin unter IP-Nr. 541.102 nur als Merkposten aufgeführt ist, wird angesichts der fortschreitenden Schadensentwicklung eine mittelfristig wirkende Sanierung mittels Fahrbahndeckenerneuerung geprüft. Das für 2016 vorgesehene Programm befindet sich mittlerweile in Abstimmung mit den relevanten Dienststellen, den Ver- und Entsorgungsträgern und sonstigen Beteiligten. Soweit keine maßgebenden Einwände erhoben werden, ist eine Fahrbahndeckenerneuerung der Drausnickstraße zwischen Kreuzung Markuskirche und Moltkestraße in einer Größenordnung von 5.200 m² vorgesehen. Voraussetzung der Ausführung Mitte 2016 sind dabei insbesonders auch ausreichend verfügbare Mittel im Ergebnishaushalt. Es muss zudem auch darauf hingewiesen werden, dass die Deckenerneuerung nicht den grundsätzlich erforderlichen Erneuerungsbedarf ersetzt. Aufgrund des mangelhaften und unzureichenden Straßenaufbaus stellt diese Instandhaltungsmaßnahme nur eine vorübergehende Verbesserung dar.


Anlagen:        - Protokollvermerk (Anlage 1)
                        - Lageplan Fahrbahndeckenerneuerung (Anlage 2)