Betreff
Städtische Überziehungsgarantie für SGB II-Eingliederungsmittel im Haushaltsjahr 2016
Vorlage
II/122/2015
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Um die möglichst umfassende Ausschöpfung der SGB II-Eingliederungsmittel des Bundes im Haushaltsjahr 2016 durch die GGFA sicherzustellen, wird durch die Stadt Erlangen zu Gunsten der GGFA für die Erfüllung dieser Integrationsaufgabe eine Überziehungsgarantie bis zu 90.000 € übernommen. Falls bei den Eingliederungsaktivitäten der GGFA zur Integration von SGB II - Empfängern in den Arbeitsmarkt höhere Ausgaben anfallen sollten, als an Bundesmitteln hierfür bereitstehen, wird Referat II bei Bedarf eine Mittelbereitstellung bis zur genannten Höhe zu gegebener Zeit vorbereiten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 ist im Jobcenter Erlangen - wie auch bei allen anderen Jobcentern - in fast jedem Haushaltsjahr festzustellen, dass die vom Bund für Arbeitsmarktintegrationen bereitgestellten Haushaltsmittel nicht komplett ausgeschöpft werden können und jedes Jahr Integrationsmittel des Bundes ungenützt nach Berlin zurückgegeben werden müssen.

 

Die Gründe hierfür sind systemimmanent. Sie liegen vor allem darin, dass zwar im Rahmen der Maßnahmenplanung eine 100%ige Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel geplant werden kann. Im Vorfeld ist aber nicht bekannt, in welchem Umfang die Maßnahmen tatsächlich genutzt werden, wie viele Maßnahmenteilnehmer vorzeitig ausscheiden werden und welcher tatsächliche Mittelbedarf dann am Ende entsteht. Nur dieser wird spitzabgerechnet vom Bund erstattet. Insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen in den letzten Monaten des Jahres bleibt nicht immer ausreichend Zeit zum Gegensteuern.

 

Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, dass die für die Eingliederungsleistungen zuständige GGFA zunächst mehr Eingliederungsmaßnahmen plant, als Bundesmittel zur Verfügung stehen. So kann Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass nicht alle geplanten Maßnahmen im geplanten Umfang Anspruch genommen werden.

 

Die GGFA erzielt keine anderweitigen Einnahmeüberschüsse, um das durch die Überplanung entstehende Risiko aufzufangen. Sie benötigt daher für den Fall, dass die tatsächliche Maßnahmennutzung von der Prognose abweicht, eine Kostenübernahmegarantie der Stadt.

 

Im Jahr 2013 wurde von der Stadt Erlangen bereits einmal eine Überziehungsgarantie in Höhe von 90.000 € gewährt. Mit entsprechendem Erfolg: Mittels dieser Garantie konnte das Eingliederungsbudget erstmalig vollständig ausgeschöpft werden. Die Überziehungsgarantie wurde in Höhe von 78.170,71 € in Anspruch genommen. In 2014 konnte der Eingliederungstitel - ohne Überziehungsgarantie - nur zu 96,7% ausgeschöpft werden.

 

Der Verwaltungsrat der GGFA hat sich in seiner Sitzung am 17.07.2015 dafür ausgesprochen, dem Stadtrat die erneute Gewährung einer Überziehungsgarantie für das Geschäftsjahr 2016 zu empfehlen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln beim Haushaltsbeschluss für 2016 ist nicht erforderlich. Ob tatsächlich kommunale Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden müssen, wird sich erst zum Jahresende 2016 zeigen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden vorerst nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: