Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2016 in der vorgelegten ange-passten Fassung (siehe Anlage).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aktualisierung der Budgetierungsregeln.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit Protokollvermerk aus der 7. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses – Haushalt 2015 – Tagesordnungspunkt 19 – öffentlich – bat Herr StR Winkler die Verwaltung, die Budgetierungsregeln hinsichtlich überflüssiger Textpassagen, die nicht unmittelbar mit der Budgetierung verbunden sind (z.B. ökologische Beschaffung) zu überarbeiten.
Daraufhin wurden die Ziffern 1 und 2 der Budgetierungsregeln durch die Kämmerei überarbei-tet. Die Allgemeinen Budgetierungsregeln (Ziffer 1) und die Bewirtschaftungsregeln der Sach-mittelbudgets (Ziffer 2) wurden neu gefasst ohne die bislang beschlossenen Budgetierungsre-geln im Kern zu verändern.
Die Regeln zur Bewirtschaftung der Personalkosten (Ziffer 3 der Budgetierungsregeln) wurden durch das Personal- und Organisationsamt redaktionell überarbeitet. Auch hier wurden die bis-herigen Budgetierungsregelungen im Kern nicht verändert. Festlegungen, die in der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Erlangen (AGA) sowie in anderen Dienstanweisungen (DA) und Richtlinien geregelt sind, wurden aus dem Text der Budgetierungsregeln entfernt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Jahr 2016 sind weitere Anpassungen der AGA und von DAs geplant damit die textliche Überarbeitung der Budgetregeln fortgesetzt werden kann.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budgetierungsregeln 2016