Betreff
Hochzeiten auf dem Rad; Fraktionsantrag Nr. 218/2015 der Grünen Liste
Vorlage
34/007/2015
Aktenzeichen
III/34
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag Nr. 218/2015 der Grünen Liste vom 26.10.2015 ist damit bearbeitet.


      Das Standesamt hat die vorrangige Aufgabe heirats- und partnerschaftswillige Paare zu
verehelichen bzw. zu verpartnern. Dies geschieht im Rathaus und in drei weiteren externen Trauräumen, nicht nur zur normalen Dienstzeit, sondern auch an dienstfreien Tagen.

Das Standesamt der Stadt Erlangen hat sich bereits vor mehreren Jahren damit beschäftigt, Anreize zu schaffen, damit Paare auch mit dem Fahrrad zur Trauung kommen. Mit den beiliegenden Zeitungsausschnitten wird deutlich, dass das Standesamt den Brautpaaren besondere Fahrmöglichkeiten angeboten hat. Diese Angebote wurden aber mangels Nachfrage wieder aus dem Programm genommen.


Brautpaare kommen auch heute ganz selten mit den eigenen Rädern zur standesamtlichen Trauung. Die meisten Paare (95 %) kommen zu ihrer Trauung sehr festlich gekleidet (Braut oft im weißen Kleid) und wählen deshalb die üblichen Fahrgelegenheiten. Es sollte deshalb auch
in Zukunft den Brautpaaren selbst überlassen werden, für welche Fahrgelegenheit sie sich
entscheiden.

Die vorgeschlagene Gebührenermäßigung ist rechtlich nicht möglich. Für die Standesamtsgebühren gilt das Kostenverzeichnis vom 01.05.2014, Tarif Nr. 2 II 8. Ermäßigungsgründe bei der Ehe- und Lebenspartnerschaftsanmeldung mit Fahrradnutzung sind nicht ersichtlich.


Auf Vorschlag des Ansprechpartners für Radverkehr werden zukünftig im bereits vorhandenen Hochzeitskatalog des Standesamtes auch Werbeflyer von Fahrradgeschäften, die z.B. Rikschas vermieten, mit aufgenommen. Dadurch kann ein Anreiz geschaffen werden, interessierte Brautpaare für diese Fahrgelegenheit zu animieren.

 

Anlagen:
1. Fraktionsantrag Nr. 218/2015
2. Zeitungsbericht Tandem
3. BECAK