1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 218/2015 der Grünen Liste vom 26.10.2015 ist damit bearbeitet.
Das Standesamt hat die vorrangige Aufgabe
heirats- und partnerschaftswillige Paare zu
verehelichen bzw. zu verpartnern. Dies geschieht im Rathaus und in drei
weiteren externen Trauräumen, nicht nur zur normalen Dienstzeit, sondern auch
an dienstfreien Tagen.
Das Standesamt der Stadt Erlangen hat sich bereits vor mehreren Jahren damit
beschäftigt, Anreize zu schaffen, damit Paare auch mit dem Fahrrad zur Trauung
kommen. Mit den beiliegenden Zeitungsausschnitten wird deutlich, dass das
Standesamt den Brautpaaren besondere Fahrmöglichkeiten angeboten hat. Diese
Angebote wurden aber mangels Nachfrage wieder aus dem Programm genommen.
Brautpaare kommen auch heute ganz selten mit den eigenen Rädern zur standesamtlichen
Trauung. Die meisten Paare (95 %) kommen zu ihrer Trauung sehr festlich gekleidet
(Braut oft im weißen Kleid) und wählen deshalb die üblichen Fahrgelegenheiten.
Es sollte deshalb auch
in Zukunft den Brautpaaren selbst überlassen werden, für welche Fahrgelegenheit
sie sich
entscheiden.
Die vorgeschlagene Gebührenermäßigung ist rechtlich nicht möglich. Für die
Standesamtsgebühren gilt das Kostenverzeichnis vom 01.05.2014, Tarif Nr. 2 II
8. Ermäßigungsgründe bei der Ehe- und Lebenspartnerschaftsanmeldung mit
Fahrradnutzung sind nicht ersichtlich.
Auf Vorschlag des Ansprechpartners für Radverkehr werden zukünftig im bereits
vorhandenen Hochzeitskatalog des Standesamtes auch Werbeflyer von
Fahrradgeschäften, die z.B. Rikschas vermieten, mit aufgenommen. Dadurch kann
ein Anreiz geschaffen werden, interessierte Brautpaare für diese
Fahrgelegenheit zu animieren.
Anlagen:
1. Fraktionsantrag Nr. 218/2015
2. Zeitungsbericht Tandem
3. BECAK