Betreff
Erweiterung des Beschlusses zur Ausbildungskapazität 2016;
Modellversuch "Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen" (OptiPrax)
Vorlage
11/068/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage
  1. Im Jahr 2016 sollen zunächst zwei Ausbildungsplätze für den Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ geschaffen werden.
  2. Im Jahr 2017 sollen zwei weitere Ausbildungsplätze hinzukommen.
  3. Für 2016 trägt Amt 11 die Kosten in Höhe von 11.396,62 € aus dem Amtsbudget.
    Die Bedarfe für die kommenden Haushaltsjahre ab 2017 ff. werden als Bestandteil des Ausbildungsbedarfsbeschlusses im Frühjahr jeden Jahres aufgezeigt.

 


      Auf den Sachbericht des Jugendamtes für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15.10.2015 sowie dem Protokollvermerk hierzu wird Bezug genommen (siehe Anlage).

1.   Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Um die Personalsituation in der Kindertagesbetreuung zu verbessern und dem Fachkräfte-mangel entgegenzuwirken, möchte sich das Jugendamt der Stadt Erlangen am Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax) des Bayerischen Staatsministe-riums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit der Bereitstellung von je zwei Aus-bildungsplätzen im Jahr 2016 und im Jahr 2017 beteiligen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Nürnberg wird sich in Zusammenarbeit mit der Fachakademie für Sozialpädagogik in Nürnberg als möglicher Standort für den Modellversuch bewerben. Die Stadt Erlangen möchte sich als kommunaler Träger für Ausbildungsplätze an dem Projekt beteiligen. Vorerst sollen die Varianten 2 und 3 des Modellversuches erprobt werden. Diese Varianten sehen vor, dass Be-werberinnen und Bewerber mit dem Schulabschluss (Fach-)Abitur bzw. einer abgeschlossenen fachfremden Berufsausbildung den Berufsabschluss der/des staatlich anerkannten Erzieherin/  staatlich anerkannten Erziehers künftig innerhalb einer dreijährigen Ausbildung erwerben kön-nen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Jahr 2016 und im Jahr 2017 sollen bei der Stadt Erlangen jeweils zwei Ausbildungsplätze für die dreijährigen Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher bereitgestellt werden. Die Stadt Erlangen fungiert im Ausbildungsverhältnis als Träger. Die theoretische Ausbildung findet an der Fachakademie für Sozialpädagogik in Nürnberg statt, die praktische Ausbildung wird in städtischen Kindertageseinrichtungen durchgeführt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

            Die Ausbildung kann nur durchgeführt werden, wenn die unten genannten Mittel bewilligt           werden. Es wird von zwei Ausbildungsplätzen 2016 und 2017 ausgegangen. Die Arbeitge-    berkosten setzen sich zusammen aus dem Bruttogehalt zzgl. der Gehaltsnebenkosten und    den Schulkosten.

 

            Variante 2 und 3 (Dauer der Ausbildung jeweils 3 Jahre)

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Summe

Zug 1

9.563,29

29.242,92

30.856,32

21.247,24

 

90.909,65

Zug 2

 

9.563,29

29.242,92

30.856,32

21.247,24

90.909,65

Schulkosten

1.733,33

7.006,33

10.620,00

8.850,00

3.540,00

31.749,99

Sachaufwand

100,00

400,00

600,00

500,00

200,00

1.800,00

Gesamt

11.396,62

46.212,87

60.699,20

61.453,44

24.987,16

215.369,29

 

            Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 17.000 € pro Auszubildende/n und Schuljahr.

 

            Die Kosten für die Ausbildung im Jahr 2016 werden aus dem Budget des Amtes 11 getra-         gen. Sie verteilen sich voraussichtlich wie folgt:

 

Personalkosten:         9.563,29 €                  Kostenstelle: 110090              Kostenträger: 11150011

Sachkosten:               1.833,33 €                  Kostenstelle: 113011              Kostenträger: 11150011

 

 


Anlagen:        Mitteilung zur Kenntnis aus der 5. Sitzung des JHA vom 15.10.2015
                        Protokollvermerk aus der 5. Sitzung des JHA vom 15.10.2015