Der Park- und Rangierverkehr auf dem gemeinsamen Geh- und
Radweg am südlichen Ende des Ebereschenweges ist mittels Pfostenstellung zu
unterbinden.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung für den Stadtteil Erlangen-Bruck ist damit
abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Bahngleise.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Pfostenstellung als bauliche Sperre
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Zuge der Bürgerversammlung
für den Stadtteil Erlangen-Bruck wurde darüber berichtet, dass der gemeinsame
Geh- und Radweg am südlichen Ende der Straße Ebereschenweg entlang der
Bahngleise häufig rechtswidrig mit Kraftfahrzeugen befahren bzw. beparkt wird.
Der Antrag, die Zufahrtsmöglichkeit mittels Pfostenstellung baulich zu
unterbinden, wurde mit Mehrheit angenommen.
Bereits in der Vergangenheit haben sich die Verwaltung und die Polizei mit dieser Thematik befasst und die Örtlichkeit wiederholt überprüft. Auf Grund einer intensiven Überwachung und Rücksprachen mit den falsch parkenden Fahrzeugführern durch die Polizei hat sich damals die Situation erheblich entspannt. Parkende Fahrzeuge waren praktisch nicht mehr festzustellen, so dass zum damaligen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen zu veranlassen waren.
Im Vorfeld aber auch aus Anlass des Antrags aus der Bürgerversammlung wurde die
Örtlichkeit von der Polizei erneut mehrmals überprüft. Dabei wurde
festgestellt, dass immer mehr Fahrzeuge - Baufahrzeuge der naheliegenden
Großbaustelle und PKW - auf dem
Geh-/Radweg und im unbefestigten Bereich entlang der Bahnlinie rechtswidrig
abgestellt werden. Auf Grund der negativen Entwicklung erachten die Polizei und
Verwaltung den Einbau von Absperrpfosten nach beiliegendem Plan der Abteilung
Verkehrsplanung (vgl. Anlage) als sinnvoll und erforderlich an, um Gefährdungen
bzw. Behinderungen des Rad- und Fußgängerverkehrs nachhaltig zu unterbinden.
Sollte die Maßnahme wider Erwarten zu keiner Verbesserung der Situation führen,
weil der gemeinsame Geh-/Radweg vom Birkenweg aus befahren würde, wären
zusätzliche Pfosten auch am Birkenweg einzubauen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
können aus dem
Amtsbudget des Tiefbauamtes für den laufenden Unterhalt
verwendet werden.
sind nicht vorhanden
Anlagen: Plan Pfostenstellung