Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung für den Stadtteil Erlangen Bruck am 6.10.2015; Unterbindung des Park- und Rangierverkehrs auf dem gemeinsamen Geh-/Radweg am südlichen Ende der Straße Ebereschenweg mittels Pfostenstellung
Vorlage
32-1/029/2015
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Der Park- und Rangierverkehr auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg am südlichen Ende des Ebereschenweges ist mittels Pfostenstellung zu unterbinden.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung für den Stadtteil Erlangen-Bruck ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Bahngleise.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Pfostenstellung als bauliche Sperre

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Zuge der Bürgerversammlung für den Stadtteil Erlangen-Bruck wurde darüber berichtet, dass der gemeinsame Geh- und Radweg am südlichen Ende der Straße Ebereschenweg entlang der Bahngleise häufig rechtswidrig mit Kraftfahrzeugen befahren bzw. beparkt wird. Der Antrag, die Zufahrtsmöglichkeit mittels Pfostenstellung baulich zu unterbinden, wurde mit Mehrheit angenommen.

Bereits in der Vergangenheit haben sich die Verwaltung und die Polizei mit dieser Thematik befasst und die Örtlichkeit wiederholt überprüft. Auf Grund einer intensiven Überwachung und Rücksprachen mit den falsch parkenden Fahrzeugführern durch die Polizei hat sich damals die Situation erheblich entspannt. Parkende Fahrzeuge waren praktisch nicht mehr festzustellen, so dass zum damaligen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen zu veranlassen waren.


Im Vorfeld aber auch aus Anlass des Antrags aus der Bürgerversammlung wurde die Örtlichkeit von der Polizei erneut mehrmals überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass immer mehr Fahrzeuge - Baufahrzeuge der naheliegenden Großbaustelle und PKW - auf dem
Geh-/Radweg und im unbefestigten Bereich entlang der Bahnlinie rechtswidrig abgestellt werden. Auf Grund der negativen Entwicklung erachten die Polizei und Verwaltung den Einbau von Absperrpfosten nach beiliegendem Plan der Abteilung Verkehrsplanung (vgl. Anlage) als sinnvoll und erforderlich an, um Gefährdungen bzw. Behinderungen des Rad- und Fußgängerverkehrs nachhaltig zu unterbinden. Sollte die Maßnahme wider Erwarten zu keiner Verbesserung der Situation führen, weil der gemeinsame Geh-/Radweg vom Birkenweg aus befahren würde, wären zusätzliche Pfosten auch am Birkenweg einzubauen. 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                         können aus dem Amtsbudget des Tiefbauamtes für den laufenden Unterhalt
verwendet werden.

 

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Plan Pfostenstellung