Heckenweg 25; Fl.-Nr. 1066/19;
Az.: 2015-220-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird nicht erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
§ 34 BauGB |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Fügt sich nach § 34 BauGB nicht in die Eigenart
der näheren Umgebung ein. --- |
Ortsbesichtigung: |
ja |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Beschlussvorlage wurde in der BWA-Sitzung am
20.10.2015 mit vorheriger Ortsbesichtigung in die heutige Sitzung vertagt. Die ansässige Heizungsbau- und
Sanitärfirma möchte ihre Büroflächen erweitern, da die jetzigen Flächen nicht
mehr ausreichen, um die Firma zukunftsfähig weiterzuführen. In der
Vergangenheit wurde die bestehende
Garagenzeile im 1. Obergeschoss bereits mit einem eingeschossigen
Flachdachbau für eine Büronutzung überbaut. Dieser Bau soll nun in gleicher
Form als auskragender Baukörper um 5,00 m Richtung Straße verlängert werden.
An der engsten Stelle verbleibt ein Abstand von 3,00 m zur Grundstücksgrenze.
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In der geplanten Form fügt sich der Baukörper nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung ein. Auf der Nordseite des Heckenwegs sind die
vorhandenen Hauptbaukörper deutlich von der Straße abgerückt. Diese dadurch
gebildete „faktische Baugrenze“ wird durch den Erweiterungsbau erheblich
überschritten. Da sich das Grundstück ca. 2,50 m oberhalb der Straße befindet,
wird das Ortsbild durch den bis zur Böschungskante auskragenden Baukörper
beeinträchtigt.
Bereits bei dem bestehenden Baukörper werden die seitlichen Abstandsflächen nicht eingehalten. Auch der Erweiterungsbau bedarf einer Abweichung von den Abstandsflächen; die betroffenen Nachbarn haben ihre Zustimmung erteilt.
Von Seiten der Verwaltung ist ein Erweiterungsbau vorstellbar, der 6,00 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhält und sich in die nähere Umgebung einfügen würde. Diese erhebliche Reduzierung ist für den Antragsteller nicht vorstellbar, da die benötigten Flächen dort nicht untergebracht werden können. Andere Möglichkeiten zur Erweiterung sind auf dem Grundstück nicht gegeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Zustimmung bis auf Fl.-Nr. 1233/7.
Anlagen: Lageplan
Luftbild
Ansicht
Süden und Osten
Grundriss
EG
Grundriss
UG