Betreff
Erweiterung eines Bürogebäudes;
Heckenweg 25; Fl.-Nr. 1066/19;
Az.: 2015-220-VV
Vorlage
63/066/2015
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird nicht erteilt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

§ 34 BauGB

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet (WA)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Fügt sich nach § 34 BauGB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

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2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die ansässige Heizungsbau- und Sanitärfirma möchte ihre Büroflächen erweitern, da die jetzigen Flächen nicht mehr ausreichen, um die Firma zukunftsfähig weiterzuführen. In der Vergangenheit  wurde die bestehende Garagenzeile im 1. Obergeschoss bereits mit einem eingeschossigen Flachdachbau für eine Büronutzung überbaut. Dieser Bau soll nun in gleicher Form als auskragender Baukörper um 5,00 m Richtung Straße verlängert werden. An der engsten Stelle verbleibt ein Abstand von 3,00 m zur Grundstücksgrenze.

In der geplanten Form fügt sich der Baukörper nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auf der Nordseite des Heckenwegs sind die vorhandenen Hauptbaukörper deutlich von der Straße abgerückt. Diese dadurch gebildete „faktische Baugrenze“ wird durch den Erweiterungsbau erheblich überschritten. Da sich das Grundstück ca. 2,50 m oberhalb der Straße befindet, wird das Ortsbild durch den bis zur Böschungskante auskragenden Baukörper beeinträchtigt.

 

Bereits bei dem bestehenden Baukörper werden die seitlichen Abstandsflächen nicht eingehalten. Auch der Erweiterungsbau bedarf einer Abweichung von den Abstandsflächen; die betroffenen Nachbarn haben ihre Zustimmung erteilt.

 

Von Seiten der Verwaltung ist ein Erweiterungsbau vorstellbar, der 6,00 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhält und sich in die nähere Umgebung einfügen würde. Diese erhebliche Reduzierung ist für den Antragsteller nicht vorstellbar, da die benötigten Flächen dort nicht untergebracht werden können. Andere Möglichkeiten zur Erweiterung sind auf dem Grundstück nicht gegeben.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Zustimmung bis auf Fl.-Nr. 1233/7.

 


Anlage:          Lageplan