Betreff
Antrag zum Haushalt 2016 - Antrag zum Arbeitsprogramm des Referates II;
City-Rikschas - Fraktionsantrag der SPD vom 20.10.2015, Nr. 163/2015
Vorlage
II/117/2015
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 163/2015 vom 20.10.2015 ist damit abschließend bearbeitet.

 


Sachverhalt

In dem Fraktionsantrag wird die Verwaltung aufgefordert, drei Fahrrad-Rikschas anzuschaffen und einen geeigneten Fahrbetrieb zu etablieren. Das Projekt soll in das Arbeitsprogramm der Abteilung Wirtschaftsförderung und Arbeit aufgenommen und das Budget zu diesem Zweck um 25.000 € aufgestockt werden. Ziel ist es, die physische Erreichbarkeit der Altstadt zu verbessern und durch diese Werbemaßnahme Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Finanzierung soll u.a. durch anteilige Beiträge des Handels und der Gastronomie sichergestellt bzw. durch Fahrpreise erwirtschaftet werden.

 

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und mit dem ETM/City-Management erörtert. Dabei ist
Folgendes festzustellen:

 

 

1.    Der Einsatz von Rikschas als Werbemaßnahme und zur besseren Erreichbarkeit der Altstadt stellt einen möglichen weiteren Baustein im Gesamtkonzept dar, das die Beeinträchtigungen durch die Bahnbaustelle abfedern soll. Dieser Vorschlag, der aus Kreisen der Gewerbetreibenden entwickelt wurde, wird grundsätzlich positiv bewertet. Vor diesem Hintergrund hat eine Recherche/ein Gespräch der Abteilung Wirtschaftsförderung und Arbeit ergeben, dass durch ein privates Unternehmen aktuell eine Rikscha auf eigene Kosten angeschafft wird und in der Vorweihnachtszeit zum Einsatz kommen soll. Es ist ein kostenloser Fahrdienst vom Neuen Markt bis zum Martin-Luther-Platz angedacht. Die Finanzierung des Fahrbetriebes (insbesondere die Personalkosten der Fahrer, Beschäftigung zum Mindestlohn) soll über eine freiwillige Umlage an Einzelhändler erfolgen. Als Fahrzeiten sind Donnerstag und Freitag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Erfahrungen mit dieser privaten Initiative abgewartet werden. Hier wird sich auch zeigen, ob der Einzelhandel bzw. die Gastronomie bereit ist, sich an der Finanzierung zu beteiligen.

 

 

 

2.    Die Abteilung Wirtschaftsförderung und Arbeit ist als Teil der Stadtverwaltung sowohl
personell als auch fachlich/räumlich in keinster Weise in der Lage einen Fahrbetrieb für Rikschas zu etablieren und Fahrer zu beschäftigen. Auch das City-Management hat personell keine Kapazitäten, um einen entsprechenden Betrieb aufzubauen und durchzuführen. Darüber hinaus stellen sich eine Vielzahl von Fragen (Unterbringung der Rikschas, Wartung und Unterhalt, Haftungsfragen während des Fahrbetriebes, notwendige Versicherungen etc.). Aus Sicht der Verwaltung kommt daher nur eine Trägerschaft in privater Hand in Frage.

3.    Die City-Rikschas sollen - wie oben dargelegt - Aufmerksamkeit erzeugen und für die Altstadt werben. In diesem Zusammenhang wäre eine Einbindung in die HIERLANG-Kampagne sinnvoll. Die Frage der Bereitschaft der finanziellen Beteiligung der Gastronomie und des Handels an dem Vorhaben wäre dabei zu klären. Im letzten Lenkungsausschuss des City-Managements wurde Ende Oktober u.a. darüber diskutiert. „Der Beitrag des Handels sollte nicht überschätzt werden. Viele können doch schon nichts zur Weihnachtsbeleuchtung bezahlen“, so die O-Töne.

4.    Bei der Umsetzung des Vorschlages wird der im Fraktionsantrag genannte überschlägige Finanzbedarf von 50.000 € zum Betrieb des Rikscha-Services sicherlich nicht ausreichen.
Es stellt sich daher aus Sicht der Verwaltung auch die Frage, ob die zu erwartenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für den einzelnen Einzelhändler bzw. Gastronomen stehen. Die möglichen Fahrgastzahlen beim Einsatz von drei Rikschas sind sicher zu gering, um eine nachhaltige Belebung der Kundenfrequenz in der Altstadt zu erreichen. Der „Werbeeffekt“ wird daher im Vordergrund stehen. Zudem ist davon auszugehen, dass insbesondere in der kalten Jahreszeit oder bei schlechtem Wetter die Nachfrage nach Rikscha-Fahrten sehr gering sein wird.

 

Fazit:
Es sollten die Erfahrungen mit dem o.g. Rikscha-Einsatz in privater Initiative abgewartet werden. Die Etablierung eines Fahrbetriebes mit drei Rikschas kann nur in privater Trägerschaft erfolgen.

Eine Aufnahme des Projektes in das Arbeitsprogrammes der Abteilung Wirtschaftsförderung und Arbeit sowie eine Budgetaufstockung um 25.000 € ist aus heutiger Sicht nicht notwendig.

 

 


Anlagen:

Antrag der SPD-Fraktion Nr. 163/2015 vom 20.10.2015