City-Rikschas - Fraktionsantrag der SPD vom 20.10.2015, Nr. 163/2015
- Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
- Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 163/2015 vom 20.10.2015 ist damit abschließend bearbeitet.
Sachverhalt
In dem Fraktionsantrag wird die Verwaltung aufgefordert, drei Fahrrad-Rikschas anzuschaffen und einen geeigneten Fahrbetrieb zu etablieren. Das Projekt soll in das Arbeitsprogramm der Abteilung Wirtschaftsförderung und Arbeit aufgenommen und das Budget zu diesem Zweck um 25.000 € aufgestockt werden. Ziel ist es, die physische Erreichbarkeit der Altstadt zu verbessern und durch diese Werbemaßnahme Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Finanzierung soll u.a. durch anteilige Beiträge des Handels und der Gastronomie sichergestellt bzw. durch Fahrpreise erwirtschaftet werden.
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft
und mit dem ETM/City-Management erörtert. Dabei ist
Folgendes festzustellen:
1. Der Einsatz von Rikschas als Werbemaßnahme und zur besseren Erreichbarkeit der Altstadt stellt einen möglichen weiteren Baustein im Gesamtkonzept dar, das die Beeinträchtigungen durch die Bahnbaustelle abfedern soll. Dieser Vorschlag, der aus Kreisen der Gewerbetreibenden entwickelt wurde, wird grundsätzlich positiv bewertet. Vor diesem Hintergrund hat eine Recherche/ein Gespräch der Abteilung Wirtschaftsförderung und Arbeit ergeben, dass durch ein privates Unternehmen aktuell eine Rikscha auf eigene Kosten angeschafft wird und in der Vorweihnachtszeit zum Einsatz kommen soll. Es ist ein kostenloser Fahrdienst vom Neuen Markt bis zum Martin-Luther-Platz angedacht. Die Finanzierung des Fahrbetriebes (insbesondere die Personalkosten der Fahrer, Beschäftigung zum Mindestlohn) soll über eine freiwillige Umlage an Einzelhändler erfolgen. Als Fahrzeiten sind Donnerstag und Freitag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Erfahrungen mit dieser privaten Initiative abgewartet werden. Hier wird sich auch zeigen, ob der Einzelhandel bzw. die Gastronomie bereit ist, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
2. Die
Abteilung Wirtschaftsförderung und Arbeit ist als Teil der Stadtverwaltung
sowohl
personell als auch fachlich/räumlich in keinster Weise in der Lage einen
Fahrbetrieb für Rikschas zu etablieren und Fahrer zu beschäftigen. Auch das
City-Management hat personell keine Kapazitäten, um einen entsprechenden
Betrieb aufzubauen und durchzuführen. Darüber hinaus stellen sich eine Vielzahl
von Fragen (Unterbringung der Rikschas, Wartung und Unterhalt, Haftungsfragen
während des Fahrbetriebes, notwendige Versicherungen etc.). Aus Sicht der
Verwaltung kommt daher nur eine Trägerschaft in privater Hand in Frage.
3. Die
City-Rikschas sollen - wie oben dargelegt - Aufmerksamkeit erzeugen und für die
Altstadt werben. In diesem Zusammenhang wäre eine Einbindung in die
HIERLANG-Kampagne sinnvoll. Die Frage der Bereitschaft der finanziellen
Beteiligung der Gastronomie und des Handels an dem Vorhaben wäre dabei zu
klären. Im letzten Lenkungsausschuss des City-Managements wurde Ende Oktober
u.a. darüber diskutiert. „Der Beitrag des Handels sollte nicht überschätzt
werden. Viele können doch schon nichts zur Weihnachtsbeleuchtung bezahlen“, so
die O-Töne.
4. Bei
der Umsetzung des Vorschlages wird der im Fraktionsantrag genannte
überschlägige Finanzbedarf von 50.000 € zum Betrieb des Rikscha-Services
sicherlich nicht ausreichen.
Es stellt sich daher aus Sicht der Verwaltung auch die Frage, ob die zu
erwartenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für den
einzelnen Einzelhändler bzw. Gastronomen stehen. Die möglichen Fahrgastzahlen
beim Einsatz von drei Rikschas sind sicher zu gering, um eine nachhaltige
Belebung der Kundenfrequenz in der Altstadt zu erreichen. Der „Werbeeffekt“
wird daher im Vordergrund stehen. Zudem ist davon auszugehen, dass insbesondere
in der kalten Jahreszeit oder bei schlechtem Wetter die Nachfrage nach
Rikscha-Fahrten sehr gering sein wird.
Fazit:
Es sollten die Erfahrungen mit dem o.g. Rikscha-Einsatz in privater
Initiative abgewartet werden. Die Etablierung eines Fahrbetriebes mit drei
Rikschas kann nur in privater Trägerschaft erfolgen.
Eine Aufnahme des Projektes in das Arbeitsprogrammes der Abteilung Wirtschaftsförderung und Arbeit sowie eine Budgetaufstockung um 25.000 € ist aus heutiger Sicht nicht notwendig.
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion Nr. 163/2015 vom 20.10.2015