Weisungen an die Verwaltungsratsmitglieder gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung: Wirtschaftsplan und Grundsätze der Kalkulation 2016
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das gemeinsame
Kommunalunternehmen „KommunalBIT“
werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender
Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:
Dem Wirtschaftsplan 2016 (samt seines Stellenplans) in der
lt. den Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung wird zugestimmt.
Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
Den lt. Anlage 4 ab dem Jahr 2016 anzuwendenden Kalkulationsgrundsätzen
wird zugestimmt.
1 Ergebnis/Wirkungen
Die Feststellung des
Wirtschaftsplanes und der Kalkulationsgrundsätze liegt in der Zuständigkeit des
Verwaltungsrats (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und 4 der
Unternehmenssatzung).
Die entsandten Mitglieder unterliegen in diesem Fall nach § 6 Abs. 2 der
Satzung den Weisungen der jeweiligen Stadt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die stimmberechtigten, von der Stadt Erlangen entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Stimmrecht in dem vom Stadtrat beschlossenen Sinn aus.
3. Prozesse und Strukturen
Der Wirtschaftsplan 2016 von
KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, ist als
Anlage 1 beigefügt. Der Stellenplan 2016 findet sich in der
Anlage 2. Die mittelfristige Finanzplanung (bis 2019) ist der
Anlage 3 zu entnehmen.
Die Weisungsbefugnis der Stadt wird durch Beschluss des Stadtrates ausgeübt.
In den Städten Fürth und Schwabach werden inhaltsgleiche Vorlagen in die Beschlussgremien eingebracht.
Der Vorstand legt satzungsgemäß dem Verwaltungsrat einen ordentlichen Wirtschaftsplan auf Basis aktueller Zahlen vor.
Im Gegensatz zu bisher (einschließlich der Planung 2015) handelt es sich
bei der ab 2016 gültigen Planungsmethodik nicht mehr um auf die 3 Städte „1 zu
1“ umgelegte KommunalBIT-Kosten. Ab 2016 liegt den KommunalBIT-Erlösen ein
detailliert kalkulierter IT-Warenkorb (Bestellkatalog) zugrunde, mit genauen
Einzel-Verrechnungssätzen für jedes Produkt des Bestellkatalogs.
Die Einzel-Verrechnungssätze müssen vom Verwaltungsrat noch beschlossen
werden. Das dazu erforderliche – sehr aufwendige – Kalkulationsprojekt steht
kurz vor seinem Abschluss. Etwa 80 % des Volumens der von KommunalBIT erwarteten
Leistungsabnahmen der 3 Städte sind bis dato kalkuliert. Die
Beschlussfassung über die ab dem Jahr 2016 anzuwendenden Kalkulationsgrundsätze
(Anlage 4) ist aber bereits jetzt möglich.
Anlagen: Anlage 1: Erfolgs- und
Vermögensplan
Anlage 2:
Stellenplan 2016
Anlage 3: Mittelfristige Finanzplanung bis 2019
Anlage 4:
Kalkulationsgrundsätze ab 2016