Betreff
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik KommunalBIT AöR,
Weisungen an die Verwaltungsratsmitglieder gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung: Wirtschaftsplan und Grundsätze der Kalkulation 2016
Vorlage
ZV/018/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV
Art
Beschlussvorlage

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „KommunalBIT“
werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

 

Dem Wirtschaftsplan 2016 (samt seines Stellenplans) in der lt. den Anla­gen 1 und 2 beigefügten Fassung wird zugestimmt.
Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
Den lt. Anlage 4 ab dem Jahr 2016 anzuwendenden Kalkulationsgrundsätzen wird zugestimmt.          

 


1 Ergebnis/Wirkungen

Die Feststellung des Wirtschaftsplanes und der Kalkulationsgrundsätze liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und 4 der Unternehmenssatzung).
Die entsandten Mitglieder unterliegen in diesem Fall nach § 6 Abs. 2 der Satzung den Weisungen der jeweiligen Stadt.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

 

Die stimmberechtigten, von der Stadt Erlangen entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Stimmrecht in dem vom Stadtrat beschlossenen Sinn aus.

 

3.    Prozesse und Strukturen

 

Der Wirtschaftsplan 2016 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, ist als Anlage 1 beigefügt. Der Stellenplan 2016 findet sich in der Anlage 2. Die mittelfristige Fi­nanzplanung (bis 2019) ist der Anlage 3 zu entnehmen.

Die Weisungsbefugnis der Stadt wird durch Beschluss des Stadtrates ausgeübt.

In den Städten Fürth und Schwabach werden inhaltsgleiche Vorlagen in die Beschlussgremien eingebracht.

Der Vorstand legt satzungsgemäß dem Verwaltungsrat einen ordentlichen Wirtschaftsplan auf Basis aktueller Zahlen vor.

Im Gegensatz zu bisher (einschließlich der Planung 2015) handelt es sich bei der ab 2016 gültigen Planungsmethodik nicht mehr um auf die 3 Städte „1 zu 1“ umgelegte Kom­munalBIT-Kosten. Ab 2016 liegt den KommunalBIT-Erlösen ein detailliert kalkulierter IT-Waren­korb (Bestellkatalog) zugrunde, mit genauen Einzel-Verrechnungssätzen für jedes Produkt des Bestellkatalogs.

Die Einzel-Verrechnungssätze müssen vom Verwaltungsrat noch beschlossen werden. Das da­zu erforderliche – sehr aufwendige – Kalkulationsprojekt steht kurz vor seinem Abschluss. Etwa 80 % des Volumens der von KommunalBIT erwarteten Leistungsabnahmen der 3 Städte sind bis dato kalkuliert. Die Beschlussfassung über die ab dem Jahr 2016 anzuwendenden Kalkula­tionsgrundsätze (Anlage 4) ist aber bereits jetzt möglich.




 


Anlagen:        Anlage 1: Erfolgs- und Vermögensplan
                        Anlage 2: Stellenplan 2016

                        Anlage 3: Mittelfristige Finanzplanung bis 2019
                        Anlage 4: Kalkulationsgrundsätze ab 2016