Fraktionsantrag der SPD Fraktion vom 19.5.2015 Nr. 85/2015
Das Ausweisen eines Durchfahrtsverbots für LKW mit Ausnahme
des Anliegerverkehrs in der Straße An der Wied im Ortsteil Tennenlohe kann
nicht befürwortet werden.
Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 85/2015 ist damit abschließend bearbeitet.
Mit
SPD-Fraktionsantrag Nr. 85/2015 vom 19.5.2015 wird die Verwaltung um Prüfung
gebeten, ob in der Straße An der Wied im Ortsteil Tennenlohe ein
Durchfahrtsverbot für LKW mit Ausnahme des Anliegerverkehr ausgewiesen werden
kann. Begründet wird der Antrag mit möglichen Beschädigungen der Fahrbahn sowie
der Gehwege. Zudem handelt es sich bei der Straße um einen Schulweg. Nähere
Informationen können dem als Anlage 1 beigefügten Antrag entnommen werden.
In der Sitzung des
UVPA am 21.7.2015 wurde die zur Beschlussfassung vorbereitete Vorlage vertagt.
Die Verwaltung wurde gebeten, den Ortsbeirat Tennenlohe in seiner nächsten
Sitzung über die rechtliche Situation und die Ergebnisse der Verkehrszählung zu
informieren. Die Information des Ortsbeirats Tennenlohe erfolgte in der Sitzung
am 22.10.2015. Die Ausführungen der Verwaltung wurden von den Mitgliedern des
Ortsbeirats sowie den anwesenden Bürgern ohne weitere Diskussion zur Kenntnis
genommen.
Rechtslage:
Die Straßenverkehrsbehörden können die
Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit
oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Das gleiche Recht haben sie u. a. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an
der Straße (§ 45 Abs. 1 Ziffer 2 StVO).
Nach
§ 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur
angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung
erheblich übersteigt (akute Gefahrenlage).
Einschätzung der Polizei sowie der städtischen
Fachdienststellen:
Im Zuge des Anhörverfahrens
wurden die Polizei sowie die städtischen Fachdienststellen (Tiefbauamt sowie
Abteilung Verkehrsplanung) um Stellungnahme zur beantragten Regelung gebeten.
Die Polizei kann derzeit keinen Bedarf für ein Durchfahrtsverbot für
Lkw in der Straße
An der Wied erkennen. Aus dem Fraktionsantrag ergeben sich keine
konkreten Hinweise darauf, dass die Straße An der Wied bereits jetzt von
Großfahrzeugen als Abkürzungsstrecke bzw. Schleichverkehr genutzt wird. Es hat
vielmehr den Anschein, dass hier lediglich die Befürchtung gehegt wird, dass
die Straße An der Wied im Zusammenhang mit dem Neubau des EDEKA-Marktes
missbräuchlich befahren werden könnte. Eine derartige Entwicklung ist jedoch
weder zu erwarten noch nachvollziehbar.
Bei der PI Erlangen-Stadt sind bisher keinerlei Beschwerden darüber
bekannt geworden, dass die Straße An der Wied vermehrt von Großfahrzeugen
befahren werden soll. Der EDEKA-Markt (Saidelsteig 15) ist über die Weinstraße
verkehrsgünstig und unkompliziert erreichbar
(Anfahrt aus nördlicher Richtung). Der Saidelsteig dürfte auch in der
Vergangenheit als überwiegende Andienungsstraße des Lieferverkehrs Verwendung
gefunden haben. Warum sollte dies für Baustellenfahrzeuge während der
Neubauphase nicht mehr der Fall sein?
Des Weiteren kann der Baustellenverkehr über Auflagen in den
entsprechenden Verkehrsanordnungen dazu verpflichtet werden, bestimmte
Fahrtrouten zu verwenden. Zusätzlich bestehen An- bzw. Abfahrtsmöglichkeiten
aus/in westlicher Richtung über die Lachnerstraße sowie aus/in östlicher
Richtung über den Heuweg und die Sebastianstraße, die sich für Großfahrzeuge
wesentlich komfortabler darstellen als die Benutzung der schmalen
Wohnstraße An der Wied.
Aus den genannten Gründen kommt die PI Erlangen-Stadt nach Prüfung der
Sachlage zu dem
Ergebnis, dass die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Durchfahrtsverbotes
für Lkw In der Straße An der Wied weder rechtlich gegeben noch verhältnismäßig
sind.
Seitens des Tiefbauamtes wird ein direkter Zusammenhang des geforderten Durchfahrtsverbots mit dem Neubau des Edeka-Marktes am Saidelsteig nicht gesehen, da der Hauptverkehr über die Weinstraße abgewickelt werden wird. Der Ausbau der Straßen "An der Wied", der im August / September 2015 hätte erfolgen sollen und aus wirtschaftlichen Gründen nach 2016 verschoben werden musste, sieht eine künftige Straßenbreite von 5 m mit einseitigem Haltverbot vor, so dass Begegnungsverkehr möglich ist. Gehwegbefahrungen können auf Grund der zahlreichen Grundstückzufahrten jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aus Sicht des Tiefbauamts würde die Anlieger-frei-Regelung eine Kontrolle bei Missachtung des Durchfahrtsverbotes erschweren.
Die Abteilung Verkehrsplanung
hat am Dienstag, den 2.6.2015 das Verkehrsaufkommen in der Straße An der Wied
mit einem Verkehrszählgerät erfasst. Innerhalb von 24 Stunden wurden auf dem
Querschnitt Höhe An der Wied 16 insgesamt 287 Fahrzeuge erfasst, darunter waren
lediglich 4 LKW. Dabei registriert das Verkehrszählgerät Fahrzeuge mit einer Länge
von 6 m und mehr als einen LKW. Im Hinblick auf diesen äußerst geringen
Schwerverkehrsanteil ist die Einführung eines LKW-Durchfahrtsverbots aus Sicht
der Verkehrsplanung nicht notwendig und somit auch nicht zu befürworten.
Resümee:
Zusammenfassend kommen sowohl die Verwaltung als auch die Polizei zum Ergebnis,
dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für das
Ausweisen eines LKW-Verbots in der
Straße An der Wied nicht erfüllt sind. Lediglich eine Vermutung, dass
Baufahrzeuge sowie der Lieferverkehr zum Edeka-Markt die Straßen An der Wied
nutzen könnten, stellt kein ausreichender Grund zum Ausweisen eines
Verkehrsverbots dar. Zudem ist das Grundstück auf dem der neue Edeka-Markt
errichtet werden soll über die Weinstraße verkehrsgünstig und unkompliziert
erreichbar.
Sollten Baufahrzeuge wider Erwarten die Straße An der Wied befahren, so hat die
Verkehrsbehörde im Zuge der baustellenrechtlichen Anordnung zudem die
Möglichkeit, eine Fahrtroute zur An- bzw. Abfahrt zur bzw. von der Baustelle
vorzuschreiben. Auch ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten, dass
der Lieferverkehr nach Fertigstellung die unattraktive Strecke über die Straße
An der Wied nutzt.
Vollständigkeitshalber wird darüber informiert, dass Verstöße gegen
Verkehrsverbote mit Ausnahmeregelung für den Anliegerverkehr erfahrungsgemäß
nicht bzw. nur sehr selten nachgewiesen werden können.
Anlagen: Anlage Fraktionsantrag 85/2015