Betreff
Fraktionsantrag SPD-Nr. 168/2015 zum Arbeitsprogramm 2016 - Inklusive Konzerte im Rahmen der Schlossgartenkonzerte
Vorlage
47/017/2015
Aktenzeichen
IV/47/BBL
Art
Beschlussvorlage

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung informiert den Ausschuss im Frühjahr2016 über die Konzertplanungen unter Berücksichtigung des Aspektes der Inklusion.

 

  1. Der Fraktionsantrag gilt hiermit als bearbeitet

 


 

Die Erlanger Schlossgartenkonzerte sind seit ihrem Bestehen eines der niederschwelligsten Kulturangebote in der Stadt. Dies bezieht sich zum einen auf die örtliche/räumliche Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes, zum anderen ermöglicht das Veranstaltungskonzept „umsonst und draußen“ eine „Barrierefreiheit“ im Hinblick auf kulturelle Teilhabe.

 

Selbstverständlich sind die Schlossgartenkonzerte offen für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen jeglicher Form. Die Bühne bei Bedarf behindertengerecht einzurichten ist technisch jederzeit möglich. Die Programmplanungen der vergangenen Jahre basierten auf eingegangenen Bewerbungen von Musikern/innen und Ensembles bundesweit. Hierbei kann Jahr für Jahr auf ein großes Angebot zurückgegriffen werden. In der Vergangenheit lagen jedoch keine Angebote von Künstlern/innen mit Behinderung vor.

 

Bereits seit längerem ist das Kulturamt in Kontakt mit dem ZSL (Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter) im Hinblick auf das Thema Inklusion bei Kulturveranstaltungen (zuletzt bezüglich des Erlanger Poetenfests). Dabei wurde auch die Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung thematisiert. So nimmt ein schwer erkrankter Publizist regelmäßig am Erlanger Poetenfest teil, das integrative Schattentheater der Levana-Schule aus Schweich war wiederholt beim Internationalen Figurentheater-Festival zu Gast. Auch in der Geschichte der Schlossgartenkonzerte sind bereits Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung aufgetreten.

 

Das Kulturamt wird im Zuge der Konzertplanungen 2016 gezielt die Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung berücksichtigen und versuchen, Formen für die dafür erforderliche „aktivierende Kommunikation“ zu finden. Über daraus resultierende Ergebnisse wird zu gegebener Zeit berichtet.


Anlagen: SPD-Fraktionsantrag-Nr.  168/2015