1. Dem Ergebnishaushalt 2016, dem Investitionshaushalt 2016, dem Stellenplan 2016 sowie dem Einsatz von Stiftungsmitteln in 2016 des Amtes für Soziales, Arbeit und Wohnen wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt durch den HFPA und durch den Stadtrat.

 

2. Das Arbeitsprogramm 2016 des Amtes für Soziales, Arbeit und Wohnen wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – inhaltlich beschlossen.


Anlagen:        1. Übersicht über die Produkte des Sozialamtsbudgets

                        2. Doppischer Haushaltsentwurf 2016

                        3. Budgetdokumentation 2015/2016 der Kämmerei

                        4. Entwicklung des Sozialamtsbudgets seit 2008

                        5.1. Zuschussbedarf, bzw. Überschuss 2012-2016

                        5.2. Mehrjahresübersichten zu den einzelnen Produkten 2012-2016

                        6.1. Änderungsanträge zum Ergebnishaushalt 2016

                        6.2. Änderungsanträge zum Finanzhaushalt 2016

                        8. Arbeitsprogramm 2016

                        9. Einsatz von Stiftungsmitteln