Betreff
SPD Antrag 166/2015 zum Arbeitsprogramm des Sozialamtes und des Sportamtes: Erlangen Pass Förderung von Schwimmen und Mobilität
Vorlage
52/084/2015
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der Sportausschuss beschließt für das Arbeitsprogramm von Amt 52:

Der bereits definierte Kreis der Berechtigten des Erlangen Passes erhält die Möglichkeit,
die Erlanger Bäder (Röthelheimbad und Westbad) zu folgenden Ermäßigungen zu nutzen:

Kinder bis 12 Jahre erhalten freien Eintritt

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene zahlen den halben Eintrittspreis


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ein wichtiges Element breitensportlicher Betätigung ist das Schwimmen. Da immer mehr Jugendliche und Erwachsene nicht schwimmen können, soll durch den Erlangen Pass das Schwimmen gefördert werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vergünstigter Zugang zu den Schwimmbädern.

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Eintrittspreise für die Erlanger Bäder werden laut Betriebsführungsvertrag mit den Erlanger Stadtwerken durch den Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke festgelegt.

Folgende Mindereinnahmen sind durch die Vergünstigungen des Erlangen Passes wie oben beschrieben zu erwarten:

  • Kinder von 6 bis 12 Jahren: frei anstatt bisher 1,80 € (6 bis 18 = 23.000 Besucher abzüglich 6 bis 12 = die Hälfte, also 11.500 – davon 10 % mit ER-Pass = 1.150 mal 1,80 € = 2.070 € Mindereinnahme)
  • Jugendliche von 12 bis 18 Jahren: 0,90 € anstatt 1,80 € (11.500 Besucher, davon 10 % = 1.150 mal 0,90 € = 1.035 € Mindereinnahmen)
  • Erwachsene: 2,00 € anstatt 4,00 € (55.000 Besucher, davon 10 % = 5.500 mal 2,00 € = 11.000 € Mindereinnahme)

Gesamte Mindereinnahmen im Budget Sportamt: 2.070 € + 1.035 € + 11.000 € = ca. 14.105 €

 


Anlagen:        SPD Antrag 166/2015