Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung bürgernaher
Dienstleistungen wird seit 01.01.2015 in einem einjährigen Probebetrieb auf
Sperrmüllscheine für die direkte Anlieferung von Sperrmüll aus privaten
Haushalten Erlangens verzichtet.
Diese Möglichkeit der ganzjährigen, am zeitlichen Anfall orientierten und daher
flexiblen Selbstanlieferung von Sperrgut aus privaten Haushalten an der
Umladestation wird äußerst positiv angenommen. Die Bürgerinnen und Bürger sind
mit dieser Vereinfachung sehr zufrieden.
Sowohl die Anzahl der Selbstanlieferungen als auch die angelieferten Mengen
sind deutlich gestiegen. Enge Absprachen zwischen EB 77 und dem ZVA ermöglichen
eine handhabbare Umsetzung durch das Personal der Umladestation.
Auf Grund dieses positiven Ergebnisses wird der EB 77 das Vorgehen auch nach
Beendigung des Probebetriebes beibehalten und die private Selbstanlieferung von
Sperrgut ohne Sperrmüllschein fortsetzen.
Die Möglichkeit der kostenfreien Sperrmüllentsorgung per Abholung durch die
Stadt Erlangen kann künftig einmal jährlich genutzt werden. Zur Vermeidung von
Missbrauch bleibt die Sperrmüllscheinregelung für gewerbliche Entrümpler und
dienstliche Kleingewerbe zur Legitimation der Tätigkeit im Auftrag der Erlanger
Bürger/innen bestehen. i
Anlagen: