Betreff
Geplante Errichtung eines Fachmarktzentrums "AischPark Center" in Höchstadt a. d. Aisch (Landkreis Erlangen-Höchstadt); Einleitung eines Raumordnungsverfahrens
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/087/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen gibt zum Raumordnungsverfahren „Fachmarktzentrum AischPark Center in Höchstadt a. d. Aisch“ die Stellungnahme gemäß Punkt 3.3 ab.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative städtebauliche, verkehrliche, umweltrelevante und einzelhandelsrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme im Rahmen des Raumordnungsverfahrens „Fachmarktzentrum AischPark Center in Höchstadt a. d. Aisch“ abgegeben werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Vorhaben

 

Das Vorhaben „Fachmarktzentrum AischPark Center“ liegt im nordöstlichen Stadtgebiet von Höchstadt a. d. Aisch im Landkreis Erlangen-Höchstadt (siehe Anlage 1).

Die Stadt Höchstadt a. d. Aisch befindet sich nord-westlich von Erlangen, gehört zur Planungsregion Nürnberg und wird gemäß Regionalplan als „Mögliches Mittelzentrum“ eingestuft. Im Landesentwicklungsprogramm 2013 (LEP) wurden die möglichen Mittelzentren und Mittelzentren des LEP 2006 in der Stufe der Mittelzentren zusammengeführt.

Die Entfernungen zu den nächsten Mittelzentren Herzogenaurach, Forchheim und Neustadt a. d. Aisch betragen Luftlinie ca. 16 bzw. 20 km, die zum nächsten Oberzentrum Erlangen etwa 20 km.

Die potentielle Fläche für das Fachmarktzentrum ist im kommunalen Flächennutzungs- und Landschaftsplan derzeit als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Das Gelände wird aktuell als landwirtschaftliche Fläche genutzt.

Die Firma „AischPark Center GmbH“ plant auf einer Fläche östlich des Umspannwerkes und südlich des Kieferndorfer Weges (siehe Anlage 2) ein Fachmarktzentrum mit zahlreichen Sortimenten darunter Lebensmittel, Mode, Elektro und Garten. Die Lage der einzelnen Nutzungseinheiten zueinander ergibt einen Hofbereich, der den Parkplatz für die Gesamtmaßnahme aufnimmt (siehe Anlage 3).

Das Gebiet wird über den Kieferndorfer Weg erschlossen und verfügt über eine direkte Anbindung durch bestehende Ortsstraßen an die Autobahnanschlussstelle Höchstadt-Ost. Aus westlicher Richtung würde die Zufahrt durch das Stadtzentrum und Wohngebiete erfolgen.

In Summe ist eine Gesamtnutzfläche von 18.470 m2 geplant. Die detaillierte Aufstellung der Verkaufsflächen (VK) bzw. Nutzflächen, aufgeschlüsselt nach innenstadtrelevanten und nichtinnenstadtrelevanten sowie sonstigen Nutzungen, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Innenstadtrelevante Einzelhandelsnutzungen

   

• Lebensmittel / Getränke

  3.050 m2

• Schuhe

     570 m2

• Koffer / Schmuck / Geschenkartikel

     965 m2

• Mode

  4.770 m2

• Heimtextilien / Möbel / Gardinen / Kurzwaren / Bettwaren

  1.075 m2

• Apotheke / Hörgeräte

     270 m2

• Sportfachmarkt

     650 m2

• Elektrofachmarkt

  1.100 m2

• Drogerie

     700 m2

 

 

Zwischensumme VK innerstadtrelevanter Nutzungen

13.150 m2

 

 

Nicht innenstadtrelevante Einzelhandelsnutzung

 

• Gartenfachmarkt

  3.000 m2

 

 

Sonstige Nutzungen

 

• Friseur

       80 m2

• Fitness

     950 m2

• Gastronomie

  1.290 m²

 

 

Gesamtnutzfläche

18.470 m²

 

3.2 Verfahren

 

Das geplante Vorhaben stellt gemäß Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) eine erheblich überörtlich raumbedeutsame Maßnahme dar, für die von der Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist. Somit ist dem Bauleitplanverfahren ein Raumordnungsverfahren vorgeschaltet.

Die Auslegung der Planunterlagen fand bei der Stadt Erlangen vom 26.10.2015 bis 23.11.2015 statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich über „Die Amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen“ vom 22. Oktober 2015. Zusätzlich waren die Unterlagen im Internet eingestellt. Äußerungen konnten bis spätestens eine Woche nach Beendigung der Auslegungsfrist bei der Stadt Erlangen oder bei der Regierung von Mittelfranken abgegeben werden.

Sofern im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens dem Vorhaben keine landes- und regionalplanerische Ziele entgegenstehen, ist von der Stadt Höchstadt a. d. Aisch die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes vorgesehen. Die Größe und der Umfang des Einzelhandelsgroßprojektes bedingt die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ nach § 11 BauGB mit der Zweckbestimmung „Fachmarktzentrum“. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungs- und Landschaftsplan partiell geändert werden.

 

3.3 Stellungnahme der Verwaltung

 

Die bisher bekannten Daten lassen leider keine differenzierte Abschätzung der Auswirkungen des geplanten Fachmarktzentrums auf den Erlanger Einzelhandel zu.

Mit dem derzeitigen Informationsstand ist aus Sicht der Stadt Erlangen das Projekt „AischPark Center“ aufgrund der folgenden Punkte abzulehnen:

 

Standort

Gemäß LEP sind Einzelhandelsgroßprojekte nur in Zentralen Orten zulässig. Die Stadt erfüllt als Mittelzentrum diese Vorgabe dem Grundsatz nach. Zur Festlegung der zulässigen raumverträglichen Größenordnung (Verkaufsfläche) wird das vorliegende Raumordnungsverfahren durchgeführt.

 

Lage

Das Vorhaben ist nicht städtebaulich integriert. Gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP) hat die Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte an städtebaulich integrierten Standorten zu erfolgen. Dies trifft nicht zu und wird von der Stadt Erlangen insbesondere hinsichtlich der großen Verkaufsfläche und des großen Anteils an innenstadtrelevanten Sortimenten sehr kritisch gesehen.

Auch die im LEP vorgesehene ausnahmsweise Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten in städtebaulichen Randlagen, die überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dienen, findet hier aufgrund des breiten Warenangebots keine Anwendung.

 

Sortimente

Das geplante Vorhaben umfasst insgesamt 13.150 m2 innenstadtrelevante Sortimente. Überwiegend handelt es sich um Textilien. Bedenklich sind insbesondere großflächige Anbieter wie H&M (1.700 m2 Verkaufsfläche) und ein „Modemarkt Multisortimenter“ mit 1.200 m2 Verkaufsfläche. Dies ist nach Auffassung der Stadt Erlangen weder an dem geplanten Standort auf der „Grünen Wiese“ noch in dieser Größenordnung passend.

 

Größe des Vorhabens

Mit insgesamt 18.470 m2 Nutzfläche würde das geplante Fachmarktzentrum fast die Größe der Erlanger Arcaden erreichen. Dies dürfte für die Stadt Höchstadt a. d. Aisch  und ihren Einzugsbereich zu groß sein. Leider liegen hierzu keine detaillierten Daten vor. Der unter 5.3 des Erläuterungsberichtes genannte Einzugsbereich von 560.000 Einwohnern bei einem PKW-Fahrradius von 15 Minuten erscheint sehr hoch und wäre detaillierter nachzuweisen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


 

Anlagen:        Anlage 1: Übersichtskarte

                        Anlage 2: Lageplan

                        Anlage 3: Bebauungs- und Nutzungskonzept