hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Die Stadt Erlangen gibt zum Raumordnungsverfahren „Fachmarktzentrum AischPark Center in Höchstadt a. d. Aisch“ die Stellungnahme gemäß Punkt 3.3 ab.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Negative städtebauliche, verkehrliche, umweltrelevante und einzelhandelsrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme im Rahmen des Raumordnungsverfahrens „Fachmarktzentrum AischPark Center in Höchstadt a. d. Aisch“ abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
3.1 Vorhaben
Das Vorhaben
„Fachmarktzentrum AischPark Center“ liegt im nordöstlichen Stadtgebiet von
Höchstadt a. d. Aisch im Landkreis Erlangen-Höchstadt (siehe Anlage 1).
Die Stadt
Höchstadt a. d. Aisch befindet sich nord-westlich von Erlangen, gehört zur
Planungsregion Nürnberg und wird gemäß Regionalplan als „Mögliches
Mittelzentrum“ eingestuft. Im Landesentwicklungsprogramm 2013 (LEP) wurden die
möglichen Mittelzentren und Mittelzentren des LEP 2006 in der Stufe der
Mittelzentren zusammengeführt.
Die Entfernungen
zu den nächsten Mittelzentren Herzogenaurach, Forchheim und Neustadt a. d.
Aisch betragen Luftlinie ca. 16 bzw. 20 km, die zum nächsten Oberzentrum
Erlangen etwa 20 km.
Die potentielle
Fläche für das Fachmarktzentrum ist im kommunalen Flächennutzungs- und
Landschaftsplan derzeit als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Das Gelände wird
aktuell als landwirtschaftliche Fläche genutzt.
Die Firma
„AischPark Center GmbH“ plant auf einer Fläche östlich des Umspannwerkes und
südlich des Kieferndorfer Weges (siehe Anlage 2) ein Fachmarktzentrum mit
zahlreichen Sortimenten darunter Lebensmittel, Mode, Elektro und Garten. Die
Lage der einzelnen Nutzungseinheiten zueinander ergibt einen Hofbereich, der
den Parkplatz für die Gesamtmaßnahme aufnimmt (siehe Anlage 3).
Das Gebiet wird
über den Kieferndorfer Weg erschlossen und verfügt über eine direkte Anbindung
durch bestehende Ortsstraßen an die Autobahnanschlussstelle Höchstadt-Ost. Aus
westlicher Richtung würde die Zufahrt durch das Stadtzentrum und Wohngebiete
erfolgen.
In
Summe ist eine Gesamtnutzfläche von
18.470 m2 geplant.
Die detaillierte Aufstellung der Verkaufsflächen (VK) bzw. Nutzflächen,
aufgeschlüsselt nach innenstadtrelevanten und nichtinnenstadtrelevanten sowie
sonstigen Nutzungen, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Innenstadtrelevante
Einzelhandelsnutzungen |
|
• Lebensmittel / Getränke |
3.050 m2 |
• Schuhe |
570 m2 |
• Koffer / Schmuck / Geschenkartikel |
965 m2 |
• Mode |
4.770 m2 |
• Heimtextilien / Möbel / Gardinen / Kurzwaren / Bettwaren |
1.075 m2 |
• Apotheke / Hörgeräte |
270 m2 |
• Sportfachmarkt |
650 m2 |
• Elektrofachmarkt |
1.100 m2 |
• Drogerie |
700 m2 |
|
|
Zwischensumme VK innerstadtrelevanter
Nutzungen |
13.150 m2 |
|
|
Nicht innenstadtrelevante
Einzelhandelsnutzung |
|
• Gartenfachmarkt |
3.000 m2 |
|
|
Sonstige Nutzungen |
|
• Friseur |
80 m2 |
• Fitness |
950 m2 |
• Gastronomie |
1.290 m² |
|
|
Gesamtnutzfläche |
18.470 m² |
3.2 Verfahren
Das geplante
Vorhaben stellt gemäß Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
eine erheblich überörtlich raumbedeutsame Maßnahme dar, für die von der
Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist. Somit
ist dem Bauleitplanverfahren ein Raumordnungsverfahren vorgeschaltet.
Die Auslegung der Planunterlagen fand bei der Stadt Erlangen vom 26.10.2015 bis 23.11.2015 statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich über „Die Amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen“ vom 22. Oktober 2015. Zusätzlich waren die Unterlagen im Internet eingestellt. Äußerungen konnten bis spätestens eine Woche nach Beendigung der Auslegungsfrist bei der Stadt Erlangen oder bei der Regierung von Mittelfranken abgegeben werden.
Sofern im Ergebnis
des Raumordnungsverfahrens dem Vorhaben keine landes- und regionalplanerische
Ziele entgegenstehen, ist von der Stadt Höchstadt a. d. Aisch die Aufstellung
eines qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes vorgesehen. Die Größe
und der Umfang des Einzelhandelsgroßprojektes bedingt die Ausweisung eines
„Sonstigen Sondergebietes“ nach § 11 BauGB mit der Zweckbestimmung
„Fachmarktzentrum“. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der
Flächennutzungs- und Landschaftsplan partiell geändert werden.
3.3 Stellungnahme der Verwaltung
Die bisher bekannten Daten lassen leider keine
differenzierte Abschätzung der Auswirkungen des geplanten Fachmarktzentrums auf
den Erlanger Einzelhandel zu.
Mit dem derzeitigen Informationsstand ist aus
Sicht der Stadt Erlangen das Projekt „AischPark Center“ aufgrund der folgenden
Punkte abzulehnen:
Standort
Gemäß LEP sind Einzelhandelsgroßprojekte nur
in Zentralen Orten zulässig. Die Stadt erfüllt als Mittelzentrum diese Vorgabe
dem Grundsatz nach. Zur Festlegung der zulässigen raumverträglichen
Größenordnung (Verkaufsfläche) wird das vorliegende Raumordnungsverfahren
durchgeführt.
Lage
Das Vorhaben ist nicht städtebaulich
integriert. Gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP) hat die Flächenausweisung
für Einzelhandelsgroßprojekte an städtebaulich integrierten Standorten zu
erfolgen. Dies trifft nicht zu und wird von der Stadt Erlangen insbesondere
hinsichtlich der großen Verkaufsfläche und des großen Anteils an
innenstadtrelevanten Sortimenten sehr kritisch gesehen.
Auch die im LEP vorgesehene ausnahmsweise
Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten in städtebaulichen Randlagen, die
überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dienen, findet hier
aufgrund des breiten Warenangebots keine Anwendung.
Sortimente
Das geplante Vorhaben umfasst insgesamt 13.150
m2 innenstadtrelevante Sortimente. Überwiegend handelt es sich um
Textilien. Bedenklich sind insbesondere großflächige Anbieter wie H&M
(1.700 m2 Verkaufsfläche) und ein „Modemarkt Multisortimenter“ mit
1.200 m2 Verkaufsfläche. Dies ist nach Auffassung der Stadt Erlangen
weder an dem geplanten Standort auf der „Grünen Wiese“ noch in dieser
Größenordnung passend.
Größe des Vorhabens
Mit insgesamt 18.470 m2 Nutzfläche
würde das geplante Fachmarktzentrum fast die Größe der Erlanger Arcaden
erreichen. Dies dürfte für die Stadt Höchstadt a. d. Aisch und ihren Einzugsbereich zu groß sein. Leider
liegen hierzu keine detaillierten Daten vor. Der unter 5.3 des
Erläuterungsberichtes genannte Einzugsbereich von 560.000 Einwohnern bei einem
PKW-Fahrradius von 15 Minuten erscheint sehr hoch und wäre detaillierter
nachzuweisen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Bebauungs- und Nutzungskonzept