PV aus der 8. Sitzung des BWA am 22.09.2015
Der Bericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient.
Gem. PV aus der 8. Sitzung des
BWA am 22.09.2015 bat Frau Dr. Marenbach die Verwaltung, dass der „selbständige
GW/RW“ für den Radverkehr in beiden Richtungen als nicht benutzungs-pflichtig
ausgewiesen wird.
Hierzu ist seitens der Verwaltung folgendes anzumerken:
- Fahrtrichtung
Dechsendorf – Röhrach
Es wird auf die
Ausführungen unter Ziffer 2 der Begründung zu o.a. BWA-Beschluss hin- gewiesen:
„Der GW/RW wird mit Zeichen 240 (gemeinsamer
Fuß-/Radweg) ausgeschildert werden. Aufgrund der von der Staatsstraße im
Bereich der Einmündung Altkirchweg abgesetzten Lage ist der GW/RW nicht als die
Staatsstraße begleitender, sondern als "selbständiger GW/RW"
einzustufen. Dies hat zur Folge, dass er in Fahrtrichtung Röhrach formell als
nicht benutzungspflichtig bzgl. der Staatstraße anzusehen ist.“
- Fahrtrichtung Röhrach – Dechsendorf
Hier ist keine Zuständigkeit der Stadt Erlangen gegeben. Die
verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt
im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass der bereits fertiggestellte Abschnitt zwischen Röttenbach und
Röhrach als benutzungspflichtig mit VZ 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg)
ausgewiesen ist.
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Anlagen: PV aus der 8. Sitzung des BWA am 22.09.2015