Betreff
GW/RW Dechsendorf-Röttenbach
PV aus der 8. Sitzung des BWA am 22.09.2015
Vorlage
66/093/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient.


Gem. PV aus der 8. Sitzung des BWA am 22.09.2015 bat Frau Dr. Marenbach die Verwaltung, dass der „selbständige GW/RW“ für den Radverkehr in beiden Richtungen als nicht benutzungs-pflichtig ausgewiesen wird.

Hierzu ist seitens der Verwaltung folgendes anzumerken:

          -    Fahrtrichtung Dechsendorf – Röhrach
              Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 2 der Begründung zu o.a. BWA-Beschluss hin-                  gewiesen:

              „Der GW/RW wird mit Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß-/Radweg) ausgeschildert werden. Aufgrund der von der Staatsstraße im Bereich der Einmündung Altkirchweg abgesetzten Lage ist der GW/RW nicht als die Staatsstraße begleitender, sondern als "selbständiger GW/RW" einzustufen. Dies hat zur Folge, dass er in Fahrtrichtung Röhrach formell als nicht benutzungspflichtig bzgl. der Staatstraße anzusehen ist.“

 

          -    Fahrtrichtung Röhrach – Dechsendorf
Hier ist keine Zuständigkeit der Stadt Erlangen gegeben. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der bereits fertiggestellte Abschnitt zwischen Röttenbach und Röhrach als benutzungspflichtig mit VZ 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg) ausgewiesen ist.

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Anlagen:        PV aus der 8. Sitzung des BWA am 22.09.2015