Betreff
Haushalt 2016: Antrag zu den Arbeitsprogrammen der Ämter 61 und 66; Überprüfung der Querungshilfen
Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 193/2015 vom 20.10.2015
Vorlage
613/071/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 193/2015 vom 20.10.2015 ist hiermit abschließend behandelt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Antrag (s. Anlage 1) wird beantragt, dass im Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes zum einen eine Anpassung der Ampelschaltungen für ein Überqueren v. a. doppelspuriger Straßen in einem Zug, zum anderen eine Überprüfung aller Querungshilfen auf eine Verbreiterung für Radfahrer geprüft wird. Diese Problematik soll bei allen zukünftigen Planungen berücksichtigt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sollen Ampelschaltungen grundsätzlich so programmiert werden, dass bei mehrbahnigen Straßen innerhalb der Grünzeit eine Querung mindestens bis zur Mitte der nächsten Furt möglich ist. Durch die verbleibende Räumzeit ist ein sicheres vollständiges Queren beider Fahrbahnen somit gewährleistet. Vielen Verkehrsteilnehmern ist allerdings nicht bewusst, dass nach Betreten der Fahrbahn und unmittelbarem Umschalten auf Rot ein sicheres Queren einer Furt immer noch möglich ist.

 

Die Verwaltung versucht daher auch grundsätzlich, das sog. „Hoppeln“ mit Halt auf der Mittel­insel zu vermeiden und ein komfortables Queren mit langen Grünzeiten für Fußgänger zu gewährleisten. Ausnahmen hiervon sind nur sehr breite Mittelinseln (z.B. Grünstreifen bei Alleen) und extrem belastete Kreuzungen, deren Leistungsfähigkeit bei komfortablen Querungsbedingungen für Fußgänger in keinster Weise mehr gewährleistet wären (z.B. Paul-Gossen-Str. / G.-Scharowsky-Str.).


Querungshilfen sollen gemäß der geltenden Richtlinien mit einer Breite von mind. 2,50 m trassiert werden, um einen sicheren Aufenthalt auch für Radfahrer zu gewährleisten. Dies wird bei Neuplanungen seitens der Verwaltung entsprechend umgesetzt. Insbesondere im Bereich der Erlanger Innenstadt mit der historischen engen Bebauung sind diese Vorgaben teilweise aber schwer umzusetzen. Auch bei der Nachrüstung von Querungshilfen aufgrund der Sicherheitslage werden diese Vorgaben soweit möglich umgesetzt. Zur Schaffung des notwendigen Straßenquerschnittes werden hierfür auch die Reduktion von Parkplätzen bzw. kostenintensive Fahrbahnverbreiterungen (z.B. Franzosenweg) in Kauf genommen.

 

Die notwendige Breite einer Querungshilfe für Radfahrer mit Anhänger bzw. Liegefahrräder beträgt gemäß Richtlinien mind. 3,0 m bis 3,5 m. Der hierfür notwendige Platz ist im Straßenraum üblicherweise nicht vorhanden. Ausnahmen sind mehrbahnige Straßen mit Alleecharakter wie beispielsweise die Allee am Röthelheimpark. Dort übertrifft die Breite der Querungsstellen dieses Mindestmaß deutlich. Eine nachträgliche Verbreiterung bestehender Querungsstellen für Radfahrer mit Anhänger ist aufgrund der räumlichen Situation folglich in der Regel ausgeschlossen.

 

Eine Überprüfung aller bestehenden Querungshilfen auf die Möglichkeit einer Verbreiterung ist derzeit personell nicht leistbar. Die Verwaltung versucht stattdessen, an sicherheitsrelevanten Stellen Querungshilfen mit dem Regelmaß von 2,5 m nachzurüsten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine Aufnahme der Vorschläge in das Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes ist aus Sicht der Verwaltung nicht zweckmäßig. Die Vorschläge werden im Rahmen des Planungsprozesses zwischen Verkehrsplanung, Tiefbauamt und Verkehrsbehörde bereits jetzt soweit möglich umgesetzt. Haushaltsmittel für sich ergebende Nachrüstungen wären zudem bei der diesbezüglichen Haushaltsstelle IP-Nr. 541.840 "GW/RW – kleinere Baumaßnahmen" bereit zu stellen, da bis dato nicht vorgesehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 193/2015