Betreff
Antrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 115/2015 vom 07.07.2015;
Überarbeitung der Stellplatzsatzung
Vorlage
63/070/2015
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Stellplatzsatzung in die
    Wege zu leiten.

 

2. Der Antrag Nr. 115/2015 der Grüne Liste-Stadtratsfraktion vom 07.07.2015 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Fraktionsantrag Nr. 115/2015 der Stadtratsfraktion der Grünen Liste wurde die Verwaltung mit der Überarbeitung der Stellplatzsatzung unter verschiedenen Gesichtspunkten beauftragt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stellplatzsatzung als eine Regelung des ruhenden Verkehrs ist eines der effektivsten Mittel, die Verkehrsmittelwahl zu beeinflussen, weshalb das Thema ruhender Verkehr auch eine entsprechend gewichtige Bedeutung beim Verkehrsentwicklungsplan (VEP) besitzt, dessen Fortschreibung die Aufgabe hat, Ziele und Maßnahmen zur Fortentwicklung der Mobilität in Erlangen bis in das Jahr 2030 festzulegen. Die Bearbeitung des entsprechenden Meilensteines F, der die Themen ruhender Verkehr und motorisierter Individualverkehr (MIV) zum Inhalt hat, soll jetzt ab dem 4. Quartal 2015 erfolgen.

 

Basierend auf den Ergebnissen des VEP sollen Empfehlungen für eine grundlegende Überarbeitung der Stellplatzsatzung (und insbesondere des Stellplatzbedarfs) erarbeitet werden. Hierbei soll u.a. berücksichtigt werden, inwieweit die Stellplatzsatzung auch als Instrument zur Stärkung des Umweltverbundes gesehen werden kann, etwa durch die Festlegung von Stellplatz-Höchstzahlen. Weiterhin soll dabei auch die Förderung von alternativen Mobilitätskonzepten, wie z.B. Elektromobilität und Carsharing, erfolgen.

 

Da eine vorgezogene Anpassung der Stellplatzsatzung in allen vom Fraktionsantrag aufgeworfenen Punkten ohne Berücksichtigung möglicher Änderungen im allgemeinen Parkraumkonzept (aufgrund des VEP) wenig sinnvoll und effektiv erscheint und die Satzung auf Basis des VEP ohnehin in enger Zusammenarbeit zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Bauaufsichtsamt überarbeitet werden soll, bleibt die Einarbeitung mit Ausnahme des Carsharing den Ergebnissen des VEP vorbehalten.

 

Dieser Punkt soll hingegen, weil er insoweit auch isoliert regelbar erscheint und weiterhin dazu dienen soll, die Annahme von Carsharing-Angeboten durch die Bürger möglichst zeitnah zu erhöhen, vorab geregelt werden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Carsharing kann durch gemeinsame Fahrzeug-Nutzung zur einer Entlastung des Straßenverkehrs sowie zur Stärkung des Umweltverbundes und somit zu zwei wesentlichen Zielen der Verkehrsentwicklung in Erlangen beitragen.

 

In Anlehnung an entsprechende Beispiele und Erfahrungen in Hessen wird daher vorgeschlagen, folgenden Komplex in der Stellplatzsatzung zu regeln:

 

-       Bei Nachweis (durch den Bauherrn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens), dass bei Wohnungsbauvorhaben mit einem Stellplatzbedarf von mindestens 30 Stellplätzen eine Carsharing-Station mindestens 5 Jahre betrieben wird, kann ein Carsharing-Stellplatz bis zu fünf Stellplätze ersetzen.

 

-       Durch diese Maßnahme kann die Herstellungspflicht um maximal 20 % der erforderlichen Stellplätze reduziert werden.

 

-       Diese ausgesetzten Stellplätze sind in der Planung insoweit zu berücksichtigen, dass eine Herstellung zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

 

-       Wird die Station vor Ablauf der 5 Jahre eingestellt, ist anteilig die entsprechende Stellplatzablöse zu entrichten, sofern die Stellplätze nicht tatsächlich hergestellt werden.

 

Die geänderte Satzung bringt noch offene Fragen der Kontrolle und der Überwachung mit sich. Diese sollen durch einen Praxistest im Laufe der nächsten zwei Jahre erprobt und mit anderen Städten abgeglichen werden. Zudem erfolgt ein Bericht über die Annahme und Zahl der Car-sharingplätze sowie die Entscheidung der Fortführung.


Anlage:                Antrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 115/2015 vom 07.07.2015