Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung einer Verpflichtungsermächtigung für:
IP-Nr.
511.320 Grunderwerb
E-West II |
Kostenstelle
230090 Allgemeine Kostenstelle Amt 23 |
Produkt
51100023 |
1.850.000,-- € für |
Sachkonto
024102 Zugänge Grund und Boden sonst. unbebaute
Grundstücke |
Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme der
Verpflichtungsermächtigung für das
Jahr 2015 bei:
IP-Nr. 424F.400 |
Kostenstelle 520090 Allgemeine Kostenstelle Amt
52 |
in Höhe von |
1.850.000,-- € bei |
Produkt 42410052 |
Sachkonto
035202 Zugänge Gebäude, Aufb. u. Betriebsvorr. v.
Sport-u. FZA |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur
Verfügung |
-,- € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
1.000.000 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
60.000 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
1.060.000 € |
Gesamtausgabeermächtigung |
|
Die Mittel werden benötigt auf Dauer
einmalig für den Grunderwerb im
Entwicklungsgebiet E-West II
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel bei der IP-Nr. 511.320 „Grunderwerb E-West II“ zum Zeitpunkt der Antragstellung (Stand: 23.10.2015) 868.247,68 €
Diese Mittel sind unter anderem für den
jetzt anstehenden Erwerb der Grundstücke im Entwicklungsgebiet
"Erlangen-West II" mit eingeplant.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bereitstellung
von Bedarfsflächen für die Realisierung der Entwicklungsmaßnahme
"Erlangen-West II" – Abschnitt 413.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Erwerb von erforderlichen Grundstücken für
die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Erlangen-West II" –
Abschnitt 413.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Freihändiger Grunderwerb durch Abschluss eines notariellen
Kaufvertrages.
Die bei der IP-Nr. 424F.400 „Bürger-, Begegnungs- und
Gesundheitszentrum“ vorhandene Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.000.000
€ wird in Höhe des umzuschichtenden Teilbetrages von 1.850.000 € für das Jahr
2015 nicht mehr benötigt.
Anlagen: