Die Verwaltung beantragt nachfolgende über-/außerplanmäßige
Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen
um
Sachmittelbudget |
Kostenstelle 440090 |
Produkt 26110044 |
31.900 € für |
Sachkonto
[501911 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
|
Kostenstelle
200090 Allgemeine Kostenstelle Amt 20 |
in Höhe von |
31.900 € bei |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung 1.243.600 €
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) 0 €
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von 0 €
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von 0 €
Summe der bereits vorhandenen Mittel 1.243.600 €
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) 1.275.500 €
Die Mittel werden benötigt X einmalig für das Haushaltsjahr 2015
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt
der Antragstellung 821.387,40 €
Diese Mittel sind darauf zurückzuführen, dass das Land bereits die Gesamtsumme
des jährlichen Zuschusses überwiesen hat. Gleichzeitig steht die
Jahresabgrenzung von Einnahmen aus
Abonnement-Verkäufen für 2016 aus, die erfahrungsgemäß zwischen 70-100.000 € liegt. Diese werden erst im Zuge der Jahresabschluss-Arbeiten in das Folgejahr umgebucht, wodurch die
Einnahmen sinken.
Demgegenüber fehlen auf der Ausgabenseite u.a. noch die Personalkosten der nach NV Bühne fest angestellten Mitarbeiter für drei Monate, die Produktionskosten für drei kommende Stücke, die Ausgaben des laufenden Betriebes eines Vierteljahres sowie diverse hohe Jahreszahlungen wie bspw. die Künstlersozialkasse und die GEMA, die oft erst am Anfang des Folgejahres abgehen.
Die Mittel können demnach nicht zur Deckung
herangezogen werden, da sie vollständig verplant sind.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der vierte Tarifvertrag vom
20.05.2015 zur Durchführung des § 12a NV-Bühne vom 15.10.2002 zwischen dem
Deutschen Bühnenverein-Bundesverband der Theater und Orchester, Köln einerseits
und der Genossenschaft Dt. Bühnen-Angehöriger legt lest, dass die Gagen der
Solomitglieder und Bühnentechniker, die über einen Arbeitsvertrag mit einem
Arbeitgeber des Tarifbereich TVöD verfügen, ab dem 1. März 2015 um 2,4 v.H.
erhöht werden.
Die Mehrkosten fallen wie auch im TVöD-Bereich an und werden dort mit einer
Ansatzerhöhung ausgeglichen. Da die Kosten des künstlerischen Personals im
Sachmittelbudget des Theaters
anfallen, muss dieses analog erhöht
werden. Amt 11 hat im Juni 2015 die Kosten in Höhe von 31.900 € ermittelt. Das
jetzige Verfahren wurde mit der Kämmerei so abgestimmt. Die zusätzlichen Mittel
ab 2016 wurden bei den Haushaltsberatungen bereits mit eingebracht und sind im
Budget berücksichtigt.
Anlagen: