Betreff
Nochmalige Verlängerung der befristeten Reduzierung der Öffnungszeiten im Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen
Vorlage
11/063/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Die befristete Verkürzung der Öffnungszeit am Donnerstag um zwei Stunden im Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen wird nochmals bis 30.06.2016 verlängert.

 

Abt. 501 hat bis zu diesem Zeitpunkt zu folgenden Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet:

Montag:          14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag:             8:00 Uhr bis 12:00 Uhr


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch erhebliche Personalfluktuation, vakante Planstellen und die Einarbeitung von neuen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern entstand beim vorhandenen Personal eine Mehrbelastung. Um diese zu mildern und eine geordnete Sachbearbeitung zu gewährleisten, wurde in der Sitzung des HFPA vom 25.06.2014 erstmalig beschlossen, die Öffnungszeit befristet bis 31.12.2014 um zwei Stunden am Donnerstag zu reduzieren. In den Sitzungen des HFPA vom 19.11.2014 und 22.07.2015 wurde jeweils eine Verlängerung um ein halbes Jahr beschlossen. Die Regelung besteht aktuell bis 31.12.2015.

 

Nachdem weiterhin nicht alle Planstellen in der Sachbearbeitung der Abt. 501 besetzt sind, wurde durch das Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen der Wunsch auf Beibehaltung der reduzierten Öffnungszeiten bis 30.06.2016 angezeigt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die Verlängerung der reduzierten Öffnungszeiten soll aus Gründen der Personalfürsorge eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits und eine zügige Bearbeitung von Anträgen andererseits erreicht werden.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden