Betreff
Neuerlass der Verordnung über das Leichenwesen und Anpassung der dazugehörigen Tarifstelle im Kommunalen Kostenverzeichnis
Vorlage
30-R/034/2015
Aktenzeichen
III/30-R und III/34
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Verordnung über das Leichenwesen (Entwurf vom 20.10.2015, Anlage 1) wird beschlossen.

 

2.    Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Erlangen (Entwurf vom 20.10.2015, Anlage 3) wird beschlossen.

 


Zu Antrag 1:

 

Die aktuelle Verordnung über das Leichenwesen der Stadt Erlangen stammt aus dem Jahr 1995. Mit Ablauf von 20 Jahren tritt sie den gesetzlichen Regelungen entsprechend außer Kraft. Dies macht den Neuerlass der Verordnung über das Leichenwesen erforderlich.

Inhaltlich wurden gegenüber den bisherigen Regelungen keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen. Die Stadt hält insbesondere an der Pflicht fest, mit einer Leiche vor ihrer Überführung nach auswärts beim Standesamt / Bestattungswesen vorzufahren (sog. Vorfahrpflicht). Nur auf diese Weise kann eine nachhaltige Überprüfung der Einhaltung der bestattungsrechtlichen Vorschriften über die Überführung von Leichen durch die Friedhofsverwaltung sichergestellt werden.

Die Vorschrift über die Leichenschau wurde ersatzlos gestrichen, da die Leichenschau bereits in den Vorschriften des Bestattungsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes geregelt ist.

Im Übrigen wurden überholte Regelungen und Formulierungen gestrichen oder durch zeitgemäße Formulierungen ersetzt.

 

Zu Antrag 2:

 

In der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Erlangen, dem Kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) soll die Tarifstelle über die Gebühren für die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben im Rahmen des Vorfahrens mit einer Leiche vor ihrer Überführung nach auswärts neu formuliert und somit der neuen Formulierung in der neuen Verordnung über das Leichenwesen angepasst werden.

Die Gebühren für die behördliche Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften über das Überführen einer Leiche sollen – ebenso wie die Gebühren für die Erteilung einer Ausnahme von der Vorfahrpflicht – von 61,00 EUR auf 75,00 EUR erhöht werden.

Auf diese Weise nimmt die Stadt eine Anpassung ihrer Gebühren an das Gebührenniveau der umliegenden Städte vor. Schwabach und Nürnberg verlangen für die behördliche Überwachung im Rahmen des Vorfahrens eine Gebühr in Höhe von 75,00 EUR, Fürth verlangt hierfür eine Gebühr in Höhe von 80,00 EUR.

Dies ist auf diesem Gebiet die erste Gebührenerhöhung seit 15 Jahren.

 


Anlagen:       Anlage 1: Verordnung über das Leichenwesen, Entwurf vom 20.10.2015

Anlage 2: Synoptische Darstellung der Änderungen in der Verordnung über das Leichenwesen der Stadt Erlangen

Anlage 3: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Erlangen, Entwurf vom 20.10.2015