- Die Einführung eines Erlangen Passes im Scheckkartenformat wird zum Jahreswechsel 2015/2016 wie vorgeschlagen beschlossen.
- Die Vergünstigungen beim Schwimmbadeintritt in Erlanger Schwimmbädern für Erlangen Pass-Inhaber werden wie vorgeschlagen befürwortet (die formale Beschlussfassung obliegt dem EStW-Aufsichtsrat). Zum Ausgleich der Mindereinnahmen im Sportamtsbudget ist im Haushalt 2016 eine Summe von 14.000 € vorzusehen. Nach der Wiedereröffnung, bzw. Neueröffnung der Westbäder werden ab dem Haushalt 2017 auch zu Gunsten der EStW noch genauer zu ermittelnde Ausgleichsbeträge zu Gunsten der EStW einzuplanen sein.
- Die zusätzlichen Ermäßigungen für Erlangen Pass-Inhaber beim Kauf von ÖPNV-Streifenkarten (sog. 4er-Streifenkarte) werden wie vorgeschlagen beschlossen. Zum Ausgleich der Mindereinnahmen bei den EStW ist im Haushalt 2016 im Sozialamtsbudget ein Betrag in Höhe von 200.000,00 € einzuplanen.
- Für Erlangen Pass-Inhaber gelten daneben die bisher nur für SGB II,- SGB XII-Bezieher und Asylbewerber eingeräumten Ermäßigungsmöglichkeiten für Dauerkarten weiter (Solo 31, 3-Monats-Abo, 6-Monats-Abo, 12-Monats-Abo). Auf die gesonderte Beschlussvorlage hierzu wird verwiesen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln in die Haushaltsberatungen einzubringen.
- Ab dem Zeitpunkt der Ausgabe des Erlangen Passes gelten alle Ermäßigungen, die von städtischen Ämtern oder für städtische Veranstaltungen für bestimmte Gruppen von bedürftigen Personen gewährt werden, generell für alle Inhaber des Erlangen Passes. Die betroffenen Ämter werden aufgefordert, die entsprechenden Anpassungen der jeweiligen Gebührensatzungen, Entgeltordnungen usw. nachträglich zu veranlassen.
1.
Bisherige
Beschlusslage
In seiner Sitzung vom 27.11.2014 hat der
Stadtrat den Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Erlangen Passes gefasst.
Dadurch soll für bedürftige Bürgerinnen und Bürger die Inanspruchnahme von
Vergünstigungen erleichtert und eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und
kulturellen Leben in Erlangen ermöglicht werden. Im ersten Schritt sollten
durch diesen Erlangen Pass zunächst alle derzeit bestehenden Vergünstigungen
bei städtischen Ämtern und städtischen Veranstaltungen (inkl. der bestehenden
ÖPNV-Ermäßigungen) gebündelt werden.
Mit Beschluss vom 23.07.2015 hat der Stadtrat
die Ausgabe des Erlangen Passes im Scheckkartenformat gebilligt, da
erfahrungsgemäß ein kommunaler Sozialpass in diesem Format zu einer besseren
Akzeptanz und einer intensiveren Nutzung führt. Darüber hinaus kann ein solches
Scheckkartenformat auch für Erleichterungen bei der Nutzung und Abrechnung
eines Teils der Bildungs- und Teilhabeleistungen genutzt werden. Schließlich
wurden in diesem Stadtratsbeschluss auch noch offene Detailfragen zum Kreis der
berechtigten Personen, zur Geltungsdauer und zur Frage einer Zweitausgabe des
Erlangen Passes geklärt.
Die für die Umsetzung dieser
Stadtratsbeschlüsse nötigen Vorbereitungen (inkl. der erforderlichen
Softwarebeschaffungen) sind zwischenzeitlich erfolgt, bzw. laufen soweit im
Plan, dass mit der Ausgabe der Erlangen Pässe zum Jahresanfang gerechnet werden
kann.
Abschließende Entscheidungen stehen nach den
bisherigen Behandlungen in den Stadtratsgremien nur noch zu den folgenden
Fragekomplexen aus:
·
Ermäßigungen
für Erlangen Pass-Inhaber beim Schwimmbadeintritt
·
Ermäßigungen
für Erlangen Pass-Inhaber beim Kauf von ÖPNV-Tickets, insb. bei Einzelkarten
und Streifenkarten.
·
Evtl.
mögliche Anpassungen bei den sonstigen Ermäßigungen städt. Dienststellen und
bei städt. Veranstaltungen
2.
Ermäßigungen
beim Schwimmbadeintritt
2.1.
derzeitige
Kostentragung
Die Eintrittsgelder aus dem Röthelheimbad
werden derzeit von den betriebsführenden EStW an das Sportamt abgeführt. Evtl.
Mindereinnahmen würden deshalb unmittelbar das Haushaltsbudget des Sportamts
belasten.
Bei den übrigen Bädern (Frankenhof-Bad, ab
2017 Freibad West und auch das Hallenbad West) fließen die Eintrittsgelder
unmittelbar den EStW zu. Evtl. Mindereinnahmen würden deshalb das Ergebnis der
EStW belasten und müssen in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen
werden, um den Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden.
Nach dem geltenden Betriebsführungsvertrag
von 2011 liegt die alleinige Zuständigkeit für Veränderungen bei den
Schwimmbadeintrittspreisen bei den EStW, bzw. beim Aufsichtsrat der EStW. Dies
gilt auch für das Röthelheimbad, dessen Einnahmen in das Sportamtsbudget
fließen. Evtl. vom Stadtrat beschlossene Änderungen bei den
Schwimmbadeintrittspreisen müssen deshalb noch vom Aufsichtsrat der EStW
gebilligt werden.
2.2.
derzeit
gültige Eintrittspreise
Ab 01.01.2016 gelten für die Erlanger
Schwimmbäder folgende Eintrittspreise:
·
Kinder
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: kostenfreier Eintritt
·
Schüler
von 6 Jahren bis zum vollendeten 17. Lebensjahr: 1,80 €
·
Einzelkarte
für Erwachsene: 4,00 €
·
Einzelkarte
für Erwachsene ermäßigt: 3,30 €
Daneben gibt es noch gesonderte Tarife für
den Kauf einer 10er-Karte, einer 25er-Karte, einer Saison-Karte, Sommer –
jeweils für Erwachsene, Erwachsene ermäßigt und Schüler, sowie einen Abendtarif
(2,50 €), einen Aktiv-Card-Tarif (1,50 €), eine Familienkarte 1 (5,00 €) und
eine Familienkarte 2 (8,00 €).
2.3.
Verwaltungsvorschlag
für einen ermäßigten Tarif für Erlangen Pass-Inhaber
Als Vergünstigung für Erlangen Pass-Inhaber
schlägt die Verwaltung vor den Eintrittspreis für die Einzelkarte Erwachsene
und für die Einzelkarte Jugendliche bis 18 Jahren zu halbieren, sowie freien
Eintritt zu gewähren nicht nur für Kinder von 0-6 Jahren, sondern auch für
Kinder von 7-12 Jahren.
Die weiteren Tarife sollten für Erlangen Pass-Inhaber nicht verändert
werden, um das Tarifgefüge nicht zu kompliziert zu gestalten. Der Ablauf des
Kartenverkaufs an den Kassenhäuschen des Schwimmbades wird durch diese
Veränderungen nicht nennenswert erschwert, da der Erlangen Pass-Inhaber beim
Kartenverkauf lediglich zusätzlich seinen Erlangen Pass samt Ausweisdokument
vorzeigen muss. Die Benutzung des Kassenautomaten am Schwimmbadeingang für
Erlangen Pass-Inhaber wäre dagegen künftig nicht mehr möglich.
2.4.
Konsequenzen
für den städt. Haushalt
Nach den für das Jahr 2013 vorgelegten
Besucherzahlen war das Röthelheimbad (inkl. Hannah-Stockbauer-Halle) von ca.
55.000 Erwachsenen und ca. 23.000 Schülern besucht worden. Bei einer Quote von
ca. 8 % der Bevölkerung, die zur Nutzung des Erlangen Passes berechtigt sein
wird, bei der Annahme einer geringfügig höheren Schwimmbadnutzung durch die
Berechtigten und bei den vorgeschlagenen Ermäßigungen von 2,00 € bei
Erwachsenen, 0,90 € bei den Jugendlichen bis 18 Jahren und bei freiem Eintritt
auch für Kinder von 7-12 Jahren errechnet sich daraus insg. eine geschätzte
Einnahmeminderung in Höhe von ca. 14.000,00 € pro Jahr. Diese Summe müsste im
Haushalt der Stadt 2016 zum Ausgleich der Mindereinnahmen dem Budget des
Sportamtes zugeschlagen werden. Im Folgejahr 2017 – nach Wiedereröffnung, bzw.
Neueröffnung der Westbäder müsste ein entsprechender Betrag zum Ausgleich der
Mindereinnahmen der EStW im Haushalt 2017 eingeplant werden. Zur genaueren
Ermittlung dieses Betrages wird dann aber die Eintrittskarten-Statistik der
EStW für 2016 zur Verfügung stehen.
3.
ÖPNV-Ermäßigungen
3.1.
bisher
gültige ÖPNV-Ermäßigungen
Seit 2013 können Empfänger von
Transferleistungen in der Stadt Erlangen ÖPNV-Tickets für die Stadtbusse zu
einem ermäßigten Preis erwerben. Dies gilt jedoch nicht für Einzel- und
Streifenkarten, sondern nur für Abos (Solo 31, 3-Monats-, 6-Monats-, oder
12-Monats-Tickets). Die eingeräumten Ermäßigungen müssen in vollem Umfang vom
städtischen Haushalt an die EStW erstattet werden (ca. 40.000 – 50.000 €
jährlich). Nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 27.11.2014 sollen
diese Ermäßigungen auch nach Einführung des Erlangen Passes weiter gelten.
Bei der Beratung der Erlangen Pass-Vorlagen
in den Erlanger Stadtratsgremien wurde jedoch der deutliche Wunsch geäußert,
gleichzeitig mit der Einführung des Erlangen Passes auch
Ermäßigungsmöglichkeiten für ÖPNV-Einzeltickets und für ÖPNV-Streifenkarten
einzuführen. Damit würden die Sozialticketangebote in Erlangen weit über die in
den Nachbarstädten geltenden Vergünstigungen hinausgehen:
·
für
Inhaber des Nürnberg Passes gibt es lediglich die Möglichkeit ein verbilligtes
Monats-Abo zu erhalten, dessen Benutzung auch zeitlich eingeschränkt ist
·
wegen zu
starker Beanspruchung des städt. Haushalts hat die Stadt Fürth erst zum
01.01.2015 den Geltungsbereich ihrer Mobilitätstaler (verwendbar nur für den
Erwerb von ÖPNV-Tickets für Fürth Pass-Inhaber) auf den Erwerb von 1-Monats,
3-Monats, 6-Monats oder Jahres-Abos beschränkt (also vergleichbar zu den heute
in Erlangen geltenden ÖPNV-Ermäßigungen).
3.2.
Einzelfahrscheine
Eine Ermäßigung von ÖPNV-Einzeltickets wird
nicht vorgeschlagen, da sie technisch nicht, bzw. nicht sinnvoll realisierbar
ist:
·
ein
Vorratskauf von ermäßigten ÖPNV-Einzeltickets in der EStW Geschäftsstelle
ergibt keinen Sinn, da Einzeltickets generell ab dem Kauf nur 60 Minuten lang
gelten.
·
Der
Erwerb von ermäßigten Einzeltickets an Ticketautomaten ist faktisch nicht realisierbar,
weil dann im gesamten Verkehrsverbund diese neue, selbständige Ticketart
eingeführt werden müsste, die vorherige Zustimmung der Regierung von Mittelfranken
und aller VGN-Partner erforderlich wäre, sowie die Umrüstung sämtlicher Fahrkartenautomaten
im gesamten Verbundgebiet (geschätzte Kosten von mind. 40.000,00 €) nötig wäre.
Außerdem würde das Lösen dieser Ticketart faktisch allen Kunden offen stehen,
da der Nachweis der Berechtigung durch Vorlegen des Erlangen Passes beim
Automatenkauf nicht möglich ist.
·
Auch bei
einem Kauf verbilligter Einzeltickets beim Busfahrer müsste diese neue Ticketart
verbundweit eingeführt werden (mit dem Erfordernis der vorherigen Zustimmung
durch Regierung und sämtliche VGN-Partner). Darüber hinaus sind die EStW mit
dieser Variante generell nicht einverstanden, da die Busfahrer ohnehin nicht weiter
belastet werden sollten (um Verspätungen zu vermeiden), die Prüfung der Berechtigung
aber Verzögerungen im Fahrbetrieb verursachen würde und da evtl. Unstimmigkeiten
bei der Abrechnung der Einnahmen in vollem Umfang vom jeweiligen Fahrer
getragen werden müssen. Darüber hinaus müssten auch in diesem Fall sämtliche im
Verbundgebiet eingesetzten Busse für diese neue Ticketart umgerüstet werden.
3.3.
Abgabe
verbilligter Streifenkarten durch die Stadt im Rathaus
Eine solche Variante (Einkauf der
Streifenkarten zum Normalpreis bei den EStW und Abgabe im Rathaus zum
ermäßigten Preis nach Vorlage des Erlangen Passes) wäre zwar grundsätzlich
denkbar. Die organisatorische Abwicklung innerhalb des Rathauses würde jedoch
unweigerlich zu Schwierigkeiten führen. Die Einrichtung einer Verkaufsstelle im
Sozialamt im 5. Stock ist kaum vorstellbar angesichts des derzeit dort
herrschenden Publikumsverkehrs (Betreuung aller SGB II Empfänger, Betreuung
aller Asylbewerber, Ausgabe des Erlangen Passes). Vorstellbar wäre eine solche
Variante nur im Erdgeschoss des Rathauses – würde dabei jedoch zusätzliches
Personal für den Betrieb der Verkaufsstelle und die haushaltstechnische
Abwicklung erfordern. Aus diesen Gründen rät die Verwaltung von dieser Variante
ab.
3.4.
Abgabe
verbilligter Streifenkarten im EStW Verkaufsbüro
Zur Umsetzung dieser Variante haben sich die
Erlanger Stadtwerke grundsätzlich unter folgenden Maßgaben bereit erklärt:
·
Betroffen
ist nur die sog. 4er-Streifenkarte für das Erlanger Stadtgebiet (Tarifzone
400), die ab 2016 für Erwachsene 8,10 € und für Kinder 4,00 € Kosten werden.
·
Die
Verwaltung schlägt hierfür für Erlangen Pass-Inhaber eine Ermäßigung in Höhe
von ca. 30 % vor – also für Erwachsene eine Reduzierung von 8,10 € auf 5,70 €
und für Kinder von 4,00 € auf 2,80 €.
·
Gegen
Vorlage des Erlangen Passes könnten diese 4er-Streifenkarten in der
EStW-Verkaufsstelle (bisher Hugenottenplatz, ab Januar 2016 neu in der
Goethestraße) zum ermäßigten Preis abgegeben werden. Die EStW würden monatlich
mit dem Sozialamt abrechnen – eine Prüfung durch das Sozialamt ist dabei
allerdings nicht mehr möglich (das gilt genauso für die verbilligt abgegebenen
Dauerkarten).
·
Die
abgegebenen verbilligten Streifenkarten müssten auf der Rückseite durch das
EStW Personal vor Herausgabe einen Stempel erhalten. Nur dadurch wäre zu verhindern,
dass eine verbilligt abgegebene Streifenkarte am nächsten Tag wieder zum vollen
Preis zurückgetauscht wird. Eine Diskriminierung der Kunden durch diesen
Stempel auf der Rückseite der Karte ist aus Sicht der Verwaltung nicht
erkennbar.
·
Das
Risiko eines Weiterverkaufs von verbilligt erworbenen 4er-Streifenkarten ist
zwar generell nicht auszuschließen. Wer jedoch eine verbilligte und gestempelte
Streifenkarte benutzt ohne Inhaber des Erlangen Passes zu sein, läuft bei einer
Kontrolle Gefahr, als Schwarzfahrer erkannt zu werden (Verwarnungsgebühr 60 €).
·
Eine
Kontingentierung (Beschränkung der Anzahl des Kaufs verbilligter Streifenkarten)
wird nicht vorgeschlagen. Dies würde umfangreiche Kontroll- und Registrierungsarbeiten
beim Verkaufspersonal der EStW erfordern.
·
Bei
dieser Lösung muss weiter in Kauf genommen werden, dass eine bestimmte Anzahl
berechtigter Personen (z.B. Teilnehmer an SGB II-Integrationsmaßnahmen oder
z.B. Schüler gemäß dem Gesetz über die Schulwegkostenfreiheit), die nach
anderen Rechtsvorschriften vorrangige Ansprüche auf Finanzierung von Busfahrten
haben (im Fall des SGB II Maßnahmeteilnehmers z.B. auf Kosten des Bundes)
trotzdem die Möglichkeit des Erwerbs verbilligter 4er-Streifenkarten auf Kosten
des städt. Haushaltes wahrnehmen.
·
Bei
geschätzt bis zu 8.000 Erlangen Pass-Inhabern ergeben sich folgende Haushaltsbelastungen,
da die Ermäßigungen in vollem Umfang gegenüber den EStW ausgeglichen werden
müssen um den Tatbestand einer versteckten Gewinnausschüttung zu vermeiden: bei
ca. 2.000 Kindern und ca. 6.000 Erwachsenen Berechtigten beläuft sich diese
Summe – wenn jeder Berechtigte einmal im Monat eine verbilligte 4er-Streifenkarte
erwirbt – auf insg. 201.600,00 € im Jahr. Für das Sozialamtsbudget müsste
deshalb im Haushalt 2016 eine Summe von 200.000,00 € zusätzlich eingesetzt
werden.
4.
Anpassung
abweichender städtischer Regelungen für Ermäßigungen
In vielen städtischen Gebührensatzungen oder
Entgeltordnungen sind Ermäßigungen für bestimmte Gruppen von bedürftigen
Personen vorgesehen, deren Definition meist nicht mit dem Berechtigtenkreis für
den Erlangen Pass übereinstimmt. So ist für manche städtische Dienstleistung
z.B. für SGB II- und SGB XII- Empfänger eine Ermäßigung vorgeschrieben, nicht
jedoch z.B. für Wohngeldempfänger oder Asylbewerber oder Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes
usw.
Mit Einführung des Erlangen Passes, der vor
allem einen unkomplizierten Nachweis der Berechtigung ermöglichen soll, ist es
jedoch notwendig, dass der Kreis der jeweils Berechtigten bei Erlangen Pass und
in den städtischen Gebührensatzungen, bzw. Entgeltordnungen harmonisiert und
angepasst wird. Dies ist in der Kürze der Zeit bis zum Jahresende jedoch nicht
mehr machbar
Um alle Ermäßigungen für Bedürftige auch von
Anfang an für alle Erlangen Pass-Inhaber greifen zu lassen, ist ein
entsprechender Pauschal-Beschluss des Stadtrates notwendig, der ab Ausgabe des
Erlangen Passes zum Jahreswechsel wirken soll. Die entsprechenden Anpassungen
und förmlichen Korrekturen der jeweiligen Gebührensatzungen und Entgeltordnungen
sollen von den betroffenen Ämtern baldmöglichst nachträglich veranlasst werden.
Anlagen: