Betreff
Einführung des Erlangen Passes
Vorlage
50/040/2015
Aktenzeichen
V/50/VOA T. 2249
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Einführung eines Erlangen Passes im Scheckkartenformat wird zum Jahreswechsel 2015/2016 wie vorgeschlagen beschlossen.
  2. Die Vergünstigungen beim Schwimmbadeintritt in Erlanger Schwimmbädern für Erlangen Pass-Inhaber werden wie vorgeschlagen befürwortet (die formale Beschlussfassung obliegt dem EStW-Aufsichtsrat). Zum Ausgleich der Mindereinnahmen im Sportamtsbudget ist im Haushalt 2016 eine Summe von 14.000 € vorzusehen. Nach der Wiedereröffnung, bzw. Neueröffnung der Westbäder werden ab dem Haushalt 2017 auch zu Gunsten der EStW noch genauer zu ermittelnde Ausgleichsbeträge zu Gunsten der EStW einzuplanen sein.
  3. Die zusätzlichen Ermäßigungen für Erlangen Pass-Inhaber beim Kauf von ÖPNV-Streifenkarten (sog. 4er-Streifenkarte) werden wie vorgeschlagen beschlossen. Zum Ausgleich der Mindereinnahmen bei den EStW ist im Haushalt 2016 im Sozialamtsbudget ein Betrag in Höhe von 200.000,00 € einzuplanen.
  4. Für Erlangen Pass-Inhaber gelten daneben die bisher nur für SGB II,- SGB XII-Bezieher und Asylbewerber eingeräumten Ermäßigungsmöglichkeiten für Dauerkarten weiter (Solo 31, 3-Monats-Abo, 6-Monats-Abo, 12-Monats-Abo). Auf die gesonderte Beschlussvorlage hierzu wird verwiesen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln in die Haushaltsberatungen einzubringen.
  6. Ab dem Zeitpunkt der Ausgabe des Erlangen Passes gelten alle Ermäßigungen, die von städtischen Ämtern oder für städtische Veranstaltungen für bestimmte Gruppen von bedürftigen Personen gewährt werden, generell für alle Inhaber des Erlangen Passes. Die betroffenen Ämter werden aufgefordert, die entsprechenden Anpassungen der jeweiligen Gebührensatzungen, Entgeltordnungen usw. nachträglich zu veranlassen.

 


1.    Bisherige Beschlusslage

In seiner Sitzung vom 27.11.2014 hat der Stadtrat den Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Erlangen Passes gefasst. Dadurch soll für bedürftige Bürgerinnen und Bürger die Inanspruchnahme von Vergünstigungen erleichtert und eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Erlangen ermöglicht werden. Im ersten Schritt sollten durch diesen Erlangen Pass zunächst alle derzeit bestehenden Vergünstigungen bei städtischen Ämtern und städtischen Veranstaltungen (inkl. der bestehenden ÖPNV-Ermäßigungen) gebündelt werden.

Mit Beschluss vom 23.07.2015 hat der Stadtrat die Ausgabe des Erlangen Passes im Scheckkartenformat gebilligt, da erfahrungsgemäß ein kommunaler Sozialpass in diesem Format zu einer besseren Akzeptanz und einer intensiveren Nutzung führt. Darüber hinaus kann ein solches Scheckkartenformat auch für Erleichterungen bei der Nutzung und Abrechnung eines Teils der Bildungs- und Teilhabeleistungen genutzt werden. Schließlich wurden in diesem Stadtratsbeschluss auch noch offene Detailfragen zum Kreis der berechtigten Personen, zur Geltungsdauer und zur Frage einer Zweitausgabe des Erlangen Passes geklärt.

Die für die Umsetzung dieser Stadtratsbeschlüsse nötigen Vorbereitungen (inkl. der erforderlichen Softwarebeschaffungen) sind zwischenzeitlich erfolgt, bzw. laufen soweit im Plan, dass mit der Ausgabe der Erlangen Pässe zum Jahresanfang gerechnet werden kann.

Abschließende Entscheidungen stehen nach den bisherigen Behandlungen in den Stadtratsgremien nur noch zu den folgenden Fragekomplexen aus:

·         Ermäßigungen für Erlangen Pass-Inhaber beim Schwimmbadeintritt

·         Ermäßigungen für Erlangen Pass-Inhaber beim Kauf von ÖPNV-Tickets, insb. bei Einzelkarten und Streifenkarten.

·         Evtl. mögliche Anpassungen bei den sonstigen Ermäßigungen städt. Dienststellen und bei städt. Veranstaltungen

 

2.    Ermäßigungen beim Schwimmbadeintritt

2.1.        derzeitige Kostentragung

Die Eintrittsgelder aus dem Röthelheimbad werden derzeit von den betriebsführenden EStW an das Sportamt abgeführt. Evtl. Mindereinnahmen würden deshalb unmittelbar das Haushaltsbudget des Sportamts belasten.

Bei den übrigen Bädern (Frankenhof-Bad, ab 2017 Freibad West und auch das Hallenbad West) fließen die Eintrittsgelder unmittelbar den EStW zu. Evtl. Mindereinnahmen würden deshalb das Ergebnis der EStW belasten und müssen in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden, um den Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden.

Nach dem geltenden Betriebsführungsvertrag von 2011 liegt die alleinige Zuständigkeit für Veränderungen bei den Schwimmbadeintrittspreisen bei den EStW, bzw. beim Aufsichtsrat der EStW. Dies gilt auch für das Röthelheimbad, dessen Einnahmen in das Sportamtsbudget fließen. Evtl. vom Stadtrat beschlossene Änderungen bei den Schwimmbadeintrittspreisen müssen deshalb noch vom Aufsichtsrat der EStW gebilligt werden.

 

2.2.        derzeit gültige Eintrittspreise

Ab 01.01.2016 gelten für die Erlanger Schwimmbäder folgende Eintrittspreise:

·         Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: kostenfreier Eintritt

·         Schüler von 6 Jahren bis zum vollendeten 17. Lebensjahr: 1,80 €

·         Einzelkarte für Erwachsene: 4,00 €

·         Einzelkarte für Erwachsene ermäßigt: 3,30 €

Daneben gibt es noch gesonderte Tarife für den Kauf einer 10er-Karte, einer 25er-Karte, einer Saison-Karte, Sommer – jeweils für Erwachsene, Erwachsene ermäßigt und Schüler, sowie einen Abendtarif (2,50 €), einen Aktiv-Card-Tarif (1,50 €), eine Familienkarte 1 (5,00 €) und eine Familienkarte 2 (8,00 €).

 

 

2.3.        Verwaltungsvorschlag für einen ermäßigten Tarif für Erlangen Pass-Inhaber

Als Vergünstigung für Erlangen Pass-Inhaber schlägt die Verwaltung vor den Eintrittspreis für die Einzelkarte Erwachsene und für die Einzelkarte Jugendliche bis 18 Jahren zu halbieren, sowie freien Eintritt zu gewähren nicht nur für Kinder von 0-6 Jahren, sondern auch für Kinder von 7-12 Jahren.

Die weiteren Tarife sollten für Erlangen Pass-Inhaber nicht verändert werden, um das Tarifgefüge nicht zu kompliziert zu gestalten. Der Ablauf des Kartenverkaufs an den Kassenhäuschen des Schwimmbades wird durch diese Veränderungen nicht nennenswert erschwert, da der Erlangen Pass-Inhaber beim Kartenverkauf lediglich zusätzlich seinen Erlangen Pass samt Ausweisdokument vorzeigen muss. Die Benutzung des Kassenautomaten am Schwimmbadeingang für Erlangen Pass-Inhaber wäre dagegen künftig nicht mehr möglich.

 

2.4.        Konsequenzen für den städt. Haushalt

Nach den für das Jahr 2013 vorgelegten Besucherzahlen war das Röthelheimbad (inkl. Hannah-Stockbauer-Halle) von ca. 55.000 Erwachsenen und ca. 23.000 Schülern besucht worden. Bei einer Quote von ca. 8 % der Bevölkerung, die zur Nutzung des Erlangen Passes berechtigt sein wird, bei der Annahme einer geringfügig höheren Schwimmbadnutzung durch die Berechtigten und bei den vorgeschlagenen Ermäßigungen von 2,00 € bei Erwachsenen, 0,90 € bei den Jugendlichen bis 18 Jahren und bei freiem Eintritt auch für Kinder von 7-12 Jahren errechnet sich daraus insg. eine geschätzte Einnahmeminderung in Höhe von ca. 14.000,00 € pro Jahr. Diese Summe müsste im Haushalt der Stadt 2016 zum Ausgleich der Mindereinnahmen dem Budget des Sportamtes zugeschlagen werden. Im Folgejahr 2017 – nach Wiedereröffnung, bzw. Neueröffnung der Westbäder müsste ein entsprechender Betrag zum Ausgleich der Mindereinnahmen der EStW im Haushalt 2017 eingeplant werden. Zur genaueren Ermittlung dieses Betrages wird dann aber die Eintrittskarten-Statistik der EStW für 2016 zur Verfügung stehen.

 

3.    ÖPNV-Ermäßigungen

 

3.1.        bisher gültige ÖPNV-Ermäßigungen

Seit 2013 können Empfänger von Transferleistungen in der Stadt Erlangen ÖPNV-Tickets für die Stadtbusse zu einem ermäßigten Preis erwerben. Dies gilt jedoch nicht für Einzel- und Streifenkarten, sondern nur für Abos (Solo 31, 3-Monats-, 6-Monats-, oder 12-Monats-Tickets). Die eingeräumten Ermäßigungen müssen in vollem Umfang vom städtischen Haushalt an die EStW erstattet werden (ca. 40.000 – 50.000 € jährlich). Nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 27.11.2014 sollen diese Ermäßigungen auch nach Einführung des Erlangen Passes weiter gelten.

Bei der Beratung der Erlangen Pass-Vorlagen in den Erlanger Stadtratsgremien wurde jedoch der deutliche Wunsch geäußert, gleichzeitig mit der Einführung des Erlangen Passes auch Ermäßigungsmöglichkeiten für ÖPNV-Einzeltickets und für ÖPNV-Streifenkarten einzuführen. Damit würden die Sozialticketangebote in Erlangen weit über die in den Nachbarstädten geltenden Vergünstigungen hinausgehen:

·         für Inhaber des Nürnberg Passes gibt es lediglich die Möglichkeit ein verbilligtes Monats-Abo zu erhalten, dessen Benutzung auch zeitlich eingeschränkt ist

·         wegen zu starker Beanspruchung des städt. Haushalts hat die Stadt Fürth erst zum 01.01.2015 den Geltungsbereich ihrer Mobilitätstaler (verwendbar nur für den Erwerb von ÖPNV-Tickets für Fürth Pass-Inhaber) auf den Erwerb von 1-Monats, 3-Monats, 6-Monats oder Jahres-Abos beschränkt (also vergleichbar zu den heute in Erlangen geltenden ÖPNV-Ermäßigungen).

 

 

 

3.2.        Einzelfahrscheine

Eine Ermäßigung von ÖPNV-Einzeltickets wird nicht vorgeschlagen, da sie technisch nicht, bzw. nicht sinnvoll realisierbar ist:

·         ein Vorratskauf von ermäßigten ÖPNV-Einzeltickets in der EStW Geschäftsstelle ergibt keinen Sinn, da Einzeltickets generell ab dem Kauf nur 60 Minuten lang gelten.

·         Der Erwerb von ermäßigten Einzeltickets an Ticketautomaten ist faktisch nicht realisierbar, weil dann im gesamten Verkehrsverbund diese neue, selbständige Ticketart eingeführt werden müsste, die vorherige Zustimmung der Regierung von Mittelfranken und aller VGN-Partner erforderlich wäre, sowie die Umrüstung sämtlicher Fahrkartenautomaten im gesamten Verbundgebiet (geschätzte Kosten von mind. 40.000,00 €) nötig wäre. Außerdem würde das Lösen dieser Ticketart faktisch allen Kunden offen stehen, da der Nachweis der Berechtigung durch Vorlegen des Erlangen Passes beim Automatenkauf nicht möglich ist.

·         Auch bei einem Kauf verbilligter Einzeltickets beim Busfahrer müsste diese neue Ticketart verbundweit eingeführt werden (mit dem Erfordernis der vorherigen Zustimmung durch Regierung und sämtliche VGN-Partner). Darüber hinaus sind die EStW mit dieser Variante generell nicht einverstanden, da die Busfahrer ohnehin nicht weiter belastet werden sollten (um Verspätungen zu vermeiden), die Prüfung der Berechtigung aber Verzögerungen im Fahrbetrieb verursachen würde und da evtl. Unstimmigkeiten bei der Abrechnung der Einnahmen in vollem Umfang vom jeweiligen Fahrer getragen werden müssen. Darüber hinaus müssten auch in diesem Fall sämtliche im Verbundgebiet eingesetzten Busse für diese neue Ticketart umgerüstet werden.

 

3.3.        Abgabe verbilligter Streifenkarten durch die Stadt im Rathaus

Eine solche Variante (Einkauf der Streifenkarten zum Normalpreis bei den EStW und Abgabe im Rathaus zum ermäßigten Preis nach Vorlage des Erlangen Passes) wäre zwar grundsätzlich denkbar. Die organisatorische Abwicklung innerhalb des Rathauses würde jedoch unweigerlich zu Schwierigkeiten führen. Die Einrichtung einer Verkaufsstelle im Sozialamt im 5. Stock ist kaum vorstellbar angesichts des derzeit dort herrschenden Publikumsverkehrs (Betreuung aller SGB II Empfänger, Betreuung aller Asylbewerber, Ausgabe des Erlangen Passes). Vorstellbar wäre eine solche Variante nur im Erdgeschoss des Rathauses – würde dabei jedoch zusätzliches Personal für den Betrieb der Verkaufsstelle und die haushaltstechnische Abwicklung erfordern. Aus diesen Gründen rät die Verwaltung von dieser Variante ab.

 

3.4.        Abgabe verbilligter Streifenkarten im EStW Verkaufsbüro

Zur Umsetzung dieser Variante haben sich die Erlanger Stadtwerke grundsätzlich unter folgenden Maßgaben bereit erklärt:

·         Betroffen ist nur die sog. 4er-Streifenkarte für das Erlanger Stadtgebiet (Tarifzone 400), die ab 2016 für Erwachsene 8,10 € und für Kinder 4,00 € Kosten werden.

·         Die Verwaltung schlägt hierfür für Erlangen Pass-Inhaber eine Ermäßigung in Höhe von ca. 30 % vor – also für Erwachsene eine Reduzierung von 8,10 € auf 5,70 € und für Kinder von 4,00 € auf 2,80 €.

·         Gegen Vorlage des Erlangen Passes könnten diese 4er-Streifenkarten in der EStW-Verkaufsstelle (bisher Hugenottenplatz, ab Januar 2016 neu in der Goethestraße) zum ermäßigten Preis abgegeben werden. Die EStW würden monatlich mit dem Sozialamt abrechnen – eine Prüfung durch das Sozialamt ist dabei allerdings nicht mehr möglich (das gilt genauso für die verbilligt abgegebenen Dauerkarten).

·         Die abgegebenen verbilligten Streifenkarten müssten auf der Rückseite durch das EStW Personal vor Herausgabe einen Stempel erhalten. Nur dadurch wäre zu verhindern, dass eine verbilligt abgegebene Streifenkarte am nächsten Tag wieder zum vollen Preis zurückgetauscht wird. Eine Diskriminierung der Kunden durch diesen Stempel auf der Rückseite der Karte ist aus Sicht der Verwaltung nicht erkennbar.

·         Das Risiko eines Weiterverkaufs von verbilligt erworbenen 4er-Streifenkarten ist zwar generell nicht auszuschließen. Wer jedoch eine verbilligte und gestempelte Streifenkarte benutzt ohne Inhaber des Erlangen Passes zu sein, läuft bei einer Kontrolle Gefahr, als Schwarzfahrer erkannt zu werden (Verwarnungsgebühr 60 €).

·         Eine Kontingentierung (Beschränkung der Anzahl des Kaufs verbilligter Streifenkarten) wird nicht vorgeschlagen. Dies würde umfangreiche Kontroll- und Registrierungsarbeiten beim Verkaufspersonal der EStW erfordern.

·         Bei dieser Lösung muss weiter in Kauf genommen werden, dass eine bestimmte Anzahl berechtigter Personen (z.B. Teilnehmer an SGB II-Integrationsmaßnahmen oder z.B. Schüler gemäß dem Gesetz über die Schulwegkostenfreiheit), die nach anderen Rechtsvorschriften vorrangige Ansprüche auf Finanzierung von Busfahrten haben (im Fall des SGB II Maßnahmeteilnehmers z.B. auf Kosten des Bundes) trotzdem die Möglichkeit des Erwerbs verbilligter 4er-Streifenkarten auf Kosten des städt. Haushaltes wahrnehmen.

·         Bei geschätzt bis zu 8.000 Erlangen Pass-Inhabern ergeben sich folgende Haushaltsbelastungen, da die Ermäßigungen in vollem Umfang gegenüber den EStW ausgeglichen werden müssen um den Tatbestand einer versteckten Gewinnausschüttung zu vermeiden: bei ca. 2.000 Kindern und ca. 6.000 Erwachsenen Berechtigten beläuft sich diese Summe – wenn jeder Berechtigte einmal im Monat eine verbilligte 4er-Streifenkarte erwirbt – auf insg. 201.600,00 € im Jahr. Für das Sozialamtsbudget müsste deshalb im Haushalt 2016 eine Summe von 200.000,00 € zusätzlich eingesetzt werden.

 

4.    Anpassung abweichender städtischer Regelungen für Ermäßigungen

In vielen städtischen Gebührensatzungen oder Entgeltordnungen sind Ermäßigungen für bestimmte Gruppen von bedürftigen Personen vorgesehen, deren Definition meist nicht mit dem Berechtigtenkreis für den Erlangen Pass übereinstimmt. So ist für manche städtische Dienstleistung z.B. für SGB II- und SGB XII- Empfänger eine Ermäßigung vorgeschrieben, nicht jedoch z.B. für Wohngeldempfänger oder Asylbewerber oder Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes usw.

Mit Einführung des Erlangen Passes, der vor allem einen unkomplizierten Nachweis der Berechtigung ermöglichen soll, ist es jedoch notwendig, dass der Kreis der jeweils Berechtigten bei Erlangen Pass und in den städtischen Gebührensatzungen, bzw. Entgeltordnungen harmonisiert und angepasst wird. Dies ist in der Kürze der Zeit bis zum Jahresende jedoch nicht mehr machbar

Um alle Ermäßigungen für Bedürftige auch von Anfang an für alle Erlangen Pass-Inhaber greifen zu lassen, ist ein entsprechender Pauschal-Beschluss des Stadtrates notwendig, der ab Ausgabe des Erlangen Passes zum Jahreswechsel wirken soll. Die entsprechenden Anpassungen und förmlichen Korrekturen der jeweiligen Gebührensatzungen und Entgeltordnungen sollen von den betroffenen Ämtern baldmöglichst nachträglich veranlasst werden.

 


Anlagen: