Betreff
Fraktionsantrag Grüne Liste 258/2014: Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung kultureller Gebäude durch Maßnahmen zur besseren Außenwirkung
Vorlage
47/015/2015
Aktenzeichen
IV/47/sao
Art
Beschlussvorlage

1.                  Die ämterübergreifend abgestimmten Vorschläge zur Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung kultureller Gebäude dienen zur Kenntnis.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenvorschläge gestalterisch zu konkretisieren und die Kosten zu ermitteln.

 

3.            Der Fraktionsantrag Grüne Liste 258/2014 gilt hiermit als bearbeitet.

 


1.    Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?

Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung kultureller Gebäude durch Maßnahmen zur besseren Außenwirkung

 

Die öffentliche Wahrnehmung der Kulturgebäude mit ihren unterschiedlichen Nutzungen ist aus Sicht von Ref. IV sowie der betreffenden Dienststellen innerhalb des Referats für die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere für Gäste und Touristen unbefriedigend und verbesserungsbedürftig. Grundsätzlich soll es Ziel sein, als Bürger/in wie nicht Ortskundige/r Gebäude mit kulturellen Nutzungen als solche gleich erkennen zu können und nach Möglichkeit am Gebäude direkt oder in unmittelbarer Nähe über die darin befindlichen Nutzungen, Angebote, Öffnungszeiten informiert zu werden. Es wird grundsätzlich von den beteiligten Dienststellen die Meinung vertreten, dass es durchaus möglich ist, durch geeignete Maßnahmen die öffentliche Wahrnehmung der kulturellen Gebäude zu verbessern. Die gebäudenutzenden Ämter innerhalb von Ref. IV betonen, dass es wichtig ist, jeweils individuelle Lösungen zu entwickeln.


 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Erarbeitung eines ämterübergreifend abgestimmten Konzeptes verschiedener Maßnahmen zur verbesserten Wahrnehmung und Außenwirkung der Kulturgebäude Stadtmuseum, Palais Stutterheim (Stadtbibliothek und Kunstpalais), Theater, Volkshochschule und Stadtarchiv fand am 18. September 2015 eine Ortsbegehung zu den o. g. Gebäuden statt.

Ziel war es, sich gemeinsam vor Ort jeweils einen Eindruck der derzeitigen Wirkung/ Erkennbarkeit zu verschaffen, um ausgehend von bereits vorliegenden Vorschlägen weitere bzw. modifizierte Ideen zu entwickeln, die bauordnungs- und planungsrechtlich sowie im Hinblick auf die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes grundsätzlich umsetzbar sind. Dabei betonten insbesondere Theater und Stadtmuseum die Notwendigkeit der besonders öffentlichkeitswirksamen (temporärem) Fassadenbanner und deren Duldung.

 

Am Ortstermin 18.09.15 nahmen teil: Fachämter von Ref. IV, 24/Gebäudemanagement, 63/Bauaufsicht/SG Denkmalschutz, 61/Stadtplanungsamt sowie Vertreter/innen der Fraktionen

 

Inhaltliche Grundlage für die Diskussion vor Ort waren die Vorschläge und Stellungnahmen der Vorlage 47/008/2015 sowie die dazugehörigen Protokollvermerke aus KFA am 29.04.15 und UVPA am 21.07.15. Bis dato lagen konkrete Vorschläge der Fachämter innerhalb Ref. IV vor, die jedoch nur teilweise von Stadtplanungsamt und Denkmalschutz befürwortet worden sind bzw. abgelehnt wurden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Als Ergebnis des o. g. Ortstermins und des anschließenden verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses werden die nachfolgenden Maßnahmen zur besseren Wahrnehmung und Außenwirkung der Kulturgebäude vorgeschlagen, die als neue gemeinsam verbindende Klammer die Anbringung von beleuchteten Schriftzügen (Schattenschrift) teils über den Eingängen sowie teils an den Fassaden beinhalten.

 

Die Maßnahmen im Einzelnen in Abstimmung mit 63/Bauaufsicht/SG Denkmalschutz:

 

Stadtmuseum

 

Es bestehen Überlegungen, vor dem Gebäude eine Stele für weitere Informationen des Museums aufzustellen. Ein möglicher Standort ist bereits festgelegt.

Im Bereich des Torbogens am Haupteingang ist derzeit ein schlecht beleuchteter Schriftzug vorhanden. Eine Neugestaltung dieses vorgehängten Schriftzugs ist möglich. Vorstellbar ist hierbei eine sogenannte Schattenschrift (Buchstaben leuchten im Dunkeln nach hinten an die Fassade). Die bauliche Umsetzbarkeit, die gestalterischen Details und die Finanzierung sind noch zu klären bzw. abzustimmen.

Am seit Jahren eingesetzten Fassadenbanner, das die größeren Sonderausstellungen des Hauses temporär bewirbt, soll aus Sicht des Stadtmuseums weiterhin festgehalten werden. Die Bannerwerbung gilt als unverzichtbares Mittel der Öffentlichkeitsarbeit des Stadtmuseums, das sich an einem schwierigen (Kultur-)Standort behaupten muss. Das Banner als Werbemittel für größere Sonderausstellungen wurde bislang, aufgrund anderer fehlender „Werbemöglichkeiten“, hingenommen. Der Einsatz von Bannern wird vom Denkmalschutz jedoch nach wie vor aufgrund der Überlagerung der Fassadengestaltung kritisch gesehen.

Großes Interesse von Museumsseite besteht auch an einer Optimierung der nächtlichen Fassadenbeleuchtung. Dies wäre im Rahmen des städtischen Beleuchtungskonzeptes denkbar.

 


Palais Stutterheim (Stadtbibliothek und Kunstpalais)

 

Fassadenbanner sind nicht möglich. Alternativ dazu wäre eine Fassadenbeschriftung mit dem Hinweis auf die Einrichtungen „Stadtbibliothek“ und „Kunstpalais“ an der Ostseite entlang der Hauptstraße sowie an der Seite zum Marktplatz hin grundsätzlich denkbar und soll geprüft werden. Hierzu entwickelt ein Grafiker für die Fassaden zum Marktplatz sowie zur Hauptstraße verschiedene Vorschläge für Beschriftungsarten und Anbringungsorte, die dann anhand von Fotomontagen visualisiert werden.

Analog zum Stadtmuseum besteht beim Haupteingang des Gebäudes die Möglichkeit, einen vorgehängten Schriftzug „Palais Stutterheim“ am Torbogen anzubringen (z. B. Schattenschrift). Die bauliche Umsetzbarkeit, die gestalterischen Details und die Finanzierung sind noch zu klären bzw. abzustimmen.

Nahe zur Nebeneingangstür (Hauptstraße) soll eine (Plexiglas)Tafel angebracht werden, die auf die beiden Einrichtungen im Haus sowie auf den barrierefreien Zugang hinweist. Die Details (Größe, Anordnung, Materialität) sind noch abzustimmen.

 

Theater

 

Zur Sichtbarmachung des Theaters sind zwei weitere aufgemalte Schriftzüge „das Theater Erlangen“ (entsprechend dem Bestand) an der Nordfassade (hier aus Gestaltungsgründen an der westlichen Wandfläche) und mittig über den drei Eingängen an der Südfassade möglich.

Analog zum Stadtmuseum besteht bei beiden Hauptzugängen (Durchgang) die Möglichkeit, einen vorgehängten Schriftzug mit „Markgrafentheater Redoutensaal) am Torbogen anzubringen (z. B. Schattenschrift). Die bauliche Umsetzbarkeit, die gestalterischen Details und die Finanzierung sind noch zu klären bzw. abzustimmen.

Zur Präsentation des Programms wurde an der Theaterkasse (Ecke Schiffstraße/Theaterstraße) eine Stele errichtet.

Die Verwendung der blinden Fenster auf der Südseite des Verbindungsbaus für die Präsentation des Spielplans oder eines Monitors ist grundsätzlich möglich.

Der Einsatz eines Banners zur Ankündigung von Sonderveranstaltungen an der Südfassade (westliche Wandfläche) des Gebäudes, wie z. B. 2014 für die Bayerischen Theatertage, wird seitens des Denkmalschutzes für einen begrenzten Zeitraum hingenommen. Das Banner muss sich jedoch in seiner Größe und Lage an den benachbarten Fenstern orientieren. Das Theater betont die öffentlichkeitswirksame Bedeutung von permanenten Bannern, die insbesondere den barocken Zuschauerraum dauerhaft an der Fassade abbilden.

Ein zusätzliches temporäres Banner für Ankündigungen von Sonderveranstaltungen auf der Nordfassade wäre eventuell auf der westlichen Wandfläche, jedoch nur neben dem Schriftzug, aus gestalterischen Gründen vorstellbar. Dies ist jedoch noch anhand einer Fotomontage zu prüfen.

(Vorschlag vom Fachamt siehe Fotomontage in der Anlage)

                                          

Volkshochschule

 

Dezente glasinnenseitige und untergeordnete Beklebungen, wie derzeit bereits für den Club International (entlang der Schuhstraße) vorhanden, sind grundsätzlich im Erdgeschoss möglich. Schriftzüge als Einzelbuchstaben können vereinzelt in Fenstern von innen angebracht werden. Die Anzahl darf aber nicht zu einer störenden Häufung führen und muss noch abgestimmt werden.

Zusätzlich zur Fensterbeklebung wäre ein an der Fassade der Schuhstraße mittig angebrachter Schriftzug mit Einzelbuchstaben (entsprechend den Vorgaben der Werbeanlagensatzung) möglich.

Analog zum Stadtmuseum besteht bei beiden Haupteingängen (Friedrichstraße, Südliche Stadtmauerstraße) die Möglichkeit, einen vorgehängten Schriftzug am Torbogen anzubringen (z. B. Schattenschrift). Die bauliche Umsetzbarkeit, die gestalterischen Details und die Finanzierung sind noch zu klären bzw. abzustimmen.

 

Stadtarchiv

 

Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 364 sind Fahnen außerhalb der zu bebauenden Fläche nicht zulässig. Nachdem es sich um ein Denkmal handelt, wäre § 2 der Werbeanlagensatzung anzuwenden, nach dem Werbung in Vorgärten und Grünanlagen sowie Werbefahnen grundsätzlich unzulässig sind. Fahnen mit dem Schriftzug „Stadtarchiv Erlangen“ wurden vom Stadtarchiv bereits temporär gehisst. 

An der Hausecke Luitpoldstraße/Bernhard-Plettner-Ring ist die Anbringung des gewünschten Auslegers möglich. Die Details (Größe, Gestaltung) sind noch abzustimmen.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Für die unter Punkt 3. vorgeschlagenen Maßnahmen – die über die bereits bestehenden Elemente der Sichtbarmachung hinausgehen – stehen keine Sachmittel in den Budgets HH 2016 der betroffenen Fachämter zur Verfügung.

Aus Sicht der Verwaltung sind in einem nächsten Schritt erforderlich:

·      gestalterische Konkretisierung der vorliegenden Verbesserungsvorschläge

·      Kostenermittlung sowohl gebäudebezogen als auch im „Gesamtpaket“ für alle betreffenden Kulturgebäude (Anschaffungskosten, Anbringung, techn. Installierung, ggf. Unterhalt/Wartung)

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Fotomontage Theater