1.
Die ämterübergreifend abgestimmten Vorschläge
zur Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung kultureller Gebäude dienen zur
Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenvorschläge gestalterisch zu
konkretisieren und die Kosten zu ermitteln.
3. Der Fraktionsantrag Grüne Liste
258/2014 gilt hiermit als bearbeitet.
1. Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen
erzielt werden?
Erhöhung der
öffentlichen Wahrnehmung kultureller Gebäude durch Maßnahmen zur besseren
Außenwirkung
Die öffentliche Wahrnehmung der Kulturgebäude mit ihren unterschiedlichen Nutzungen ist aus Sicht von Ref. IV sowie der betreffenden Dienststellen innerhalb des Referats für die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere für Gäste und Touristen unbefriedigend und verbesserungsbedürftig. Grundsätzlich soll es Ziel sein, als Bürger/in wie nicht Ortskundige/r Gebäude mit kulturellen Nutzungen als solche gleich erkennen zu können und nach Möglichkeit am Gebäude direkt oder in unmittelbarer Nähe über die darin befindlichen Nutzungen, Angebote, Öffnungszeiten informiert zu werden. Es wird grundsätzlich von den beteiligten Dienststellen die Meinung vertreten, dass es durchaus möglich ist, durch geeignete Maßnahmen die öffentliche Wahrnehmung der kulturellen Gebäude zu verbessern. Die gebäudenutzenden Ämter innerhalb von Ref. IV betonen, dass es wichtig ist, jeweils individuelle Lösungen zu entwickeln.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur Erarbeitung eines ämterübergreifend
abgestimmten Konzeptes verschiedener Maßnahmen zur verbesserten Wahrnehmung und
Außenwirkung der Kulturgebäude
Stadtmuseum, Palais Stutterheim (Stadtbibliothek und Kunstpalais), Theater,
Volkshochschule und Stadtarchiv fand am 18. September 2015 eine
Ortsbegehung zu den o. g. Gebäuden statt.
Ziel war es, sich gemeinsam vor Ort jeweils
einen Eindruck der derzeitigen Wirkung/ Erkennbarkeit zu verschaffen, um
ausgehend von bereits vorliegenden Vorschlägen weitere bzw. modifizierte Ideen
zu entwickeln, die bauordnungs- und planungsrechtlich sowie im Hinblick auf die
Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes grundsätzlich umsetzbar sind.
Dabei betonten insbesondere Theater und Stadtmuseum die Notwendigkeit der
besonders öffentlichkeitswirksamen (temporärem) Fassadenbanner und deren
Duldung.
Am Ortstermin
18.09.15 nahmen teil: Fachämter von Ref. IV, 24/Gebäudemanagement,
63/Bauaufsicht/SG Denkmalschutz, 61/Stadtplanungsamt sowie Vertreter/innen der
Fraktionen
Inhaltliche
Grundlage für die Diskussion vor Ort waren die Vorschläge und Stellungnahmen
der Vorlage 47/008/2015 sowie die dazugehörigen Protokollvermerke aus KFA am
29.04.15 und UVPA am 21.07.15. Bis dato lagen konkrete Vorschläge der Fachämter
innerhalb Ref. IV vor, die jedoch nur teilweise von Stadtplanungsamt und
Denkmalschutz befürwortet worden sind bzw. abgelehnt wurden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Als Ergebnis des o.
g. Ortstermins und des anschließenden verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses
werden die nachfolgenden Maßnahmen zur besseren Wahrnehmung und Außenwirkung
der Kulturgebäude vorgeschlagen, die als
neue gemeinsam verbindende Klammer die Anbringung
von beleuchteten Schriftzügen (Schattenschrift) teils über den Eingängen sowie
teils an den Fassaden beinhalten.
Die Maßnahmen im Einzelnen in Abstimmung mit
63/Bauaufsicht/SG Denkmalschutz:
Stadtmuseum
Es bestehen Überlegungen, vor dem Gebäude eine Stele für
weitere Informationen des Museums aufzustellen. Ein möglicher Standort ist
bereits festgelegt.
Im Bereich des Torbogens am Haupteingang ist derzeit ein schlecht beleuchteter Schriftzug vorhanden. Eine Neugestaltung dieses vorgehängten Schriftzugs ist möglich. Vorstellbar ist hierbei eine sogenannte Schattenschrift (Buchstaben leuchten im Dunkeln nach hinten an die Fassade). Die bauliche Umsetzbarkeit, die gestalterischen Details und die Finanzierung sind noch zu klären bzw. abzustimmen.
Am seit Jahren eingesetzten Fassadenbanner, das die größeren Sonderausstellungen des Hauses temporär bewirbt, soll aus Sicht des Stadtmuseums weiterhin festgehalten werden. Die Bannerwerbung gilt als unverzichtbares Mittel der Öffentlichkeitsarbeit des Stadtmuseums, das sich an einem schwierigen (Kultur-)Standort behaupten muss. Das Banner als Werbemittel für größere Sonderausstellungen wurde bislang, aufgrund anderer fehlender „Werbemöglichkeiten“, hingenommen. Der Einsatz von Bannern wird vom Denkmalschutz jedoch nach wie vor aufgrund der Überlagerung der Fassadengestaltung kritisch gesehen.
Großes Interesse von Museumsseite besteht auch an einer Optimierung der nächtlichen Fassadenbeleuchtung. Dies wäre im Rahmen des städtischen Beleuchtungskonzeptes denkbar.
Palais Stutterheim
(Stadtbibliothek und Kunstpalais)
Fassadenbanner sind nicht möglich. Alternativ dazu wäre eine Fassadenbeschriftung mit dem Hinweis auf die Einrichtungen „Stadtbibliothek“ und „Kunstpalais“ an der Ostseite entlang der Hauptstraße sowie an der Seite zum Marktplatz hin grundsätzlich denkbar und soll geprüft werden. Hierzu entwickelt ein Grafiker für die Fassaden zum Marktplatz sowie zur Hauptstraße verschiedene Vorschläge für Beschriftungsarten und Anbringungsorte, die dann anhand von Fotomontagen visualisiert werden.
Analog zum Stadtmuseum besteht beim Haupteingang des Gebäudes die Möglichkeit, einen vorgehängten Schriftzug „Palais Stutterheim“ am Torbogen anzubringen (z. B. Schattenschrift). Die bauliche Umsetzbarkeit, die gestalterischen Details und die Finanzierung sind noch zu klären bzw. abzustimmen.
Nahe zur Nebeneingangstür (Hauptstraße) soll eine (Plexiglas)Tafel angebracht werden, die auf die beiden Einrichtungen im Haus sowie auf den barrierefreien Zugang hinweist. Die Details (Größe, Anordnung, Materialität) sind noch abzustimmen.
Theater
Zur Sichtbarmachung des Theaters sind zwei weitere aufgemalte Schriftzüge „das Theater Erlangen“ (entsprechend dem Bestand) an der Nordfassade (hier aus Gestaltungsgründen an der westlichen Wandfläche) und mittig über den drei Eingängen an der Südfassade möglich.
Analog zum Stadtmuseum besteht bei beiden Hauptzugängen (Durchgang) die Möglichkeit, einen vorgehängten Schriftzug mit „Markgrafentheater Redoutensaal) am Torbogen anzubringen (z. B. Schattenschrift). Die bauliche Umsetzbarkeit, die gestalterischen Details und die Finanzierung sind noch zu klären bzw. abzustimmen.
Zur Präsentation des Programms wurde an der Theaterkasse (Ecke Schiffstraße/Theaterstraße) eine Stele errichtet.
Die Verwendung der blinden Fenster auf der Südseite des Verbindungsbaus für die Präsentation des Spielplans oder eines Monitors ist grundsätzlich möglich.
Der Einsatz eines Banners zur Ankündigung von Sonderveranstaltungen an der Südfassade (westliche Wandfläche) des Gebäudes, wie z. B. 2014 für die Bayerischen Theatertage, wird seitens des Denkmalschutzes für einen begrenzten Zeitraum hingenommen. Das Banner muss sich jedoch in seiner Größe und Lage an den benachbarten Fenstern orientieren. Das Theater betont die öffentlichkeitswirksame Bedeutung von permanenten Bannern, die insbesondere den barocken Zuschauerraum dauerhaft an der Fassade abbilden.
Ein zusätzliches temporäres Banner für Ankündigungen von Sonderveranstaltungen auf der Nordfassade wäre eventuell auf der westlichen Wandfläche, jedoch nur neben dem Schriftzug, aus gestalterischen Gründen vorstellbar. Dies ist jedoch noch anhand einer Fotomontage zu prüfen.
(Vorschlag vom Fachamt
siehe Fotomontage in der Anlage)
Volkshochschule
Dezente glasinnenseitige und untergeordnete Beklebungen, wie derzeit bereits für den Club International (entlang der Schuhstraße) vorhanden, sind grundsätzlich im Erdgeschoss möglich. Schriftzüge als Einzelbuchstaben können vereinzelt in Fenstern von innen angebracht werden. Die Anzahl darf aber nicht zu einer störenden Häufung führen und muss noch abgestimmt werden.
Zusätzlich zur Fensterbeklebung wäre ein an der Fassade der Schuhstraße mittig angebrachter Schriftzug mit Einzelbuchstaben (entsprechend den Vorgaben der Werbeanlagensatzung) möglich.
Analog zum Stadtmuseum besteht bei beiden Haupteingängen (Friedrichstraße, Südliche Stadtmauerstraße) die Möglichkeit, einen vorgehängten Schriftzug am Torbogen anzubringen (z. B. Schattenschrift). Die bauliche Umsetzbarkeit, die gestalterischen Details und die Finanzierung sind noch zu klären bzw. abzustimmen.
Stadtarchiv
Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 364 sind Fahnen außerhalb der zu bebauenden Fläche nicht zulässig. Nachdem es sich um ein Denkmal handelt, wäre § 2 der Werbeanlagensatzung anzuwenden, nach dem Werbung in Vorgärten und Grünanlagen sowie Werbefahnen grundsätzlich unzulässig sind. Fahnen mit dem Schriftzug „Stadtarchiv Erlangen“ wurden vom Stadtarchiv bereits temporär gehisst.
An der Hausecke Luitpoldstraße/Bernhard-Plettner-Ring ist die Anbringung des gewünschten Auslegers möglich. Die Details (Größe, Gestaltung) sind noch abzustimmen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Für die unter Punkt 3. vorgeschlagenen Maßnahmen – die über die bereits bestehenden Elemente der Sichtbarmachung hinausgehen – stehen keine Sachmittel in den Budgets HH 2016 der betroffenen Fachämter zur Verfügung.
Aus Sicht der Verwaltung sind in einem nächsten Schritt erforderlich:
· gestalterische Konkretisierung der vorliegenden Verbesserungsvorschläge
· Kostenermittlung sowohl gebäudebezogen als auch im „Gesamtpaket“ für alle betreffenden Kulturgebäude (Anschaffungskosten, Anbringung, techn. Installierung, ggf. Unterhalt/Wartung)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fotomontage Theater