(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
1. Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2014 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
2.
Der von der Dr. Storg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg geprüfte
Jahresabschluss 2014 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein
Jahresergebnis von +204.631,76 EUR aus. Zusammen mit dem Verlustvortrag des
Vorjahres i.H.v. -478.027,07 EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust i.H.v.
-273.395,31EUR.
Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
Der Jahresabschluss 2014 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April 2015 aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lagebericht
- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und wurde im April/Mai 2015 durchgeführt.
Es wurde folgender uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
(EB 77) der Stadt Erlangen für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des
Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 GO
Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werksleitung
des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen
und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgte im Revisionsausschuss am 28. Oktober 2015.
Der geprüfte Jahresabschluss 2014 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 26. November 2015 festgestellt und Entlastung erteilt werden.
Die angespannte finanzielle Lage des EB 77 wurde dem Stadtrat am 24. Juli 2014 eingehend dargestellt. Nähere Details können der entsprechenden Vorlage bzw. dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers entnommen werden.
Mit der Stadtkämmerei und dem Beteiligungsmanagement wurden unter Einbeziehung der Revision verschiedene Ansätze entwickelt, um die dort genannten Probleme zu lösen.
Diese werden jetzt umgesetzt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Erteilung der Entlastung
- Entscheidung über die Ergebnisverwendung
3. Prozesse und Strukturen
- Behandlung im Revisionsausschuss am 28.10.2015
- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 10.11.2015
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 26.11.2015
4. Ressourcen
Siehe Prüfbericht der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anlagen: Der Prüfbericht der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde den Mitgliedern des Werkausschusses direkt zugeleitet, die übrigen Mitglieder des Stadtrats erhalten ein Testatsexemplar (Testat und Kurzfassung des Jahresabschlusses).