Betreff
EB 77: Feststellung des Jahresabschlusses 2014
(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/010/2015
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2014 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.

2.    Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg geprüfte Jahresabschluss 2014 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von +204.631,76 EUR aus. Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. -478.027,07 EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust i.H.v. -273.395,31EUR.
Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

-       Gemeindeordnung Bayern (GO)

-       Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

-       Betriebssatzung für den EB 77

 

Der Jahresabschluss 2014 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April 2015 aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:

 

-       Bilanz

-       Gewinn- und Verlustrechnung

-       Lagebericht

-       Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

 

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und wurde im April/Mai 2015 durchgeführt.

 

Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) der Stadt Erlangen für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

 

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

 

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werksleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgte im Revisionsausschuss am 28. Oktober 2015.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2014 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 26. November 2015 festgestellt und Entlastung erteilt werden.

 

Die angespannte finanzielle Lage des EB 77 wurde dem Stadtrat am 24. Juli 2014 eingehend dargestellt. Nähere Details können der entsprechenden Vorlage bzw. dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers entnommen werden.

Mit der Stadtkämmerei und dem Beteiligungsmanagement wurden unter Einbeziehung der Revision verschiedene Ansätze entwickelt, um die dort genannten Probleme zu lösen.

Diese werden jetzt umgesetzt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

 

3.   Prozesse und Strukturen

- Behandlung im Revisionsausschuss am 28.10.2015

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 10.11.2015

- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 26.11.2015

 

4.   Ressourcen

Siehe Prüfbericht der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 


Anlagen:        Der Prüfbericht der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde den Mitgliedern des Werkausschusses direkt zugeleitet, die übrigen Mitglieder des Stadtrats erhalten ein Testatsexemplar (Testat und Kurzfassung des Jahresabschlusses).