hier: Erlass einer Veränderungssperre
Die Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im
Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplanes Nr. 318 der Stadt
Erlangen – Sedanstraße – (Entwurf vom 12.10.2015 – siehe Anlage 1 sowie Vorlage
611/075/2015 in gleicher Sitzung) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der UVPA hat am 09.12.2014 beschlossen, für das Gebiet zwischen
Sedanstraße, Nürnberger Straße, Bauhofstraße und Nägelsbachstraße das 1.
Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 318 – Sedanstraße – aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplandeckblatt soll das am 23.07.2015 vom Erlanger
Stadtrat als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
beschlossene Vergnügungsstättenkonzept umgesetzt werden.
Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplandeckblatts war ein Bauantrag zur
Umnutzung einer Spielothek zu einer Diskothek sowie Errichtung einer Treppenanlage
in der Bauhofstraße 6 (Nägelsbachstraße 26). Die Entscheidung über den
vorgenannten Bauantrag wurde mit Bescheid der Stadt Erlangen vom 22. Januar
2015 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt. Die Dauer der Zurückstellung
endet am 21. Januar 2016.
Das Verfahren zur Aufstellung des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr.
318 konnte im Zeitraum der Zurückstellung des Bauantrags noch nicht
abgeschlossen werden, da das Vergnügungsstättenkonzept erst am 23.07.2015
beschlossen wurde. Zur Sicherung der Bauleitplanung und der geplanten
Regelungen zu Vergnügungsstätten soll deshalb eine Veränderungssperre gemäß §
14 BauGB beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zur Sicherung der vorhandenen Planungsziele beschließt der Stadtrat den Erlass einer Veränderungssperre (Anlage 1) für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 318 – Sedanstraße – nach den Vorschriften des BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre vom 12.10.2015