Betreff
1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 318 der Stadt Erlangen - Sedanstraße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre
Vorlage
611/081/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplanes Nr. 318 der Stadt Erlangen – Sedanstraße – (Entwurf vom 12.10.2015 – siehe Anlage 1 sowie Vorlage 611/075/2015 in gleicher Sitzung) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der UVPA hat am 09.12.2014 beschlossen, für das Gebiet zwischen Sedanstraße, Nürnberger Straße, Bauhofstraße und Nägelsbachstraße das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 318 – Sedanstraße – aufzustellen.

 

Mit dem Bebauungsplandeckblatt soll das am 23.07.2015 vom Erlanger Stadtrat als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossene Vergnügungsstättenkonzept umgesetzt werden.

 

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplandeckblatts war ein Bauantrag zur Umnutzung einer Spielothek zu einer Diskothek sowie Errichtung einer Treppenanlage in der Bauhofstraße 6 (Nägelsbachstraße 26). Die Entscheidung über den vorgenannten Bauantrag wurde mit Bescheid der Stadt Erlangen vom 22. Januar 2015 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt. Die Dauer der Zurückstellung endet am 21. Januar 2016.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 318 konnte im Zeitraum der Zurückstellung des Bauantrags noch nicht abgeschlossen werden, da das Vergnügungsstättenkonzept erst am 23.07.2015 beschlossen wurde. Zur Sicherung der Bauleitplanung und der geplanten Regelungen zu Vergnügungsstätten soll deshalb eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Sicherung der vorhandenen Planungsziele beschließt der Stadtrat den Erlass einer Veränderungssperre (Anlage 1) für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 318 – Sedanstraße – nach den Vorschriften des BauGB.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Entwurf der Satzung über eine Veränderungssperre vom 12.10.2015