Betreff
Geplante Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses im Gebiet der Stadt Herzogenaurach (Landkreis Erlangen-Höchstadt) und der Stadt Erlangen; Einleitung eines Raumordnungsverfahrens
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/079/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen gibt zum Raumordnungsverfahren „Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses im Gebiet der Stadt Herzogenaurach (Landkreis Erlangen-Höchstadt) und der Stadt Erlangen“ die Stellungnahme gemäß Punkt 3.3 ab.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative städtebauliche, verkehrliche und umweltrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme im Rahmen des Raumordnungsverfahrens „Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses im Gebiet der Stadt Herzogenaurach (Landkreis Erlangen-Höchstadt) und der Stadt Erlangen“ abgegeben werden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Vorhaben

Die Stadt Herzogenaurach liegt westlich des Oberzentrums Erlangen und ist im Regionalplan Industrieregion Mittelfranken als Mittelzentrum mit entsprechender mittelzentraler Versorgungsfunktion ausgewiesen.

Die Bundesautobahn A 3 mit der Anschlussstelle Erlangen- Frauenaurach und die in den zurückliegenden 30 Jahren entwickelte „Entlastungsstraße Nord“ – der heutige Hans-Ort-Ring – wickeln dabei einen Großteil der örtlichen Verkehre in das Stadtzentrum, in die Wohn- und Gewerbegebiete nördlich und östlich der Kernstadt sowie den regionalen Verkehr Richtung Westen ab. Bei der Erzeugung von Ziel-Quell-Verkehren spielen die in Herzogenaurach ansässigen drei weltweit agierenden Wirtschaftsunternehmen (Adidas AG, Puma SE, Schaeffler Technologies AG & Co. KG) eine nicht unerhebliche Rolle.

In Herzogenaurach zählt man täglich ca. 13.000 Einpendler, die über den Hans-Ort-Ring, aber auch über die Niederndorfer Hauptstraße (Staatsstraße St 2244) durch dicht bebaute, historisch gewachsene Ortsstrukturen, einschließlich des Erlanger Ortsteil Neuses, fahren müssen. In der Niederndorfer Ortsdurchfahrt beträgt die tägliche Verkehrsbelastung ca. 16.700 Fahrzeuge (Stand 2012). Weder die Verkehrsfläche noch der Kreuzungsbereich sind ausgebildet, um den stetig steigenden Verkehr aufzunehmen.

Die hohe Verkehrsbelastung mit der signalgeregelten Kreuzung der Niederndorfer Hauptstraße (St 2244) und der Vacher Straße (St 2263) führt in Spitzenzeiten zu sehr schleppender, kolonnenartiger Verkehrsabwicklung. Die bebauten Bereiche der Ortsdurchfahrten von Niederndorf und Neuses werden zudem erheblich von Lärm- und Luftschadstoffentwicklungen beeinträchtigt.

Im Jahr 2011 wurde der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Herzogenaurach fortgeschrieben. Auf Grundlage der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie hat der Stadtrat der Stadt Herzogenaurach im Juli 2012 einen Grundsatzbeschluss für eine weiträumige Südumfahrung, von Niederndorf und Neuses zwischen der Hans-Maier-Straße im Westen und dem Knotenpunkt der St 2244 mit dem Hans-Ort-Ring im Osten, gefasst.

Der östliche Abschnitt der Trassenüberlegungen ist im aktuellen 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in der 1. Dringlichkeit enthalten. Die Stadt Herzogenaurach und der Freistaat Bayern haben vereinbart, dass die geplante Staatsstraßenverlegung von der Stadt in kommunaler Sonderbaulast errichtet wird. Damit kann das Gesamtprojekt von der Stadt Herzogenaurach planerisch und baulich gemeinsam behandelt werden.

Die untersuchten vergleichenden Varianten der weiträumigen Umfahrung von Niederndorf und Neuses beginnen im Westen an der Hans-Maier-Straße (St 2244) auf Höhe der Fa. Schaeffler und enden im Osten am bestehenden Knotenpunkt der St 2244 mit dem Hans-Ort-Ring (siehe Anlage 1). Die Länge der geplanten weiträumigen Südumfahrung beträgt je nach Variante zwischen 5,3 km und 5,8 km. Die geplante Südumfahrung quert die Täler des Litzelbaches und des Pferschbachgrabens. Darüber hinaus wird das Überschwemmungsgebiet der Aurach östlich von Neuses mit der neuen Straßentrasse gequert. Für diese drei Querungen sind entsprechende Talbrücken vorgesehen.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenaurach ist eine Trasse für eine Verlegung der St 2263 dargestellt. Für eine Ortsumfahrung von Niederndorf ist zudem eine Trasse für eine örtliche Hauptverkehrs- und Sammelstraße parallel zur Bahnlinie Erlangen/ Bruck – Herzogenaurach zwischen Hauptendorf und der verlegten St 2263 vorgesehen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen ist westlich von Neuses eine Straßentrasse für die geplante Verlegung der St 2263 eingetragen (siehe Anlage 2).

Die zulässige Geschwindigkeit soll außerhalb geschlossener Ortschaft in der Regel auf 100 km/h oder weniger beschränkt werden. Im Bereich des Streckenabschnittes als anbaufreie Hauptverkehrsstraße soll die zulässige Geschwindigkeit gemäß VwV-StVO auf höchstens 50 km/h begrenzt sein.

 

3.2 Verfahren

Das Straßenbauvorhaben stellt gemäß Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) eine erheblich überörtlich raumbedeutsame Maßnahme dar, für die von der Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist. Somit ist vor dem Planfeststellungsverfahren die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vorgeschaltet. In diesem werden fünf Varianten innerhalb eines Korridors geprüft.

Die Auslegung der Planunterlagen fand bei der Stadt Erlangen vom 28.09.2015 bis 26.10.2015 statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich über „Die Amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen“ vom 24. September 2015. Zusätzlich waren die Unterlagen im Internet eingestellt.

Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger können bis zum 18. November 2015 gegenüber der Regierung von Mittelfranken Stellung nehmen.

 

3.3 Stellungnahme der Verwaltung

 

Aus Sicht der Stadt Erlangen sollte die Trassenvariante 5 der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.

Städtebau und Verkehr

Die Linienführung der Variante 5 verläuft in ausreichendem Abstand zum Erlanger Ortsteil Neuses, so dass die Beeinträchtigung der Bürger durch Verkehrslärmimmissionen und durch die Wirkung als optische und bauliche Barriere, insbesondere im Vergleich zu den Varianten 1 und 2, reduziert wird. Zudem stellt die Trassenvariante 5 gegenüber den anderen Varianten die kürzeste Führung dar.

Darüber hinaus werden folgende Anmerkungen gegeben:

Zur Förderung der nicht motorisierten Verkehrsmittel sollte die Notwendigkeit einer durchgehenden straßenbegleitenden Rad- und Fußwegeführung entlang der Umgehungsstraße geprüft werden.

Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Naherholungsmöglichkeiten der Bürger sind bei der weiteren Planung in Anzahl und Qualität ausreichende Querungsmöglichkeiten der Trasse zu gewährleisten.   

Detaillierte Angaben zu straßenplanerischen Belangen der Ortsumfahrung, die insbesondere deren Anbindung an die Ortsdurchfahrt Neuses und Niederndorf sowie den Hans-Ort-Ring betreffen, werden seitens der Stadt Erlangen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens getätigt.

Natur und Landschaft

Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens wurde seitens des Planungsbüros ANUVA eine Umweltverträglichkeitsstudie für fünf Trassenvarianten erstellt. In der schutzgutübergreifenden Gesamtbetrachtung und dem Ergebnis des Variantenvergleichs zeigt die Variante 5 in einer Mehrzahl der Schutzgüter qualitativ sowie quantitativ einen Vorteil gegenüber den anderen Varianten.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Variantenuntersuchung

                               Anlage 2: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen