hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Die Stadt Erlangen gibt zum Raumordnungsverfahren „Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses im Gebiet der Stadt Herzogenaurach (Landkreis Erlangen-Höchstadt) und der Stadt Erlangen“ die Stellungnahme gemäß Punkt 3.3 ab.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Negative städtebauliche, verkehrliche und umweltrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme im Rahmen des Raumordnungsverfahrens „Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses im Gebiet der Stadt Herzogenaurach (Landkreis Erlangen-Höchstadt) und der Stadt Erlangen“ abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Vorhaben
Die Stadt
Herzogenaurach liegt westlich des Oberzentrums Erlangen und ist im Regionalplan
Industrieregion Mittelfranken als Mittelzentrum mit entsprechender
mittelzentraler Versorgungsfunktion ausgewiesen.
Die Bundesautobahn
A 3 mit der Anschlussstelle Erlangen- Frauenaurach und die in den
zurückliegenden 30 Jahren entwickelte „Entlastungsstraße Nord“ – der heutige
Hans-Ort-Ring – wickeln dabei einen Großteil der örtlichen Verkehre in das
Stadtzentrum, in die Wohn- und Gewerbegebiete nördlich und östlich der
Kernstadt sowie den regionalen Verkehr Richtung Westen ab. Bei der Erzeugung
von Ziel-Quell-Verkehren spielen die in Herzogenaurach ansässigen drei weltweit
agierenden Wirtschaftsunternehmen (Adidas AG, Puma SE, Schaeffler Technologies
AG & Co. KG) eine nicht unerhebliche Rolle.
In Herzogenaurach
zählt man täglich ca. 13.000 Einpendler, die über den Hans-Ort-Ring, aber auch
über die Niederndorfer Hauptstraße (Staatsstraße St 2244) durch dicht bebaute,
historisch gewachsene Ortsstrukturen, einschließlich des Erlanger Ortsteil
Neuses, fahren müssen. In der Niederndorfer Ortsdurchfahrt beträgt die tägliche
Verkehrsbelastung ca. 16.700 Fahrzeuge (Stand 2012). Weder die Verkehrsfläche
noch der Kreuzungsbereich sind ausgebildet, um den stetig steigenden Verkehr
aufzunehmen.
Die hohe
Verkehrsbelastung mit der signalgeregelten Kreuzung der Niederndorfer
Hauptstraße (St 2244) und der Vacher Straße (St 2263) führt in Spitzenzeiten zu
sehr schleppender, kolonnenartiger Verkehrsabwicklung. Die bebauten Bereiche
der Ortsdurchfahrten von Niederndorf und Neuses werden zudem erheblich von
Lärm- und Luftschadstoffentwicklungen beeinträchtigt.
Im Jahr 2011 wurde
der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Herzogenaurach fortgeschrieben. Auf
Grundlage der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie hat der Stadtrat der Stadt
Herzogenaurach im Juli 2012 einen Grundsatzbeschluss für eine weiträumige
Südumfahrung, von Niederndorf und Neuses zwischen der Hans-Maier-Straße im
Westen und dem Knotenpunkt der St 2244 mit dem Hans-Ort-Ring im Osten, gefasst.
Der östliche
Abschnitt der Trassenüberlegungen ist im aktuellen 7. Ausbauplan für die
Staatsstraßen in Bayern in der 1. Dringlichkeit enthalten. Die Stadt
Herzogenaurach und der Freistaat Bayern haben vereinbart, dass die geplante
Staatsstraßenverlegung von der Stadt in kommunaler Sonderbaulast errichtet
wird. Damit kann das Gesamtprojekt von der Stadt Herzogenaurach planerisch und
baulich gemeinsam behandelt werden.
Die untersuchten
vergleichenden Varianten der weiträumigen Umfahrung von Niederndorf und Neuses
beginnen im Westen an der Hans-Maier-Straße (St 2244) auf Höhe der Fa.
Schaeffler und enden im Osten am bestehenden Knotenpunkt der St 2244 mit dem
Hans-Ort-Ring (siehe Anlage 1). Die Länge der geplanten weiträumigen
Südumfahrung beträgt je nach Variante zwischen 5,3 km und 5,8 km. Die geplante
Südumfahrung quert die Täler des Litzelbaches und des Pferschbachgrabens.
Darüber hinaus wird das Überschwemmungsgebiet der Aurach östlich von Neuses mit
der neuen Straßentrasse gequert. Für diese drei Querungen sind entsprechende
Talbrücken vorgesehen.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenaurach ist eine Trasse für eine Verlegung
der St 2263 dargestellt. Für eine Ortsumfahrung von Niederndorf ist zudem eine
Trasse für eine örtliche Hauptverkehrs- und Sammelstraße parallel zur Bahnlinie
Erlangen/ Bruck – Herzogenaurach zwischen Hauptendorf und der verlegten St 2263
vorgesehen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen ist westlich von Neuses
eine Straßentrasse für die geplante Verlegung der St 2263 eingetragen (siehe
Anlage 2).
Die zulässige
Geschwindigkeit soll außerhalb geschlossener Ortschaft in der Regel auf 100
km/h oder weniger beschränkt werden. Im Bereich des Streckenabschnittes als
anbaufreie Hauptverkehrsstraße soll die zulässige Geschwindigkeit gemäß
VwV-StVO auf höchstens 50 km/h begrenzt sein.
3.2 Verfahren
Das
Straßenbauvorhaben stellt gemäß Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz
(BayLplG) eine erheblich überörtlich raumbedeutsame Maßnahme dar, für die von
der Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist.
Somit ist vor dem Planfeststellungsverfahren die Durchführung eines
Raumordnungsverfahrens vorgeschaltet. In diesem werden fünf Varianten innerhalb
eines Korridors geprüft.
Die Auslegung der Planunterlagen fand bei der Stadt Erlangen vom 28.09.2015 bis 26.10.2015 statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich über „Die Amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen“ vom 24. September 2015. Zusätzlich waren die Unterlagen im Internet eingestellt.
Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Bürger können bis zum 18. November 2015 gegenüber der Regierung von Mittelfranken Stellung nehmen.
3.3 Stellungnahme der Verwaltung
Aus Sicht der Stadt Erlangen sollte die Trassenvariante 5 der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.
Städtebau und Verkehr
Die Linienführung der Variante 5 verläuft in ausreichendem Abstand zum Erlanger Ortsteil Neuses, so dass die Beeinträchtigung der Bürger durch Verkehrslärmimmissionen und durch die Wirkung als optische und bauliche Barriere, insbesondere im Vergleich zu den Varianten 1 und 2, reduziert wird. Zudem stellt die Trassenvariante 5 gegenüber den anderen Varianten die kürzeste Führung dar.
Darüber hinaus werden folgende Anmerkungen gegeben:
Zur Förderung der nicht motorisierten Verkehrsmittel sollte die Notwendigkeit einer durchgehenden straßenbegleitenden Rad- und Fußwegeführung entlang der Umgehungsstraße geprüft werden.
Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Naherholungsmöglichkeiten der Bürger sind bei der weiteren Planung in Anzahl und Qualität ausreichende Querungsmöglichkeiten der Trasse zu gewährleisten.
Detaillierte Angaben zu straßenplanerischen Belangen der Ortsumfahrung, die insbesondere deren Anbindung an die Ortsdurchfahrt Neuses und Niederndorf sowie den Hans-Ort-Ring betreffen, werden seitens der Stadt Erlangen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens getätigt.
Natur und Landschaft
Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens wurde seitens des Planungsbüros ANUVA eine Umweltverträglichkeitsstudie für fünf Trassenvarianten erstellt. In der schutzgutübergreifenden Gesamtbetrachtung und dem Ergebnis des Variantenvergleichs zeigt die Variante 5 in einer Mehrzahl der Schutzgüter qualitativ sowie quantitativ einen Vorteil gegenüber den anderen Varianten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Variantenuntersuchung
Anlage 2: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen