1. Für Vorortkirchweihen mit Veranstalter Stadt Erlangen wird eine Antragsmappe für die Betreiber erstellt.
2. Für Plakatierungen und Bannerwerbung der
Vorortkirchweihen wird dem Veranstalter, Amt 32-3, eine Pauschalgenehmigung bis
auf weiteres erteilt.
3. Auch bei traditionellen Veranstaltungen (Bürgerfeste, Vorortkirchweihen
nicht organisiert von Amt 32-3, Sonnwendfeuer, etc.) ist zur Verhütung von
Gefahren eine jährliche Überprüfung der Gesamtsituation erforderlich. Diese
erfolgt wie bisher bürgerfreundlich und unkompliziert.
4. Der Fraktionsantrag Nr. 113/2015 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die ehrenamtlichen Organisatoren sollen für die erforderlichen Verwaltungs- und Genehmigungsprozesse weniger Zeit aufwenden müssen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen als
Veranstalter:
Der Veranstalter der Vorortkirchweihen erstellt eine Antragsmappe mit allen
erforderlichen Anträgen. Damit können die ehrenamtlichen Organisatoren alle
noch erforderlichen formellen Anträge (Strom, Wasser, Gestattungen
Alkoholausschank, etc.) erledigen.
Für Plakatierungen und Bannerwerbung übernimmt ab 2016 der Veranstalter die
Antragstellung. Eine Pauschalgenehmigung soll nach eingehender Prüfung bis auf
weiteres erfolgen.
Die Stadt Erlangen als Sicherheitsbehörde:
Im Ordnungs- und Straßenverkehrsamt steht eine zentrale Ansprechpartnerin für
Veranstaltungen zur Verfügung, um mit den Organisatoren das individuell auf
jede Veranstaltung abgestimmte Verfahren von der Antragsstellung bis hin
zur Erteilung aller notwendigen Genehmigungen zu besprechen. Ziel hierbei ist
die Vereinfachung des Prozesses im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
Soweit Veranstaltungen angemeldet werden, die im Vorjahr gleichermaßen
stattgefunden haben, ist bereits jetzt nach einem ersten Beratungsgespräch
lediglich eine formlose Anmeldung per E-Mail erforderlich. Wenn eine formale
Beantragung notwendig ist, werden die Antragsformulare individuell
zusammengestellt und als E-Formulare per E-Mail an die Organisatoren versandt.
Zusätzlich werden sie über die je nach Veranstaltung erforderlichen Unterlagen
(wie z.B. Lageplan oder Versicherungsschein) informiert; auch erfolgt eine
Zusendung der zu beachtenden Merk- und Informationsblätter.
Im Genehmigungsverfahren rund um öffentliche Veranstaltungen sind zahlreiche Fachbereiche betroffen. Um gesetzliche Änderungen umsetzen, gestiegene rechtliche Anforderungen berücksichtigen und geänderten örtlichen Verhältnissen gerecht werden zu können, ist eine jährliche Überprüfung – zumindest in einem vereinfachten Verfahren mit formloser Antragsstellung – erforderlich. Eine für mehrere Jahre geltende Genehmigung ist aufgrund des in diesem Bereich stattfindenden stetigen Wandels nicht realisierbar.
Wer eine Veranstaltung
organisiert, hat zeitgleich Verpflichtungen gegenüber den Mitwirkenden, den
Besuchern sowie sonstigen Betroffenen (z.B. Anwohnern) zu erfüllen. Diese
Verantwortung übernehmen auch ehrenamtlich tätige Personen. Der Austausch mit
dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt sollte daher unter anderem als
Unterstützung für die Organisatoren angesehen werden.
Zur Verhütung von Gefahren für oben genannte Personen sowie zur Wahrung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es unbedingt erforderlich, auch
ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen rechtlich zu überprüfen. Dabei wird
jederzeit die Optimierung des Verwaltungsverfahrens sowie eine Zusammenführung
und Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten angestrebt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: CSU-Fraktionsantrag Nr. 113 2015