Wirtschaftsplan 2016
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Der Wirtschaftsplan 2016 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2016 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2016 im
BWA am 20.10.2015
- Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 im StR am
29.10.2015
1.
Der
vorliegende Wirtschaftsplan 2016 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs.
1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung
des BWA am 20.10.2015 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern
(EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 29.10.2015
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2016 zu ersehen,
wird für das Wirtschaftsjahr 2016 ein bilanzielles Jahresergebnis von 923.010
Euro prognostiziert.
Im
Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2016 verwiesen, welcher den
Mitgliedern der Organe bereits vorab zugesandt wurde.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: