Budget und Arbeitsprogramm 2015 - Stand 20.09.2015
Das Budget und Arbeitsprogramm 2015 –Stand 30.09.2015- wird zur Kenntnis genommen
Konsolidierungsvorschläge können nicht gemacht werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Mehrausgaben sind notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen zu können. Die tatsächlichen Summen sind schwer darstellbar, da im Beriech der Förderung immer wieder neue Vorgaben aus dem Ministerium kommen.
Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist nicht absehbar, wie sich die Kosten und vor allem die Kostenerstattungen entwickeln. Die bisherigen Fälle stammen überwiegend aus dem Landkreis Fürth, hier liegt eine Zusage zur zeitnahen Erstattung vor. Bis zum Jahresende kommen allerdings nochmals 75 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hinzu, von denen das Jugendamt nicht weiß, aus welchem anderen Jugendamtsbezirk diese kommen.
Leider kann deshalb, anders als in der Vorlage zum Budgetstand 31.05.2015 angedacht, auch jetzt keine verlässliche Prognose abgegeben werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Erhöhung des Budgets des Jugendamts ggf. durch eine Mittelbereitstellung am Ende des Jahres.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Siehe Anlage |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm Stand 30.09.2015