Betreff
Klärwerk Erlangen
Neubau Kanalspülgutaufbereitung
Vorentwurfs- und Entwurfsplanung, Beschluss gemäß DA-Bau 5.4/5.5.3
Vorlage
EBE-2/008/2015
Aktenzeichen
EBE
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung für den Neubau der Kanalspülgutaufbereitung im Klärwerk Erlangen wird zugestimmt. Der Entwässerungsbetrieb wird beauftragt, das Vorhaben mit der Ausführungsplanung fortzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß aktuellem Abfallrecht müssen die bei der Kanalreinigung anfallenden Sande einer Aufbereitung zugeführt werden, um eine Verwertung zu ermöglichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Bereich der Freifläche südlich des belüfteten Sandfangs wird eine Anlage zur Annahme und Aufbereitung des Kanalspülguts neu errichtet. Bestehende Gebäude- und Anlagenteile der mechanischen Reinigung werden mit genutzt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei der im Stadtgebiet Erlangen kontinuierlich erforderlichen Kanalreinigung fällt in den eingesetzten Spülfahrzeugen Kanalspülgut an. Das gesammelte Kanalspülgut wurde bisher in den Bauhof transportiert. Die Entleerung der Spülfahrzeuge erfolgte dort auf einer versiegelten Fläche, wobei die flüssige Phase des Tankinhaltes frei über die Grundstücksentwässerungsanlage in den öffentlichen Kanal der Stadt Erlangen abfloss und die statisch entwässerten, festen Bestandteile des Spülwageninhaltes zur Lagerfläche des Straßenkehrgutes gegeben wurden. Da die organischen Verunreinigungen von Kanalspülgut wesentlich größer sind als beim Straßenkehricht, führt die gemeinsame Verwertung beider Stofffraktionen wie v. g. zu nicht tolerierbaren Geruchs- und Hygienesituationen.

 

Unabhängig davon müssen gemäß aktuellem Abfallrecht die im Kanalnetz (auch im Klärwerk) anfallenden Sande einer Aufbereitung zugeführt werden, um eine Verwertung zu ermöglichen.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden folgende verfahrenstechnische Varianten für die Aufbereitung von Kanalspülgut untersucht:


Variante 1: Umschlagplatz mit Entwässerungscontainer (keine Aufbereitung, nur Zwischen-
                         speicherung)

Variante 2: Dosierung in das Einlaufhebewerk

Variante 3: Tiefbunker mit Waschtrommel.

 

Nur die Variante 3 erfüllt die betrieblichen, hygienischen und verfahrenstechnischen Anforderungen und wurde deshalb als Grundlage für die Entwurfsplanung definiert.

 

Geplante Maßnahme:

Die Anlage zur Kanalspülgutaufbereitung wird im Bereich der Freifläche südlich des belüfteten Sandfangs angeordnet.

Die Anlieferung des Kanalspülgutes erfolgt über einen Grobrost (100 mm Stababstand) in einen unterirdischen Bunker aus Stahlblech mit horizontaler Förderschnecke sowie einer nachgeschalteten Waschtrommel.

In der Waschtrommel erfolgt die Klassifizierung in eine Grobstofffraktion (> 20 mm Korngröße) sowie eine Sand-Organik-Fraktion (<20 mm Korngröße). Die Grobstoffe werden über einen Spiralförderer in einen getrennten, oberirdisch aufgestellten Container abgeworfen. Die Feinfraktion wird über eine Sandpumpe einem Sandwäscher, der neu im bestehenden Rechengebäude aufgestellt wird, zugeführt.

 

Terminplan:

Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe:      November 2015 bis März 2016

Baubeginn:                                                                      April 2016

Bauende und Inbetriebnahme:                                       November 2016                    

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Baukosten

brutto  481.000,- €

 

Baunebenkosten

brutto  120.000,- €

 

Gesamtkosten

brutto  601.000,- €

 

Die Kosten sind im Rahmen des Wirtschaftsplanes gedeckt.

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                              30.09.2015, gez. Deuerling

 

Anlagen: