Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der
Stadt Erlangen (Entwurf vom 28.09.15 2015, Anlage 1) wird beschlossen.
Im Ergebnis der Kalkulation 2012 konnten zum
01.01.2013 die Abfallgebühren im Durchschnitt um 5,9 % gesenkt werden. Der gewählte
Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015 sollte dabei den Abbau des Überschusses mittels
einer maßvollen aber dennoch spürbaren Gebührensenkung gewährleisten. Zugleich
beinhaltete diese Vorgehensweise zwangsläufig auch die Erwartung
eines moderaten Anstiegs der Gebühren im sich nun anschließenden
Kalkulationszeitraum.
Diese damals getroffenen Prognosen haben sich weitestgehend bestätigt. So konnte das vorhandene positive Fortschreibungsergebnis von 2,76 Mio. € (Stand: 31.12.2012) in den Jahren 2013 und 2014 planmäßig verringert werden und beträgt in der Betriebsabrechnung 2014 der Abfallwirtschaft 2,37 Mio. €. Da die Wirkung der Senkung sich vor allem im letzten Jahr des Kalkulationszeitraums auswirkt, wird zum Ende des Jahres 2015 ein Fortschreibungsergebnis von 1,55 Mio. € erwartet.
Der vorhandene Überschuss wäre damit deutlich reduziert und, wie im Kommunalabgabengesetz (KAG) gefordert, den Gebührenzahlern wieder zugeflossen.
Mit dieser Ausgangssituation hat der EB 77 die Abfallgebühren für den Zweijahreszeitraum von 2016 bis 2017 kalkuliert. Dabei sind alle derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen eingeflossen. Dies sind z.B. höhere Kosten für die höherwertige energetische Verwertung des Bioabfalls ab 2016, anteilige Kosten für Planung und Bau des neuen Verwaltungsgebäudes, die Fortführung des Vollservices sowie steigende Personalkosten auf Grund von Tariferhöhungen sowie Stellenschaffungen für leistungsveränderte Mitarbeiter und zur Abdeckung des mit der wachsenden Bevölkerung gestiegenen Arbeitsaufkommens.
Im Ergebnis der Kalkulation schlägt die Verwaltung, wie bereits im Beschluss von 2012 prognostiziert, für die Jahre 2016 bis 2017 eine Gebührensteigerung in durchschnittlicher Höhe von 4,75 % vor.
Die zukünftigen Abfallgebühren entsprechen damit in etwa wieder den Beträgen vor der letzten Gebührensenkung, für die 80-Liter-Tonne ergibt sich sogar exakt der gleiche Betrag.
Mit dem gewählten Kalkulationszeitraum kann zeitnah auf ggf. eintretende, heute
noch nicht absehbare Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen reagiert
werden.
Die Höhe der Gebührensteigerung berücksichtigt auch
das zum 31.12.2015 erwartete positive Fortschreibungsergebnis von 1,55 Mio. €
und zielt auf dessen weiteren Abbau ab.
Tabelle: Übersicht der bisherigen
und der ab dem Jahr 2016 geltenden
Abfallbeseitigungsgebühren
der Stadt Erlangen
Für eine Musterfamilie mit 2 Erwachsenen und 2
Kindern steigt die Müllgebühr bei vorbildlicher Abfalltrennung und einer dann
ausreichenden Restmüll-Behältergröße von 80 Litern um
10,80 € im Jahr, bei Benutzung einer 120 Liter Restmülltonne um 12,00 € im
Jahr.
Die Anlage 2 bietet die Möglichkeit eines Vergleiches von ausgewählten Dienstleistungen und Gebühren anderen Kommunen mit der Abfallwirtschaft Erlangens.
Mit der vorgelegten Änderungssatzung soll zudem die
Gebührenstruktur für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten
Haushaltungen angepasst werden.
Die bisherige Entsorgungsgebühr (bei Müllbehältern von mehr als 1100 Litern
oder Müllpressen) pro Tonne Gewicht (zuzüglich des jeweiligen
Entsorgungsentgelts des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Erlangen/Erlangen-Höchstadt) entfällt zukünftig. Im Gegenzug wird die Gebühr je
Abfuhr eines Müllbehälters über 1100 Liter bzw. einer Müllpresse erhöht. Dies
führt in der Praxis zu einer gerechteren Gebührenstruktur und zu mehr Kundenzufriedenheit.
Schließlich dient die Anfügung des neuen § 1 Abs. 3 der Umsetzung der letzten Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) aus 2014. Sie erleichtert die Vollstreckung der Gebührenforderungen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 28.09.2015)
2. Gebührenkalkulation der Abfallgebühren im Städtevergleich