Betreff
Einrichtung einer neuen Seniorenanlaufstelle in der Wilhelminenstraße
Vorlage
504/002/2015
Aktenzeichen
V/50/ZC003 T. 1853
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit dem Stellenplan 2015 wurden für die städtische Altenbetreuung, die bisher in 7 Stadteilbüros mit insgesamt 7 Halbtags- und einer Vollzeitkraft besetzt ist, zwei weitere halbe Stellen geschaffen, damit zwei weitere Stadtteilbüros eröffnet wer-den können.

 

Geplant ist, für die Tätigkeit einer zusätzlichen Mitarbeiterin/ eines zusätzlichen Mitarbeiters zunächst eine neue Anlaufstelle in der Buckenhofer Siedlung, Wil-helminenstraße, einzurichten.

 

In der Vergangenheit hat es sich bewährt, bei der Auswahl der Standorte für eine neue Anlaufstelle auf folgende Auswahlkriterien zurückzugreifen:

 

           Anzahl der Seniorinnen und Senioren an der Gesamtzahl der Wohnbevöl-kerung eines Stadtteils (ohne Altenheime)

           Anzahl der Sozialwohnungen im Stadtteil als Hinweis auf die soziale Be-dürftigkeit.

           Verfügbarkeit kostengünstigen Büroraumes

 

Aufgrund der vorgenannten Kriterien wird die Einrichtung einer neuen Anlaufstelle in der Wilhelminenstraße für erforderlich gehalten, da von dort sowohl der Bereich Buckenhofer Siedlung als auch Sieglitzhof betreut werden kann. In diesem Gebiet wurde die Vor-Ort-Betreuung - beschränkt auf Einzelfälle - durch die Mitarbeiterin der Anlaufstelle im Treffpunkt Röthelheimpark übernommen. Damit konnten Här-ten vermieden, die erforderliche Kontinuität jedoch nicht gesichert werden.

 

In der Wilhelminenstraße entstehen derzeit durch die GEWOBAU drei Gebäude, darunter eine Wohngemeinschaft für Demenzerkrankte mit zwölf Einheiten und zwei EOF-geförderte Bauten mit insgesamt ca. 30 Wohnungen. Mit der GEWOBAU wurde Kontakt aufgenommen, so dass bei den Planungen für das Neubauprojekt ein entsprechender Raum für eine Seniorenanlaufstelle mit 49,6 qm berücksichtigt wurde. Die Fertigstellung ist für Herbst 2016 anvisiert. Die Miete wird voraussichtlich 9,50 €/qm (11,50 €/qm incl. Betriebskosten, ohne Heizung) betragen und entspricht damit der Miete, die auch bei der EOF-Förderung zu-grunde gelegt wird.

 

Hinsichtlich der Mietkosten wird durch Amt 24 eine Beschlussvorlage für BWA/ HFPA/Stadtrat erstellt.


Anlagen: