Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Grundlagenvertrag mit dem Stadtjugendring vorbehaltlich der Zustimmung der Bayer. Jugendrings zu
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Festlegung der die Zusammenarbeit des Stadtjugendrings mit dem Jugendamt Erlangen bestimmenden Parameter und Vorgaben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Abschluss eines Grundlagenvertrags. Mit dem Vertrag werden keine neuen Verpflichtungen begründet. Im Wesentlichen werden die bisherigen Strukturen bestätigt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die im Grundlagenvertrag vorgesehene Aufgabenerfüllung wird durch eine entsprechende, an den Haushaltsmitteln orientierte Finanzierung sichergestellt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
€ |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen: Grundlagenvertrag