Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1.
Allgemeines
Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind in den letzten Jahren verstärkt Krippen- und Kindergartenplätze geschaffen worden. Das hat zu einem Mangel an staatlich anerkannten Erziehern geführt. Die reguläre Ausbildung dauert 5 Jahre, so dass eine schnelle Lösung der Lage am Arbeitsmarkt nicht möglich ist.
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus möchte deswegen im September 2016 einen Modellversuch starten, um die Personalsituation in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Das Projekt OptiPrax zielt darauf ab, die Ausbildung als Erzieherin bzw. Erzieher attraktiver zu gestalten.
2.
Projekt
Der Beruf der/des Erzieher/in soll für andere Bildungswege geöffnet und somit das Niveau gesteigert werden.
2.1
Varianten
In einem Modellversuch sollen drei unterschiedliche
Varianten erprobt werden.
Variante 1: Schulabschluss Mittlere Reife, Besuch eines Vorkurses =>
Verkürzung auf 4 Jahre
Variante 2: Schulabschluss Fach-/Abitur => Verkürzung auf 3 Jahre
Variante 3: Abschluss einer fachfremden Berufsausbildung => Verkürzung auf 3 Jahre
Bei allen drei Varianten steht am Ende der Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher.
2.2
Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsteile. Die theoretische Ausbildung findet über die gesamte Ausbildungsdauer statt. Die praktische Ausbildung findet an der Praxisstelle (hier Kindertageseinrichtungen der Stadt Erlangen) statt.
Die Organisation von Theorie und Praxis ist in unterschiedlichen Modellen möglich (Blockunterricht oder einzelne Tage in der Woche) und muss noch festgelegt werden.
Die Verantwortung für die Ausbildung liegt bei der Fachakademie für Sozialpädagogik in Nürnberg.
2.3
Ausbildungsverhältnis
Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit der Stadt Erlangen (Träger von 16 Kindertageseinrichtungen) ab. Eine Zulassung durch die Fachakademie für Sozialpädagogik ist ebenfalls notwendig.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD-BT-BBiG) und beträgt derzeit
- 1.146.83 €/Monat im 1.Jahr,
- 1.220,48€/Monat im 2. Jahr und
- 1.342,06€/Monat im 3. Jahr.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Regelungen und ist in der unterrichtsfreien Zeit einzubringen.
2.4
Anstellungsschlüssel
Ob die Praktika in den Anstellungsschlüssel gerechnet werden können, muss noch geklärt werden.
3.
Aktueller
Sachstand
Eine Interessensbekundung wurde bereits von der Stadt Nürnberg nach München gegeben. Darin wurde auf die Fachakademie für Sozialpädagogik und die Stadt Erlangen als potenzielle Partner hingewiesen.
Beim ersten Treffen zwischen den Kommunen und der Fachakademie wurde vereinbart, dass die Fachakademie ihre Bewerbung für das Schuljahr 2016/2017 und nur auf die Varianten 2 und 3 bezieht.
Abgabeschluss der Interessensbekundung ist am 18.12.2015. Die konkrete Konzeptentwicklung erfolgt gemeinsam, wenn geklärt ist, dass personelle Ressourcen bei den Trägern vorhanden sind und das Kultusministerium seine Zusage erteilt
4.
Kosten
Es wird von 2 Ausbildungsplätzen 2016 und 2017 ausgegangen. Die Arbeitgeberkosten setzen sich zusammen aus dem Bruttogehalt zzgl. der Gehaltsnebenkosten und den Schulkosten.
Variante 2 und 3 (Dauer jeweils 3 Jahre)
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Summe |
Zug 1 |
9.563,29 |
29.242,92 |
30.856,32 |
21.247,24 |
|
90.909,65 |
Zug 2 |
|
9.563,29 |
29.242,92 |
30.856,32 |
21.247,24 |
90.909,65 |
Schulkosten |
1.733,33 |
7.006,33 |
10.620,00 |
8.850,00 |
3.540,00 |
31.749,99 |
Sachaufwand |
100,00 |
400,00 |
600,00 |
500,00 |
200,00 |
1.800,00 |
Gesamt |
11.396,62 |
46.212,87 |
60.699,20 |
61.453,44 |
24.987,16 |
215.369,29 |
Zusammen mit dem Schulgeld und den Sachkosten ergibt sich somit ein Betrag von rund 17.000 € pro Auszubildende/n und Schuljahr.
5.
Fazit
Eine Beteiligung an dem Projekt OptiPrax ist nur möglich, wenn entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Bei zwei Zügen und je zwei Auszubildenden müssten ab September 2016 und ab September 2017 je zwei Ausbildungsstellen geschaffen werden. Diese sind nicht im Stellenplanverfahren enthalten, sondern wie Amt 11 mitgeteilt hat, bei den Ausbildungskosten zu veranschlagen.
Das Jugendamt der Stadt Erlangen möchte sich gerne an dem Modellversuch beteiligen und sieht die Chance, das Niveau des pädagogischen Personals anzuheben und das Problem des Erziehermangels zu entschärfen.
Anlagen: