Betreff
Freie Träger in der Kinderbetreuung partnerschaftlich unterstützen: Fraktionsantrag der ödp Nr. 095/2014 vom 02.07.2014 - 1.Teil
Vorlage
512/018/2015
Aktenzeichen
IV/512/PK010 T.2729
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt unter Einbindung der Planungsgruppe ein Konzept zu erarbeiten, wie Kindertagesstätten zielgerichtet in der qualitativen Arbeit unterstützt werden können.

 

  1. Der Fraktionsantrag der ödp Nr. 095/2014 vom 02.07.2014 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


Leitungsassistenzen:

 

Das Jugendamt sieht nach dem quantitativen Ausbau die Notwendigkeit, die Qualität nicht nur bei den Krippen, sondern in allen Kindertageseinrichtungen zu betrachten und Verbesserungen entsprechend einer qualitativen Bedarfsplanung gezielt zu fördern. Ziel dabei ist nicht ein generelles Gießkannenprinzip, sondern die Ergebnisse der Bedarfsplanung und die gestiegenen Anforderungen in Einklang zu bringen. Dazu gehören u. a. die wohnortnahe Schaffung von integrativen Plätzen, trägerübergreifende Fachtagungen oder die Entlastung der Mitarbeiter/innen von Verwaltungstätigkeiten, um mehr Zeit für die pädagogische Arbeit zu haben.

 

Die ödp schlägt vor, alle Kindertageseinrichtungen der Stadt durch Zuschüsse zu Leitungsassistenzen zu unterstützen. Wie in den letzten Jahren im Jugendhilfeausschuss dargelegt, sind die die Anforderungen und der zeitliche Umfang bezüglich Verwaltungstätigkeiten für Leitungen von Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren enorm gestiegen.

 

Mit der Novellierung des BayKiBiGs im September 2013 wurde geregelt, dass die Delegation von Verwaltungsaufgaben an die pädagogischen Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen förderschädlich ist, wenn die volle Arbeitszeit des pädagogischen Personals in den Anstellungsschlüssel eingetragen wird, obwohl Verwaltungstätigkeiten des Trägers übernommen werden. Unterschieden wird in unmittelbare Tätigkeit, d.h. die pädagogische Arbeit mit den Kindern und in mittelbare Tätigkeit, dies sind notwendige Aufgaben für die Umsetzung der Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans, beispielsweise die Durchführung von Elternabenden. Nicht in diesen Bereich fallen Verwaltungsarbeiten wie z. B. die Erhebung von Elternbeiträgen, da dies Trägeraufgaben sind.

 

Die Organisationsformen und Strukturen sind bei den Kindertageseinrichtungen vielfältig, die Belastung der jeweiligen Einrichtungsleitung im Verwaltungsbereich meist gleichermaßen hoch. Die Fachabteilung hat für die städtischen Kindertageseinrichtungen berechnet, dass pro Gruppe ca. zwei Wochenstunden für Verwaltungstätigkeiten eingerechnet werden müssen, welche klassischen Trägeraufgaben zuzuordnen sind. Darunter fällt in erster Linie die Bearbeitung von Gebührenbescheiden und Essensgeldvereinbarungen.

 

Die Fachabteilung wird mit Einbindung der Planungsgruppe ein Konzept erarbeiten, wie Kindertagesstätten zielgerichtet in der qualitativen Arbeit unterstützt werden können.

 

 


Anlagen: