Betreff
Breitbandausbau in Erlangen
hier: Ergebnis der Markterkundung
Vorlage
II/102/2015
Aktenzeichen
II/WA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Freistaat Bayern fördert den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie bis 2017 von Privatinvestoren wahr-scheinlich auch nicht errichtet werden. Zuwendungsempfänger sind Kommunen. Der staatliche Fördersatz wurde individuell festgelegt und beträgt für die Stadt Erlangen 60 %, maximal

550.000 €. Durch die im Stadtrat am 23.07.2015 beschlossene „interkommunale Zusammenarbeit“ mit Fürth kann sich der Zuschuss um 50.000 € erhöhen.

Die erforderlichen städtischen Mittel stehen im Haushalt 2015 zur Verfügung.

 

Die sogenannte Breitbandrichtlinie regelt genau die einzelnen Verfahrensschritte, die absolviert werden müssen, um staatliche Zuschüsse zu erhalten. Mit dem Ausbauprogramm soll mind. 30 Mbit/s erreicht werden.

Im Rahmen der Breitbandrichtlinie hat die Stadt das vorgeschriebene Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei wurde die Ist-Versorgung (Bandbreiten) mit mind. 30 Mbit/s im gesamten Stadtgebiet erhoben (gelb). Außerdem wurden die Netzbetreiber um Auskünfte zu eigenwirtschaftlichen (also nicht öffentlich geförderten) Ausbauplänen mit mind. 30 Mbit/s gebeten (braun).

Dieses Markterkundungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen und nach den Aussagen der Betreiber (Telekom, M-net, Kabel Deutschland) wird das bebaute Stadtgebiet zum ganz großen Teil mit mindestens 30 Mbit/s versorgt bzw. wird bis 2017 versorgt werden. Lediglich im südl. Bereich der Schallershofer Straße keine Bandbreiten mit mehr als 16 Mbit/s im Download angeboten werden.

Außerdem gibt es ein paar wenige kleine Gebiete und Grundstücke, die auch nach den derzeitigen eigenwirtschaftlichen Ausbauplanungen zwischen 16 und 30 Mbit/s haben (grün). Bei diesen wäre wegen der Nähe zu Hauptverteilern der Telekom derzeit nur ein Ausbau mit Glasfaser möglich. Nachdem nach neuesten Informationen die Bundesnetzagentur der Telekom flächendeckend ein exklusives Vectoring-Erschließungsrecht einräumen wird, ist abzuwarten, ob auch die Versorgung in diesen Gebieten verbessert wird. Da das staatliche Förderprogramm bis Ende 2018 läuft, ist dieses Ab-warten fördertechnisch unschädlich. Ein sofortiges Ausschreiben dieser „grünen“ Flächen steht im Widerspruch zum Geist der Breitbandrichtlinie.

 

Für das Gebiet „südliche Schallershofer Straße“ hat das Wirtschaftsreferat die Ausschreibung

gestartet. Mit der Durchführung ist wegen der Verfahrensdauer nicht vor dem Frühjahr 2016 zu

rechnen. Hinsichtlich der von Stadt und Freistaat zu finanzierenden Wirtschaftlichkeitslücke lassen sich derzeit noch keine Aussagen machen.


Anlagen:       

Karte Markterkundung

 

Ein vergrößerter und farbiger Plan wird im Sitzungssaal aufgehängt.