Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Erlangen und Entlastung des Oberbürgermeisters
Vorlage
14/069/2015
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

 

1.      Der Jahresabschluss 2010 der Stadt Erlangen zum 31.12.2010 wird in der vorliegenden
Fassung vom 09.01.2015 festgestellt.

 

2.      Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.

 

Hinweis: Der Revisionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.10.2015 mit der Thematik befasst und eine Empfehlung an den Stadtrat abgegeben. Hierzu werden Ausführungen des Vorsitzenden des Revisionsausschusses im Stadtrat erfolgen.

 


Der Stadtrat hat am 28.04.2005 beschlossen, anstelle des bisherigen kameralen Haushaltswesens den kaufmännischen Buchungsstil – Doppik – bei der Stadt Erlangen zum 01.01.2009 einzuführen. Der Jahresabschluss 2010 ist daher der zweite doppische Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss 2010 wurde dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 21.01.2015 durch die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur Prüfung übergeben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 11.08.2015 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 nahm das Revisionsamt seine Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 der Gemeindeordnung wahr.

 

Der Prüfungsbericht dient dem Stadtrat als Grundlage zur Beurteilung, ob der Jahresabschluss 2010 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festgestellt und dem Oberbürgermeister
Entlastung erteilt werden kann.

 

Mit der Feststellung wird das örtliche Prüfungsverfahren und damit die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2010 förmlich abgeschlossen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft Einverständnis besteht, die Ergebnisse gebilligt werden und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird.


Anlage:

Gelber gebundener Prüfungsbericht „Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Stadt
Erlangen“ des Revisionsamtes (Nr. 01/2015) vom 11.08.2015 (siehe separate Verteilung).