Betreff
Erstattung von Parkgebühren und Busfahrtkosten bei Einkäufen in der Altstadt
Vorlage
II/100/2015
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage

Das zusammen mit dem Erlanger Handelsverband konzipierte Modell einer Erstattung von Parkgebühren bzw. Busfahrtkosten zur wirtschaftlichen Unterstützung der Erlanger Altstadt wird eingeführt.

 


Die von den Bahnbaustellen verursachten geänderten Verkehrsführungen wirken sich auf die
Situation von Gewerbetreibenden in der Altstadt, vor allem im Einzelhandel, negativ aus. Zur
Verbesserung der Standortqualität wurden von der Stadt Erlangen gemeinsam mit dem City-Management, der IHK und dem Handelsverband (HBE) zur Abfederung u. a. die Baustellenkampagne „HIERLANG!“ eingeführt und die Werbung im Umland intensiviert. Zu den auch in der Öffentlich-keit viel diskutierten weiteren Maßnahmen, die zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt beitragen sollen, gehören kostenloses Parken zu bestimmten Zeiten und eine teilweise Erstattung von Parkgebühren und Busfahrtkosten.

 

Kostenloses Parken zu bestimmten Zeiten oder beispielsweise in den ersten 60 Minuten ist in der Altstadt nicht flächendeckend möglich, da ein Teil der Parkscheinautomaten technisch veraltet ist und nicht mehr entsprechend umgerüstet werden kann.

 

Das Wirtschaftsreferat, der Einzelhandelsverband und das City-Management suchen nun Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in der Altstadt, die sich an einer Aktion zur Erstattung von Park-gebühren und Busfahrtkosten beteiligen möchten.

Die Aktion soll mit dem Einzelhandel und ggf. weiteren Gewerbetreibenden in dem in beigefügtem Plan markierten Bereich durchgeführt werden, wobei die Abgrenzung nicht strikt grundstücksscharf ist. Die Erstattung erfolgt unabhängig davon, wo geparkt wird.

 

Die Erstattung soll 1 € je Einkauf betragen. Einzelhandel und Stadt tragen die Kosten je zur Hälfte.
Die Erstattung soll grundsätzlich ab einem Einkaufswert von 20 € erfolgen. Jeder Einzelhändler kann aber auch für einen geringeren Wert eine Erstattung gewähren.

Der Nachweis der Firmen gegenüber der Stadt zur Zahlung des städtischen Anteils wird  sich nicht auf einbehaltene Kontrollabschnitte von Parkscheinen und gelöste Einzelfahrscheine beschränken können. Mit Handyfoto, PC-Scan oder Fotokopie müssen noch nicht bezahlte Parkhauskarten, SMS-Benachrichtigungen bei Handyparken, nicht vollständig gelöste Mehrfachscheine und Zeitkarten erfasst werden.


Hinsichtlich der Kosten für die Parkgebührenerstattung lassen sich derzeit keine Angaben machen, da dies von der Zahl und Größe der beteiligten Einzelhandelsgeschäften sowie der Inanspruchnahme der Kunden abhängt.

Ebenfalls keine Kostenschätzungen können derzeit hinsichtlich der begleitenden Werbemaßnahmen (Anzeigen, Plakate in den teilnehmenden Geschäften etc.) gemacht werden.

 

Das Wirtschaftsreferat wird in den nächsten Tagen an rund 150 Einzelhandelsgeschäfte nördlich des Hugenottenplatzes ein entsprechendes Schreiben verschicken und um Beteiligung werben.

Die Durchführung der Erstattungsaktion hängt auch von einer ausreichenden Mitwirkung des

Einzelhandels ab, da nur dann eine ausreichende Attraktivität und Werbewirksamkeit erreicht

werden kann.

 

 


Anlagen:

Innenstadtplan