Betreff
Projektbegleitung bei Bauvorhaben in der Entwurfsplanungsphase durch das Revisionsamt
Vorlage
14/067/2015
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

Das Revisionsamt wird im Rahmen der Projektbegleitung von Bauvorhaben in der Entwurfsplanungsphase gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau nach den unten dargestellten Kriterien die Prüfung durchführen.


Das Revisionsamt prüft städtische Bauvorhaben nicht nur im Rahmen von klassischen nachgehenden Prüfungen, sondern es erhält auch gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau die Entwurfsplanungsunterlagen vor Beschlussfassung in den Gremien zur Durchsicht. Die Beschlussvorlage des jeweiligen Fachamtes enthält einen „Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes“, der darüber Auskunft gibt, ob seitens des Revisionsamtes Bemerkungen veranlasst sind. Auf diese Weise können sich die Stadtratsmitglieder vor Beschlussfassung einen Überblick verschaffen, ob evtl. noch zusätzliche Aspekte bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen wären.

 

Im Rahmen dieser Projektbegleitung ist es für das Revisionsamt schwierig, die komplexen Entwurfsplanungsunterlagen komplett durchzusehen und etwaige klärungsbedürfte Sachverhalte
oder gar Schwachstellen in der Planung als solche punktgenau zu identifizieren. Oftmals werden die Unterlagen dem Revisionsamt durch die Fachämter kurz vor Abgabeschluss für die Gremiensitzungen vorgelegt und um rasche Bearbeitung gebeten.

 

Im Rahmen von internen Überlegungen wurde dieser Prüfungsprozess nun durch das Revisionsamt neu konzipiert. Die Entwurfsplanungsunterlagen sollen künftig insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft werden:

 

§   Ist eine Vorplanung vorhanden?

§   Liegt eine Kostenberechnung (Hochbau) bzw. ein Kostenvoranschlag (Tiefbau) vor?

§   Ist die Bauzeit bzw. ein Bauzeitenplan angegeben?

§   Liegen aussagekräftige Entwurfspläne vor?

§   Ist die Projektbeschreibung schlüssig?

§   Sind Qualitätsstandards angegeben?

§   Erscheinen die Eigentumsverhältnisse eindeutig?

§   Sind Haushaltsmittel vorhanden?

§   Ist die Abgrenzung Bauunterhalt oder Investition zutreffend?

§   Gibt es hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit Anlass zu Bedenken (Grobbetrachtung)?

§   Ist eine Berechnung der Folgekosten vorhanden?


 

Das Revisionsamt kann im Rahmen der Projektbegleitung jedoch in der Regel nicht feststellen, ob eine Kostenüberschreitung im weiteren Verlauf der Baumaßnahme erfolgen wird. Auch ersetzen die o. g. Prüfungshandlungen kein Bauinvestitionscontrolling. So kann das Revisionsamt in diesem Verfahren keine Garantie dafür übernehmen, dass keine günstigere Lösung denkbar wäre. Ebenso wenig können Alternativplanungen vorgenommen werden.

 

 

Der Bearbeitungsvermerk auf den Sitzungsvorlagen wird wie folgt lauten:

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Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionssamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen. Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                              ………..…..………………………………..
                                                                                                                            
Datum, Unterschrift

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