Das Revisionsamt wird im Rahmen der Projektbegleitung von Bauvorhaben in der Entwurfsplanungsphase gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau nach den unten dargestellten Kriterien die Prüfung durchführen.
Im Rahmen dieser
Projektbegleitung ist es für das Revisionsamt schwierig, die komplexen
Entwurfsplanungsunterlagen komplett durchzusehen und etwaige klärungsbedürfte
Sachverhalte
oder gar Schwachstellen in der Planung als solche punktgenau zu identifizieren.
Oftmals werden die Unterlagen dem Revisionsamt durch die Fachämter kurz vor
Abgabeschluss für die Gremiensitzungen vorgelegt und um rasche Bearbeitung
gebeten.
Im Rahmen von internen Überlegungen wurde dieser Prüfungsprozess nun durch das Revisionsamt neu konzipiert. Die Entwurfsplanungsunterlagen sollen künftig insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft werden:
§ Ist eine Vorplanung vorhanden?
§ Liegt eine Kostenberechnung (Hochbau) bzw. ein Kostenvoranschlag (Tiefbau) vor?
§ Ist die Bauzeit bzw. ein Bauzeitenplan angegeben?
§ Liegen aussagekräftige Entwurfspläne vor?
§ Ist die Projektbeschreibung schlüssig?
§ Sind Qualitätsstandards angegeben?
§ Erscheinen die Eigentumsverhältnisse eindeutig?
§ Sind Haushaltsmittel vorhanden?
§ Ist die Abgrenzung Bauunterhalt oder Investition zutreffend?
§ Gibt es hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit Anlass zu Bedenken (Grobbetrachtung)?
§ Ist eine Berechnung der Folgekosten vorhanden?
Das Revisionsamt kann im Rahmen der Projektbegleitung jedoch in der Regel nicht feststellen, ob eine Kostenüberschreitung im weiteren Verlauf der Baumaßnahme erfolgen wird. Auch ersetzen die o. g. Prüfungshandlungen kein Bauinvestitionscontrolling. So kann das Revisionsamt in diesem Verfahren keine Garantie dafür übernehmen, dass keine günstigere Lösung denkbar wäre. Ebenso wenig können Alternativplanungen vorgenommen werden.
Der Bearbeitungsvermerk auf den Sitzungsvorlagen wird wie folgt lauten:
_____________________________________________________________________________
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit
ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionssamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst
(siehe anhängenden Vermerk)
………..…..………………………………..
Datum,
Unterschrift
______________________________________________________________________________