Der im Oktober 2013 als qualifiziert anerkannte Mietspiegel wird mittels des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte gemäß der Anlage fortgeschrieben und als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er soll im Oktober 2015 veröffentlicht werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Beschluss des Stadtrats vom 24.10.2013 wurde der erstellte Erlanger Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. § 558d Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt, dass ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren fortgeschrieben werden muss, um weiter als qualifizierter Mietspiegel zu gelten.
In der Praxis bedeutet das
Vorhandensein eines qualifizierten Mietspiegels eine Erschwerung der
Mieterhöhung über das Niveau des Mietspiegels hinaus, während ein einfacher
Mietspiegel (nur) gleichberechtigt neben Vergleichswohnungen und Sachverständigengutachten
Anwendung findet.
Zudem ist ein qualifizierter Mietspiegel für die unproblematische Anwendung der
seit 1. August auch in Erlangen geltenden sog. Mietpreisbremse von Vorteil, da
hierfür die ortsübliche Vergleichsmiete entscheidend ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Anpassung des Mietspiegels an die Marktentwicklung kann durch die Anwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland erfolgen. Im Zeitraum von März 2013 (Ende der Datenerhebung für den Mietspiegel 2013) bis März 2015 ergab sich eine Teuerung um 1,33%. Die Basis-Nettomieten (Tabellen 1 und 2 auf Seite 4 des Mietspiegels, vgl. auch die Anlage) werden um diesen Betrag erhöht. Die prozentualen Zu- und Abschläge für Lage und Ausstattung bleiben unverändert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Da der Mietspiegel im Oktober 2013 vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und veröffentlicht wurde, muss der neu berechnete Mietspiegel spätestens im Oktober 2015 veröffentlicht werden.
Im Oktober 2017 muss ein neu erstellter Mietspiegel vorgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Stadt Erlangen lückenlos über einen qualifizierten Mietspiegel verfügt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ ca.
500,- |
bei
Sachkonto: 527198 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 302090/52210030/527198
sind nicht vorhanden
Anlagen: Gegenüberstellung der monatlichen Basis-Nettomiete (Tabellen 1 und 2) des Mietspiegels 2013 und der Fortschreibung 2015