Fraktionsantrag der CSU Stadtratsfraktion Nr. 106/2015 vom 30.6.2015;
Führung der Linie 286 während der Baumaßnahme;
Fraktionsantrag der SPD Stadtratsfraktion Nr. 114/2015 vom 8.7.2015
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Zum Einsatz der Buslinie 286 wird folgender Beschluss gefasst:
Alternative A:
Die Linie 286 ist weiterhin über die A 73 zu führen.
Alternative B:
Die Linie 286 ist ab dem nächsten Fahrplanwechsel über die
Bayreuther Straße und damit umsteigefrei in die nördliche Altstadt und nicht
mehr über die A 73 zu führen.
Die Fraktionsanträge Nr. 106/2015 vom 30.6.2015 sowie 114/2015 vom 8.7.2015
sind abschließend beantwortet.
Mit o. g. Fraktionsantrag bezieht sich die CSU Fraktion auf die am 24.6.2015 stattgefundene Informationsveranstaltung zur DB Baustelle Martinsbühler Straße, in der die betroffenen Gewerbetreibenden, Handwerker, Einzelhändler und Gastronomen bereits jetzt von enormen Umsatzeinbußen berichteten. Das Kundenverhalten habe sich auf Grund der Umleitungen und Staus verändert und eine Verlagerung der Einkaufsgewohnheiten habe bereits stattgefunden.
Die Fraktion weist auf die Vorschläge der bei der Veranstaltung anwesenden
Betroffenen hin. Es handelt sich hierbei um folgende Anregungen:
1. Das Umkehren der Einbahnstraßenregelung,
um wieder auf direktem Weg aus dem Stadtwesten in die Altstadt zu gelangen.
2. Die Buslinien
286 und 287 wieder über Martin-Luther-Platz, Hauptstraße und Bahnhof und nicht
mehr zu den ARCADEN zu leiten.
3. Öffnung der
Goethestraße vom Süden her nach Norden.
4. Kostenloses
Parken, z.B. werktags ab 15.00 Uhr und samstags.
5. Kostenloses
Busfahren (z.B. mit Shuttle-Bussen oder Bähnchen) in der Innenstadt zwischen
Martin-Luther-Platz und Neuer Markt.
6. Verstärkte
Werbungs- und Marketing-Maßnahmen mit Hinweisen auf die Attraktivität und
Erreichbarkeit der
Altstadt nicht nur in Erlangen, sondern auch in den Nachbarstädten.
Zusätzlich bittet die CSU Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
Ø
Wurden bereits neue Verkehrsschätzungen zur
Umleitungsstrecke durchgeführt bzw. sind
solche geplant?
Ø Gibt es bereits Ideen für das kommende Weihnachtsgeschäft?
Mit Antrag Nr. 114/2015 beantragt die SPD-Fraktion ab dem nächsten Fahrplanwechsel die Linie 286 die Altstadt direkt anfährt. Ab dem Schlachthof soll dies auf der Trasse der Linie 293 über die Bayreuther Straße erfolgen (vgl. auch oben Punkt 2).
Bezüglich näherer Informationen wird auf die als Anlage 1 und 4 beigefügten Anträge verwiesen.
Zu 1)
Die Umleitungen wurden auf Grundlage
eines umfassenden Verkehrsgutachtens erstellt. Würde man die Martinsbühler
Straße in Richtung Innenstadt öffnen, würden im Bereich des
Martin-Luther-Platzes die Verkehrsbehinderungen zunehmen. Insbesondere auf der
Neuen Straße wären erhebliche Staus und Behinderungen zu befürchten.
Auch die schwierige Situation im Bereich der Bayreuther-/Baiersdorfer Straße
würde sich weiter verschärfen. Die Erreichbarkeit der Innenstadt wäre damit
gefährdet, zudem würden Rettungsfahrzeuge (zum Universitätsklinikum) in der
Neuen Straße massiv behindert. Dagegen kann der stadteinwärts fahrende Verkehr
auf mehrere Routen verteilt werden, diese Möglichkeit besteht in umgekehrter
Richtung nicht.
Die Abteilung
Verkehrsplanung bereitet momentan die Vergabe zur Erstellung einer Verkehrssimulation
für den Bereich der Baustellenumleitung basierend auf dem aktuellen Zustand
vor. Dabei soll vor allem die nach Fertigstellung des damaligen Gutachtens
erhöhte Leistungsfähigkeit der inzwischen umgebauten Lichtsignalanlagen im
Bereich Schlachthof und Baiersdorfer bzw. Bayreuther Straße berücksichtigt
werden. Diese Simulation soll sowohl für den aktuellen Zustand als auch für
eine mögliche Umkehrung der Einbahnrichtung erstellt werden.
Die PI Erlangen-Stadt teilt
mit, dass die Einbahnstraßenregelung derzeit in westlicher Fahrtrichtung besteht.
Kraftfahrer, die vom Stadtwesten in die Altstadt gelangen möchten, müssen
demzufolge auf der Hinfahrt einen Umweg über die Baiersdorfer Straße bzw.
Bayreuther Straße in Kauf nehmen und von Norden her in die Altstadt einfahren.
Bei der Rückfahrt ist der direkte Weg – über die Pfarrstraße oder den
Fuchsengarten – in westlicher Richtung möglich.
Bei Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in
östlicher Fahrtrichtung wäre eine direkte Erreichbarkeit der verschiedenen
Zielorte in der Altstadt möglich. Die Rückfahrt müsste dann im Umkehrschluss
über die Bayreuther Straße bzw. die Baiersdorfer Straße erfolgen. Aus
polizeilicher bzw. verkehrlicher Sicht dürfte dies nicht wesentlich dazu
beitragen, die eigentliche Problematik zu beseitigen bzw. zu verbessern.
Eine Umkehrung der derzeitigen
Einbahnstraßenregelung würde des Weiteren eine komplette Umplanung des ÖPNV
erforderlich machen (z. B. Verlegung von Haltestellen; Ausarbeiten neuer
Fahrpläne; etc.). Die Leistungsfähigkeit lichtzeichengeregelter Einmündungen
und Kreuzungen müsste überprüft und ggf. angepasst, die bestehende
Umleitungsbeschilderung müsste entfernt bzw. abgeändert werden. Alle diese
Maßnahmen sind aufwändig, verursachen erhebliche Kosten und können letztendlich
eine Rückkehr der ausbleibenden Kundschaft nicht garantieren. Seitens der PI Erlangen-Stadt besteht
Verständnis, einen Kaufkraftverlust in der Altstadt nach Möglichkeit zu
verhindern, sieht aber in einer Umkehrung der bestehenden
Einbahnstraßenregelung kein erfolgsversprechendes Instrument.
Zu 2)
Zur Führung der Buslinien 286 und 287 über den Martin-Luther-Platz, Hauptstraße
und Bahnhof und nicht mehr zu den ARCADEN führt die ESTW Stadtverkehr GmbH folgendes aus:
"Die aktuelle Führung der von der Baumaßnahme betroffenen Linien hat sich
aus unserer Sicht gut bewährt. Einzig die Führung der Linie 293 über die
Bayreuther Straße erfordert mehr Fahrtzeit als auf dem üblichen Linienweg, was
wir bei unserer Konzeption auch berücksichtigt haben. Die Linien 286 und 287
erfordern dagegen keinen zeitlichen Mehraufwand. Somit haben die Bürger die
Wahl zwischen einer schnellen Verbindung, die ggf. einen Umstieg erfordert und
einer umsteigefreien Verbindung, die einen zeitlichen Mehraufwand mit sich
bringt. Zwischen beiden Linien bestehen mehrere Verknüpfungspunkte, so dass ein
Umstieg möglich ist.
Eine Führung der
Linie 286 über die Bayreuther Straße und nicht mehr über die A73 ist prinzipiell
möglich. Dadurch würde sich für viele Bewohner von Büchenbach und Alterlangen
die Möglichkeit ergeben, auch mit dieser Linie dann wieder umsteigefrei die
nördliche Altstadt sowie den Hauptbahnhof zu erreichen.
Zu beachten ist, dass damit auch negative Effekte einhergehen:
Die Bayreuther
Straße ist prinzipiell störanfällig. Auf der Linie 286 wäre dann mit den gleichen
Fahrtzeitmehrungen und Verspätungen zu rechnen, wie sie derzeit auf der Linie
293 auftreten: In den Hauptverkehrszeiten, in denen rund 75% der Fahrgäste
befördert werden, sind regelmäßig hohe
Verspätungen zu beobachten. Diese erreichen teilweise Werte von mehr als 20
Minuten (siehe Anlage).
Während derzeit das
motorisierte Verkehrsaufkommen durch den hohen Anteil an Radverkehr noch
niedrig ist, muss mit Beginn der kalten Jahreszeit mit steigendem Verkehrsaufkommen
uns einer weiteren Zunahme der Fahrtzeit in der Bayreuther Straße gerechnet werden.
Bei großen
Störungen oder unvorhergesehenen Sperrungen im Baustellenbereich, in der
Baiersdorfer oder in der Bayreuther Straße kann es dazu kommen, dass die
Stadtteile Büchenbach und Alterlangen dann nur noch über die Linie 287 mit dem
Zentrum verbunden sind.
Durch die
beantragte Änderung der Linie 286 ist mit dem Mehrbedarf von einem Fahrzeug
sowie ca. vier Fahrpersonalen zu rechnen, was voraussichtliche Mehrkosten von
ca. 100.000 Euro pro Jahr mit sich bringt.
Derzeit noch nicht
abschätzen lässt sich die Verfügbarkeit der erforderlichen zusätzlichen
Fahrpersonale. Unter Umständen müssen dafür nicht im Fahrplan abgebildete
Sonder- oder Verstärkerfahrten auf anderen Linien in den Spitzenzeiten
entfallen.
Weitere
Angebotsverbesserungen im Stadtgebiet, die einen personellen Mehraufwand erfordern,
wären dann nur noch schwer zu realisieren. Dies trifft insbesondere auf die
vielen aktuellen Baumaßnahmen im Stadtgebiet zu, die unsere Kapazitäten bereits
sehr stark binden.
Abschließend muss
auch darauf hingewiesen werden, dass eine Änderung der Linie 286 nicht ohne
weiteres wieder rückgängig gemacht werden kann. Fällt die Entscheidung zugunsten
der Änderung, so muss diese mindestens bis zum nächsten Fahrplanwechsel im
Dezember 2016 durchgeführt werden. Neben den betrieblichen und personellen
Gründen wäre es den Bürgern nicht zu vermitteln, wenn ständig neue Konzepte mit
anderen Fahrplänen, Linienführungen und Reisedauern umgesetzt werden.
Aus Sicht der
Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr ist, unter Abwägung aller Vor- und Nachteile,
die aktuelle Führung der Linie 286 die bessere Lösung."
Zu 3)
Nach Einschätzung der Polizei
dürfte eine Öffnung der Goethestraße in nördlicher Richtung unweigerlich zu mehr Verkehr
innerhalb der dortigen Tempo-20-Zone (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich)
führen. Dies widerspricht dem seit langem bestehendem Bestreben, diesen
Straßenzug verkehrlich zu beruhigen (z. B. Durchfahrtsverbot am Bahnhofplatz;
Herausnahme von Buslinien; Erhöhung der Lebensqualität für die Anwohner; etc.).
Des Weiteren haben in der jüngeren Vergangenheit mindestens zwei Begegnungen
von Großfahrzeugen im näheren Umfeld der Goethestraße (Heuwaagstraße /
Hauptstraße) dazu geführt, dass verkehrlich längere Zeit (ca. 30 – 45 Minuten)
gar nichts mehr ging und dabei sogar Rettungsfahrzeuge blockiert wurden. Eine
Öffnung der Goethestraße in nördlicher Fahrtrichtung wird seitens der PI Erlangen-Stadt aus Gründen
der Verkehrssicherheit unter den gegebenen Umständen nicht befürwortet.
Aus Sicht des Rettungsdienstes
ist eine Öffnung der Goethestraße für den Individualverkehr (IV) von Süd nach
Nord nicht zu empfehlen, sogar eher
kontraproduktiv. Mehrfache Einsätze in den letzten Monaten haben
aufgezeigt, dass sich bei Notfalleinsätzen eine Durchfahrt und auch Anfahrt für
Rettungsfahrzeuge und auch für die Feuerwehr auch bei nur geringsten
Verkehrsstörungen sehr stark verzögert und unter Umständen auch gar nicht möglich
ist. Dies ist auch aus der Berichterstattung der Tageszeitungen dazu zu
ersehen.
Die Goethestraße ist durch Busverkehr, Taxi- und Lieferverkehr schon jetzt
stark überlastet. An die momentane Verkehrsregelung sind die Verkehrsteilnehmer
gewöhnt. Bei einer Freigabe der Fahrtrichtung Süd-Nord steigt die
Verkehrsdichte und dies führt unweigerlich zu weiteren Verkehrsstaus, besonders
gefährlich beim Einbiegen in die Hauptstraße. Dadurch können sich nicht
hinnehmbare Verzögerungen für Bürger in Not ergeben, deswegen ist die Freigabe
abzulehnen.
Nach Einschätzung der ESTW
Stadtverkehr GmbH würde eine Öffnung der Goethestraße in
nördliche Richtung es dem motorisierten Individualverkehr ermöglichen, die
Altstadt besser zu erreichen. Der Anteil der Verkehrsteilnehmer, die dann
tatsächlich Einzelhandel und Gastronomie in der Altstadt als Ziel haben, wird
aus Sicht der ESTW Stadtverkehr GmbH
sehr gering im Vergleich zu dem Anteil sein, dem diese Verbindung
ausschließlich als Abkürzung dienen würde.
Die ESTW möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass ein Anstieg des IV in der Goethestraße den Busverkehr massiv behindern würde: Die Ausfahrt aus dem untergeordneten Hugenottenplatz würde deutlich erschwert, ebenso würden die Rückstaus deutlich zunehmen. In der Folge wären die Fahrpläne nicht mehr einzuhalten, es käme zu starken Verspätungen der Buslinien und zu einem deutlichen Absinken der Attraktivität des Nahverkehrs. Der Vorschlag muss daher aus Sicht der ESTW Stadtverkehr GmbH entschieden abgelehnt werden.
Zu 4)
Bereits Anfang 2015 wurden
verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Parkgebühren
- u. a. auch unter Einbeziehung des Einzelhandels - diskutiert. Beispielhaft
wird wie folgt das kostenlose Parken während der ersten 60 Minuten auf dem
Parkplatz Theaterplatz und dem Parkplatz Altstadt näher dargestellt:
Gesamteinnahmen Theaterplatz 2014 193.792,--
Euro Höchstparkzeit 3 Std.
Gesamteinnahmen
Altstadt 2014 113.826,--
Euro Höchstparkzeit 3 Std.
Wegfall eines Drittels der Einnahmen
Parkplatz
Theaterplatz jährlich rd.
65.000,-- Euro
Parkplatz Altstadt
jährlich rd.
38.000,-- Euro
Hinzu kommen
Umrüstkosten der betroffenen Parkscheinautomaten (falls aufgrund des Alters
überhaupt noch möglich) von rd. 2.000,-- Euro. Zusammen müsste bei diesen zwei
Parkplätzen von Einnahmenverlusten in etwa 105.000 Euro/jährlich ausgegangen
werden. Zudem wäre zu prüfen, ob eine Änderung der Parkgebührensatzung
notwendig würde.
Auch bei anderen Alternativen u.a. unter Kostenbeteiligung des Einzelhandels
konnte kein Konsens gefunden werden. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
spricht sich auch auf Grund des zu erwartendem hohen Einnahmeausfalls gegen
eine Reduzierung der Parkgebühren aus.
Nach Einschätzung der PI
Erlangen-Stadt dürfte ein kostenloses Parken in der Altstadt eher zur
Folge haben, dass sich der in diesem Gebiet bereits bestehende Parkdruck
verstärkt und wird daher nicht befürwortet.
Mit dem Erlanger Handelsverband wurde das Modell einer auf die Altstadt
bezogenen Parkgebühren-Rückerstattung erarbeitet. Dieses wird in einer Vorlage
der Wirtschaftsförderung (WA) am 16.9.2015 im HFPA vorgestellt.
Zu 5)
Nach Mitteilung der ESTW Stadtverkehr
GmbH würde eine kostenlose Beförderung mit Linienbussen dem Gebot der
Tarifgerechtigkeit nicht entsprechen und auch der Vorgabe, dass Fahrgäste
angemessen an den Kosten des Nahverkehrs zu beteiligen sind. Die ESTW Stadtverkehr GmbH lehnt
daher die Finanzierung dieses kostenlosen Busangebotes ab.
Ein gesonderter
Shuttle kann durch die ESTW
Stadtverkehr GmbH aufgrund mangelnder Kapazitäten im Übrigen nicht
durchgeführt werden.
Die PI Erlangen-Stadt weist
darauf hin, dass es derartige Verkehrsmittel bereits in vielen touristisch
geprägten Innenstädten bzw. Fußgängerzonen anderer Städte gibt. Es wird daher
als geeignetes Instrument angesehen, die Innenstadt von Erlangen wirtschaftlich
bzw. touristisch zu beleben, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen
geschaffen werden bzw. vorhanden sind
(z. B. Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone; Integrierung
der Heuwaagstraße und der Hauptstraße in den verkehrsberuhigten
Geschäftsbereich „Goethestraße“ – Tempo-20-Zone), bestehen seitens der PI
Erlangen-Stadt keine Einwände gegen diesen Lösungsvorschlag.
Die Polizei weist ergänzend darauf
hin, dass in der vergangenen Legislaturperiode im Zusammenhang mit dem Umbau
der Goethestraße im Hinblick auf die Herausnahme von Buslinien zur
verkehrlichen Entlastung der Anwohner bereits über eine „Ringlinie“ um
die Alt- bzw. Innenstadt nachgedacht worden (kleinere Busse; enge Taktung) war.
Diese Variante war jedoch aus Kostengründen (Anschaffung der dafür
erforderlichen Fahrzeuge; größerer Personalaufwand; etc.) nicht weiter verfolgt
worden.
Zu 6)
Dieser Punkt wurde bereits in der Sitzung des HFPA am 22.7.2015 behandelt und
mit 14 : 0 Stimmen als bearbeitet beschlossen (vgl. Anlage 3).
Ergänzende Fragen:
Zur Frage 1 bzgl. neuer Verkehrsschätzungen wird auf Seite 2 Absatz 3 dieser Vorlage Bezug genommen.
Bezüglich vorhandener Ideen für das Weihnachtsgeschäft lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch keine Erkenntnisse vor. Gegebenenfalls kann in der Sitzung mündlich über geplante Maßnahmen berichtet werden.
Anlagen: Fraktionsantrag 106/2015 (Anlage 1)
Fahrzeitdiagramm
Linie 293 (Anlage2)
Beschluss HFPA
22.7.2015 (Anlage 3)
Fraktionsantrag
114/2015 (Anlage 4)