Der Bericht des Revisionsamtes vom 16.09.2015 über die
Prüfung des Jahresabschlusses des
EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2014 (Nr. 13/2015) wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,
- den Jahresabschluss 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und
- der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Der EB 77 hat keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses war innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Mit der Vorlage des Berichtes vom 16.09.2015 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nahm das Revisionsamt seine Aufgabe nach Art. 103 Abs. 3 GO wahr.
Der Bericht dient dem Revisionsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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